Hundegebell auf dem eigenen Grundstück?!

  • Hallo zusammen,


    ich hätte da mal eine Frage...


    Es gibt ja diverse Gerichtsurteile, wann, wie lange und wie laut ein Hund in einer Mietwohnung bellen darf, ohne dass er abgeschafft werden muss.


    Gilt das so auch für Eigentum???


    Unsere Nachbarin hat sich zum wiederholten Mal über unseren Hund beschwert (wofür sie sich aus dem Fenster leht und mit 60db durch die Gegend brüllt...), da er nach 18h im Garten gebellt hat.


    Das Haus, in dem wir wohnen, gehört meinem Freund; das Haus, in dem sie wohnt, gehört einer uns unbekannten Vermieterin.



    Gibt es irgendwelche Vorschriften oder Richtlinien, wann der Hund auf dem eigenem Grund und Boden bellen darf?


    Hat sie irgendeine "Handhabe" dagegen, außer evtl. die Polizei wegen Ruhestörung zu holen? (Bis die bei uns ankommt, ist der Hund ja längst wieder ruhig...)


    Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.


    Liebe Grüße,
    Sub.

  • Hallo,
    die meisten Urteile, die Hundegebell verbieten, das nicht mehr zumutbar sei,
    meinen damit eine Ruhezeit zwischen 20 und 7 Uhr morgens...
    schau doch mal nach in der Urteilsdatenbank,
    kommt auch darauf an wo du wohnst..

  • ich glaube, ein dauerbellen von länger als 10min am stück ist unzumutbar... da könnte sie was tun... ausnahme ist gebell von hunden in zwingerhaltung. da muß man das hinnehmen... keine ahnung, warum da unterschieden wird.

  • Zitat

    Hat sie irgendeine "Handhabe" dagegen, außer evtl. die Polizei wegen Ruhestörung zu holen? (Bis die bei uns ankommt, ist der Hund ja längst wieder ruhig...)


    Solange das tatsächlich immer so ist hat sie zumindest ein Problem mit der Beweislage. Kam Sonntag noch im TV, ARD-Reportage über Polizeiarbeit, die wurden wg. Ruhestörung gerufen, haben aber selber nichts mehr hören können. Mehr als Klingeln und das freundliche Gespräch suchen können die dann nicht.


    Ich würd einfach erstmal den Ball flach halten - bislang scheint mir, es ist viel Lärm um nichts.... :lachtot:


    lg
    susa

  • Zitat


    schau doch mal nach in der Urteilsdatenbank,
    kommt auch darauf an wo du wohnst..


    Hättest Du da zufällig einen Link für mich? =)


    Bisher bezog sich alles, was ich gefunden habe, auf Klagen zwischen Mietern und Vermietern. Das trifft ja bei uns nicht zu, gelten trotzdem die gleichen Regelungen?


    Nein, länger als 10 Minuten bellt Rabauke auf gar keinen Fall.
    Eher ein paar SEKUNDEN.


    Er schlägt an, wenn jemand das Grundstück betritt, es sei denn, er kennt den Besucher gut. Das ist aber auch nur ganz kurz, weil er sofort ruhig ist, wenn wir "Schluss!" rufen bzw. hinzukommen.


    Liebe Grüße und herzlichen Dank,
    Sub.

  • Grundsätzlich kommt für jeden Nachbarn ein Anspruch auf Unterbindung von Hundegebell in Betracht.
    Bei "Eigentums-Nachbarn" ist das dann ein Unterlassungsanspruch, bei Mietnachbarn insbesondere ein Anspruch auf Mietminderung gegen den Vermieter, den dieser dann evtl bei Dir als "Schädiger" geltend machen kann.


    Wann ein solcher Anspruch vorliegt, wird recht unterschiedlich beurteilt:


    ZB OLG Köln (Urteil vom 7.06.1993, Az. 12 U 40/93): von 22 - 6 Uhr und von 13 - 25 Uhr darf ein Hund überhaupt nicht bellen, außerhalb dieser Zeiten nicht länger als 10 Minuten, nicht mehr als 30 Minuten täglich.


    Anderen Gerichten, zB OLG Düsseldorf (Urteil vom 24.11.1993, Az. 9 U 111/93), ist das viel zu eng, und es wird keine vollständige Unterbindung von Hundegebell auch zu den "Ruhezeiten" verlangt. Eine wesentliche Beeinträchtigung stellt Hundegebell nur dar, wenn es zB "besonders laut, lang anhaltend oder zur Nachtzeit hörbar" ist.


    Genaueres, insbesondere zu den Ruhezeiten findest zu vermutlich im Landesimmissionsschutzgesetz.


    Aber ein kurzes Bellen vor 22 Uhr erscheint mir noch nicht eine derart wesentliche Beeinträchtigung darzustellen, die einen Unterlassungsanspruch der Nachbarin auslöst.


    LG, Caro



    EDIT: Guck mal, was ich noch schönes gefunden hab: http://www.berlin.de/sen/umwel…/de/laerm/tierlaerm.shtml - sehr löblich, der Verweis auf die Hundeschule! ;D

  • Kompliment Caro für die Super-Auskunft !


    Sub , das Problem ist nur , daß die "gute" Dame eventuell sich beim Vermieter ihres Hauses beschwert und den somit in Action versetzt .


    Dann wird er Dich vielleicht anschreiben .


    Darauf solltest Du Dich eventuell einstellen .


    Liebe Grüsse,


    Katzentier

  • Oh Schäääätzelein, isch danke Disch!! :D


    Jetzt bin ich schon mal schlauer.


    Aber wie würde denn (angenommen, es käme so weit, wovon ich nicht ausgehe) so ein "Unterlassungsanspruch" aussehen?


    Mal ganz blöd gefragt... außer, dass wir eventuell --falls es jeeeemals zu irgendeiner gerichtlichen Auseinandersetzung käääääme--- ins Portemonnai greifen müssen, könnte die uns doch nichts?


    Liebe Grüße,
    Sub.

  • Sub , warte mal :



    Könnte , käme ...


    Wie groß ist der Ärger denn jetzt und hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?


    Katzentier

  • Zitat

    ZB OLG Köln (Urteil vom 7.06.1993, Az. 12 U 40/93): von 22 - 6 Uhr und von 13 - 25 Uhr darf ein Hund überhaupt nicht bellen,


    Ups wo wohnst du denn?
    Mein Tag hat nur 24 Stunden! :lachtot:




    Liebe Grüße Conny

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