Hundehaftpflicht: Geschädigte bekommt Teilschuld

  • Genau, mit der Halterin ist eigentlich soweit alles klar. Nun weiß ich auch, die Versicherung hat die Summe um 50% gekürzt und noch 15 € Aufwandspauschale. Ich hatte 30 € angegeben.
    Die Halterin war echt gestern bisschen "durch den Wind" und daher hats die Nachbarin übernommen, das mit der Versicherung zu klären.


    Meine Tochter war nun bei der Nachbarin (die macht Versicherungen) und hat einen Umschlag mit 20 € abgegeben. Eigentlich alles soweit okay.


    Die Nachbarin findet es nur merkwürdig, warum die Kürzung erfolgte.
    Ich finds auch sehr komisch, dass sie wortlos nur die Hälfte zu bezahlt.
    Ist ja dann für mich ein Risiko, falls nochmal was passiert, dann zahl ich den Rest. (ich schreibe bewusst - falls -, aber 100% ausschließen kann ich es natürlich nicht, das kann keiner).


    Von daher wollen wir nun gemeinsam die Antwort der Versicherung wissen.


    Was habt Ihr für Erfahrungen mit Versicherungen, wo seit Ihr mit der Haftpflicht??


    Liebe Grüße
    Petra mit Max

  • Hallo!



    Also ich bin versicherungskauffrau und kann evtl etwas Lich ins Dunkle bringen.
    Die Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die aufgrund von Verschulden Deinerseitds entstanden sind. Es muss also ein Verschulden Deienrseits vorgelegen haben, so dass die GEschädigte einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz hat. Wenn nun eine Mitschuld oder eine Teilschuld gesehen wird, dann ist es so, dass auch nur der Teil, den Du allein vershculdet hast, gezahlt wird. Alles andere wäre ja auch unnötig. Die Versicherung wird nichtberechtigte Forderungen auch gerichtlich abwehren. Das heißt: Sie zahlt den Schaden, den sie rechtlich zahlen muss und wehrt unberechtigte Forderungen (auch gerichtliuch ab) Du musst also keine Angst ahebn, auf Rechnugen / Forderungen sitzen zu bleiben. Soltle ein Gutachten etc ergeben, dass Du alleine schuld hättets, dann würde die Versicherung auch die ganze Summe im Nachherein zahlen . Andernfalls werden diese Forderungen abgewehrt. Warum auch sollte sie 100 % zahlen, wenn die Frau defintiv eine Mitschuld an der Sache trägt. Wenn ihr aus eigener KAsse den Schaden zahlen müsste, würdet ihr es auch nicht machen, wenn klar ist, dassw ihr nicht allein die Schuld an der Sache habt, oder? Wenn sie also rehctlich gegen die Regulierung Einspruch erheben will, dann wird die Versicherung diese Ansprüche genau prüfen und evtl nachregulieren oder aber den Sdchaden abwehren.

  • Nur ob sich der ganze Ärger und Aufwand für 18 Euro wirklich lohnt? Da würde ich kein großes Aufsehen bereiten und das entsprechend selber zahlen und so meine Ruhe haben.

  • Letzte Info, IAK (Makler) lässt die Restsumme an die Geschädigte nachregulieren. Leider hab ich aber auch keine Antwort auf die Frage bekommen, warum die Versicherung gekürzt hat. Da bin ich noch dran..


    Weiß noch nicht, ob ich bei der Versicherung bleiben soll, was meint Ihr?


    Liebe Grüße
    Petra mit Max

  • Hallo,


    also ich habe auch einen Hund bei der Rh*** und letztes Jahr einen Schaden gemeldet.


    Beide Rüden ohne Leine meiner hat nichts abgekriegt aber der andere, es wurde die volle Summe für den Geschädigten gezahlt, von daher kann ich nicht meckern.

  • Eigentlich ja, ein Jahr ist Ende Juni dann rum. Aber ob ein Wechsel was bringt? Ich gehe ja auch nicht davon aus, gleich wieder einen Schaden zu haben, eigentlich hoffe ich ja NIE die Versicherung zu brauchen.


    Tequila: wundert mich, dass die Rh** bei dir nicht auch 50%/50% gemacht hat, wie in meinem Fall bei der anderen. Vielleicht haben machen sie das auch erst seit kurzem.


    Liebe Grüße
    Petra mit Max

  • Hallo,


    muss sagen das hat mich selber gewundert, hab mir da auch schon wer weiß was vorgestellt, aber nichts wurde anstandslos gezahlt voller Betrag, obwohl beide Hunde nicht angeleint waren.


    Es kam auch nichts von der Versicherung von wegen Kündigung oder so.

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