Hund beißt Katze halbtot
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Von mir wirst du bestimmt nicht gesteinigt...warum sollte eine Katze immer das Opfer sein...da hat sie halt mal den Spiess umgedreht...ich kann mir das nur voll bildlich vorstellen, ich hab ja auch so ne weisse Wurst zuhause *g*
Snoopy...der Rächer ohne Furcht und Adel *fg*
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hm ich glaub wenn sich hier keiner besser auskennt sollte ich mal Nachfragen. Das könnte mir nämlich auch passieren.
Wir haben einen großen Garten und viele streunende Katzen in der Gegend.
Und in den Garten sollen ja nun auch 2 Hunde rein -
Meine Versicherung würde es auch übernehmen....
Hab gerade mal nachgelesen!!
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mal ne andere frage - wenn die katze vom auto angefahren wird - zahlt da dann die TA-Kosten die KFZ-Versicherung?
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Also ich würds nun auch ein wenig unfair finden, wenn der HH die Kosten übernehmen soll, denn der Hund ist ja nicht abgehauen oder sowas. Und auf nem Privatgrundstück besteht ja auch kein Maulkorbzwang.
Damit muss man als Katzenhalter rechnen, wenn man einen katzenunverträglichen Hund in der Nachbarschaft hat.
Ich habe selbst so einen Hund zu Hause, und soll ich sie jetzt NIE mehr unbeaufsichtigt in den ausbruchsicheren Garten lassen, nur weil die Katzen ab und an mal vorbei schauen wollen?
Also das würde dann doch etwas weit gehen, meint ihr nicht?
Mich würde es aber wirklich interessieren, wie die Sache ausgeht. Sowas passiert ja schneller, wie man denkt.
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Zitat
Also ich würds nun auch ein wenig unfair finden, wenn der HH die Kosten übernehmen soll, denn der Hund ist ja nicht abgehauen oder sowas. Und auf nem Privatgrundstück besteht ja auch kein Maulkorbzwang.
Damit muss man als Katzenhalter rechnen, wenn man einen katzenunverträglichen Hund in der Nachbarschaft hat.
Ich habe selbst so einen Hund zu Hause, und soll ich sie jetzt NIE mehr unbeaufsichtigt in den ausbruchsicheren Garten lassen, nur weil die Katzen ab und an mal vorbei schauen wollen?
Also das würde dann doch etwas weit gehen, meint ihr nicht?
Mich würde es aber wirklich interessieren, wie die Sache ausgeht. Sowas passiert ja schneller, wie man denkt.
ahhh wer lesen kann ist klar im Vorteil - damit meine ich mich!
ich war davon ausgegangen ,warum auch immer, dass sich das Drama auf "offener" strasse abgespielt hat.im hunde-eigenen-Garten sehe ich die sache genau wie Jossi !
und ich meine mal in irgendeiner klatsch-zeitschrift beim Arzt gelesen zu haben dass ein hundehalter nicht haftbar ist, wenn solche ein Unfall auf dem eigenen Grundstück passiert.wäre ja auch noch schöner - wenn ich als HH meinen Gartenzaun jetzt so bauen muss dass keine katze mehr herein kommt...
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Naja es geht schlicht und einfach um eine Gefährdungshaftung des HH. Das bedeutet, du hast eine Gefahr geschaffen, die du auch schaffen darfst, indem du einen Hund hälst. Wenn aber was passiert bei dem dein Hund beteiligt ist bist du im Grundsatz immer "dran", wenn auch u.U. nur anteilig wenn ein klares Mitverschulden des anderen vorliegt. Siehe § 833 BGB.
Dass die Katze in dem Hundegarten war, spielt also wahrscheinlich nur eine untergeordnete Rolle. Evt ergibt das wie gesagt unter dem Punkt Mitverschulden einen geminderten Schadensersatzanspruch, da bin ich mir nicht sicher.
Um es mal auf die Spitze zu treiben ein Beispiel:
Ein Kind soll ja auch nicht auf der Straße herumlaufen, und der Autofahrer fährt auch die vorgeschriebenen 30km/h. Er macht also wie der Hundehalter ja nix falsch. Wenn er das Kind trotz aller Vorsicht umfährt, ist er eben dran, fertig aus, Stichwort Gefährdungshaftung.
Wer sich den Luxus leistet eine gefährliche, aber erlaubte Sache zu besitzen (Hund, Auto), haftet eben immer (mit).Also Sache der Versicherung des Hundehalters melden und abwarten...
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ja aber der §833 greift in diesem Fall ja nicht.
Geht ja um 2 Tiere.
Wenn der Hund einen Menschen verletzt hätte wäre das gleich klar aber so leider nicht. -
Natürlich greift § 833! Es geht um die Katze, die als Tier nach § 90 BGB wie eine Sache behandelt wird.
Da der Hund die Sache (die Katze) zerstört hat muss der HH Schadensersatz zahlen. -
Zitat
Natürlich greift § 833! Es geht um die Katze, die als Tier nach § 90 BGB wie eine Sache behandelt wird.
Da der Hund die Sache (die Katze) zerstört hat muss der HH Schadensersatz zahlen.Aber dürfen Katzenhalter da wirklich alles, also ich meine wenn ich als HH mein Grundstück doch für den Hund ausbruchsicher mache, aber eine Katze reinkommt, kann ich da was dafür?
Kann ich es nicht z.B. dem Katzenhalter verbieten, dass seine Katze auf meinem Grundstück rumläuft. Eigendlich sind doch bestimmt Katzen auf Privatgrundstücken der Nachbarn verboten oder? Sie werden doch nur geduldet, denke ich.
Also ich glaube ja auch nicht, wenn ich einen Ball aufs Nachbargrundstück schmeiße und der Hund zerstört ihn, dass der Nachbar mir nen neuen Ball kaufen muss. Wenn ja muss ichs mal ausprobieren
Neue Bälle können wir immer gebrauchen.Und außerdem steht doch in dem Artikel:
"2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."Zählt zu dieser Sorgfalt nicht schon, dass das Grundstück eingezäunt ist?
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