Hund von Privat übernehmen, hat das jemand ?

  • Hallo,



    hat schonmal jemand einen Second-Hand Hund von Privat (Internet) übernommen ?


    Wenn ja: habt ihr einen Vertrag gemacht und wie sah der aus, was muß ich beachten ?


    Und vorallem: wie war die erste Zeit zushause ?


    Es ist ein Windhundmix aus dem Tierheim, der eben erst 2 Jahre im Tierheim war und nun 6 Jahre bei derselben Frau, die ihn sehr liebt, sich jetzt aber mit 2 Jobs über Wasser halten muß und ihn abgibt, weil sie ihm einfach mehr Zuwendung wünscht.


    Grüßle,


    Steffi

  • Sicherlich werden das hier schon viele gemacht haben. Ist ja nicht ungewöhnlich.


    Ich würde in jedem Fall einen Vertrag machen. Wenn ich der vorherige Besitzer wäre, würde ich einen Vertrag machen, damit der Hund nicht einfach weitergegeben werden kann an Leute, die ich nicht kenne.


    Wenn ich der neue Besitzer wäre, würde ich einen Vertrag machen, damit der vorherige Besitzer nicht auf die Idee kommen kann, den Hund wiederhaben zu wollen (weil jetzt vielleicht Geld reingekommen ist, ein Job weg, usw.). Wenn du keinen Vertrag hast, könnte der ehemalige Besitzer gegebenenfalls sogar behaupten, dass du den Hund nur für einen gewissen Zeitraum haben solltest und nicht für immer.


    Da würde ich ein Formular nehmen, dass auch der Tierschutz verwendet und eben eindeutig feststellen, dass der Hund nur an den vorherigen Besitzer zurückgehen kann, wenn der Hund bewiesenermaßen nicht tierschutzgerecht gehalten wurde (so etwas in der Art jedenfalls).


    Klar kann man sich mit Leuten auch ganz toll verstehen und diese für unfehlhalbar halten, aber sicher ist sicher.


    Grüße
    Elke

  • Zitat


    Es ist ein Windhundmix aus dem Tierheim,


    hallo steffi,
    eigentlich ist es so, dass tiere aus dem tierschutz wie an dahin zurückgegeben werden müssen, wenn man es abgeben will.


    ansonsten habe ich mal einen hund von privat übernommen, bevor er ins tierheim gekommen ist.
    wir haben einen ganz normalen vertrag abgeschlossen, aus dem hervor ging, dass der hund ab dem angegebenen zeitpunkt in unseren besitz übergeht.


    das einleben ging problemlos. nach 3 wochen "war sie unsere" sie hatte sich eingelebt.


    in deinem fall würde ich mir den übernahmevertrag des tierheims vorlegen lassen.


    gruß marion

  • Wir haben Merlin damals als Second-Hand-Hund übernommen!


    Merlin war ein Hof- und Kettenhund und dabei gerade erst knapp 1 Jahr alt. Mein Mann hat lange hin und her gebettelt bis sie uns Merlin gegeben haben.


    Seine Eingewöhnung bei uns dauerte unheimlich lange, er kannte keine familie, nur den Hof des Schrottplatzes und die Stahltreppe auf der er gesessen hat ...


    Wir haben keinen Vertrag oder ähnliches geschlossen.


    Das macht man normalerweise schon und ich würde auch drauf bestehen einen Schutzvertrag zu bekommen.Vorlagen kannst Du Dir sicher im Netz runterladen.


    Wie auch meine Vorschreiberin meint: Eigentlich dürfen Tierheimhunde nicht einfach weiter vermittelt werden, sie müssen zurück ins Tierheim wenn sie nicht mehr gehalten werden können/wollen.

  • Stimmt natürlich. Wenn der Tierheim vormals aus dem Tierheim kam, sollte das mit dem Tierheim vielleicht abgeklärt werden. Habe schon gehört, dass ein Tierheim die Herausgabe eines Hundes verlangt hat, weil das Tierheim nicht über die Weitergabe informiert wurde. Die ehemalige Besitzerin wird also schon mit dem Tierheim einen Vertrag gemacht haben, in dem steht, dass sie den Hund gar nicht weitergeben darf.


    Ein vernünftiges Tierheim wird natürlich deine Sitation prüfen und dir den Hund überlassen, wenn sie dich für geeignet halten. Dann machst du wiederum den Standardvertrag mit dem Tierheim.


    Dazu sind ja Schutzverträge da. Dass der Hund nicht willkürlich in der Gegen rumgereicht wird.


    Grüße
    Elke

  • Huhu,



    o.k. ich habs verstanden und werde sie darauf ansprechen.


    Wahrscheinlich dachte sie nach 6 Jahren sei das einfach für Hundi der bessere Weg, bevor er noch aus Formalitätsgründen wieder im TH landet.
    Und sicher wird sie gerne mitaussuchen wollen zu wem der Hund kommt, er war ja nun wirklich sehr lange bei ihr.


    Aber ich kläre das ... danke schonmal !


    Gruß
    Steffi

  • Zitat

    ...wir haben einen ganz normalen vertrag abgeschlossen, aus dem hervor ging, dass der hund ab dem angegebenen zeitpunkt in unseren besitz übergeht...


    Wenn ein Schutzvertrag zustande kommt, dann solltest du unbedingt darauf
    achten, daß der Hund nach einer gewissen Zeit in dein Eigentum übergeht
    und nicht nur in deinen Besitz!


    Das ist ein großer Unterschied, den viele gar nicht so genau kennen.


    Wenn ich etwas besitze, dann gehört es noch lange nicht mir. Nur mein
    Eigentum gehört wirklich mir.


    Beispiel:
    Ich leihe mir zum Einkaufen das Auto der Nachbarn.


    In dem Moment, in dem ich in das Auto einsteige und losfahre ist es in
    meinem Besitz, aber es ist noch lange nicht mein Eigentum.


    Ich möchte hier nicht klugscheißern, sondern auf kleine Formfehler
    aufmerksam machen, die fatale Folgen haben können.

  • Hi,



    danke, das ist echt gut, wenn man auf sowas hingewiesen wird !



    Eine Frage stelle ich mir gerade:


    Mir gefällt sein Name nicht sonderlich gut, nun heisst er aber schon einige Jahre so.


    Würdet ihr das noch ändern, oder nicht ?


    Steffi

  • Hallo,


    also bei unserer Sia damals haben wir keinen Vertrag gemacht, denn der Hund sollte je schnellstmöglichst weg.


    Heute denke ich das war sehr leichtsinnig von uns. Wir hätten uns da einfach besser Absichern sollen.


    Wegen dem Namen, würd einfach mal schauen wie er auf den neuen Namen reagiert, es gibt durchaus auch Hunde die mehrmals in Ihrem Leben den Namen wechseln.



  • Ich finde den Namen CARINA für einen Hund auch nicht gerade prickelnd aber sie hiess schon so und hörte auf auf den Namen ...also haben wir es dabei belassen

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!