NRW-Strafe-Leinenzwang-Nettes Urteil
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hallo
habe ein guten link/urteil zum leinenzwang gefunden.ist schon nen starkes stueck,
das hagen sich nicht dem Landeshundegesetz fuer nrw vom Dezember 2002 untergeordnet hat .http://www.derwesten.de/nachri…/news-9184492/detail.html
kennt ihr stadte in nrw bei denen es auch noch nicht durchgedrungen ist?
vor meinem geistigen auge sehe hundehalter
schon locker pfeiffend durch den ein oder anderen stadtwald/park latschen.gruss krusti
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Naja, diese Verfahren werden aber letztlich sicher ehr dazu führen, dass die NRW-Landeshundeverordnung geändert wird und das Wort "umfriedet" rausfliegt.
Denn der Sinn der Landeshundeverordnung liegt doch recht eindeutig darauf, Nichthundehalter vor freilaufenden Hunden zu schützen.
Und eben leider nicht darauf, das Zusammenleben zu vereinfachen und auch Hunden in NRW Raum zu geben.lg
susa -
Hallo,
ich kenne Hagen leider nicht, aber ich meine dass es hier in Gelsenkirchen auch so ist.
Der Nordsternpark (ehemaliges Buga-Gelände) jedenfalls ist auch nicht umfriedet und dort ist Leinenzwang bis auf die ausgewiesene Hundewiese. Das wird auch vom OA kontrolliert, manchmal etwas pingelig (ohne Leine auf dem Weg neben der ausgewiesenen Hundefläche kostet auch...)
Insgesamt finde ich die Leinenpflicht im Park schon in Ordnung. Zumal in der Nähe auch u.A. ein großer Kinderspielplatz ist.
Wenn's insgesamt mehr Hundehalter gäbe, die ihre Hunde an die Leine nehmen, wenn's angebracht ist, wäre ich auch für eine Lockerung. Aber so lange zu viele ihre Hunde nur an die Leine nehmen, wenn's sonst Geld kostet, muss das wohl leider so sein. Von daher kann ich die Aussage "realitätsfremd" in dem Artikel schon nachvollziehen.
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hi susami ,derandi
ZitatNaja, diese Verfahren werden aber letztlich sicher ehr dazu führen, dass die NRW-Landeshundeverordnung geändert wird und das Wort "umfriedet" rausfliegt.
das vermute ich auch.
ZitatWenn's insgesamt mehr Hundehalter gäbe, die ihre Hunde an die Leine nehmen, wenn's angebracht ist, wäre ich auch für eine Lockerung. Aber so lange zu viele ihre Hunde nur an die Leine nehmen, wenn's sonst Geld kostet, muss das wohl leider so sein. Von daher kann ich die Aussage "realitätsfremd" in dem Artikel schon nachvollziehen.
klar kommt es darauf an wie sich hund und halter praesentieren.
ich nehm ja auch trotzdem ruecksicht in "leienenfreien" zonen.aber im allgemeinen geht es mir schon seit jahen auf den nerv,
das selbst im winter oder bei regen wenn echt nichts los ist,
freaks vom ordnungsamt auf der lauer liegen.aber mal im ernst,
man kann doch nicht alle pauschal fuer etwas bestrafen/verwarnen ,
wenn es keine grundlage dafuer gibt.gruss krusti
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Ich persönlich finde es auch nicht OK, dass damit quasi alle abgestraft werden für die Unvernunft einiger. Ähnliches hatten wir auch schon in den Diskussionen um's Häufchen wegmachen, da leiden auch alle HH unter der Uneinsichtigkeit einiger.
Aber hier geht's schon um was anderes, wenn Kinder auf dem Spieplatz schlicht und ergreifend Angst haben und die Halter nix dagegen machen. Will sagen, ich würde zumindest die Möglichkeit erhalten, dass Kommunen unabhängig von der "generellen" Landesweiten Regelung in Einzelfällen Leinenpflicht aussprechen können.
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Die Hagener haben das ja auch ziemlich ungeschickt formuliert. Aber zurück gibt's da kein Geld, außer jemand hat Einspruch erhoben als die Klage bekannt wurde.
Da waren die Düsseldorfer leider etwas geschickter, ich denke da kommt man nicht gegen an.
ZitatZur Vermeidung von Gefahren sind Hunde gem. § 2 Abs.2 LHundG NRW in den nachfolgenden Bereichen an einer geeigneten Leine zu führen.
* in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
ZitatDurch die Düsseldorfer Straßenordnung werden diese Bereiche erweitert um - auch nicht umfriedete - Grünanlagen, Freizeitanlagen und Wälder
Gruß
Herbert -
Eine Bekannte von mir wohnt in NRW und in der Stadt gab es keine Hundewiese. Also hat sie ihren Hund wie jeder andere auch am Fluss frei laufen lassen. Natürlich hat sie den Hund angeleint wenn Leute in der nähe waren. Sie wurde vom Oa ( Angestellte) angesprochen das sie den Hund anleinen muss und ein Bußgeld zahlen muss.
Sie hat gesagt, dass sie es nicht macht und hat bei der Stadt widerspruch eingelegt. Die Begründung war das jede Stadt dazu verpflichtet ist eine Hundewiese bereitzustellen wo die Hunde frei laufen dürfen. Diese Wiese gab es in der Stadt nicht und somit musste sie den Hund nicht anleinen, da sie ihn sonst nicht artgerecht halten kann.
Sie ist damit durch gekommen wie viele andere auch und die Stadt hat eine Hundewiese ( eingezäunt) bereitgestellt.Als wir noch in NRW wohnten und unser Wuffel war 7 Monate alt.
Bin ich mit ner Bekannten morgens bei uns am Fluss spazieren gegangen. Es war noch kein andere unterwegs da es sehr früh war. Wir haben die Hunde frei laufen lassen. Dann kam uns ein Polizist entgegen, wir haben die Hunde sofort angeleint. Der Polizist bliebt stehen und fragte uns ob wir die Hunde wegen ihm angeleint haben. Wir haben gemeint " klar haben wir die Hunde wegen ihnen angeleint, sonst ist hier ja auch keiner." Der Polizist meinte dann "wegen mir brauchen sie die Hunde nicht anleinen, ich kann das verstehen das sie auslauf brauchen und sonst nicht artgerecht gehalten werden können. Aber bitte leinen sie die Hunde bei anderen Leuten an vor allem bei kleinen Kindern und älteren Menschen."
Wir haben schon beim Gespräch die Hunde wieder abgeleint, meinten das wir des so wieso machen und er hat uns noch einen schönen Tag gewünscht und ist weiter.Lg
Sacco
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