Ab welcher Größe ist Hund in der Mietwohnung erlaubt
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http://www.wdr.de/tv/ardrecht/…teil.phtml?code=16312_274
schau mal da. wir hatten das selbe problem und selbst mit einem noch kleineren hund haben wir fast nur absagen bekommen. unsere neue vermieterin holt sich zum glück jetzt selbst nen hund, deshalb war der hund eher fördelich.
ich weiß nicht, ob der link was bringt. wir ziehen anfang juli aus, verbeingen also noch über 2 monate mit dem hund in der alten wohnung. hundehaltung ist zwar untersagt, wir haben der vermieterin dieses urteil ausgedruckt und in den briefkasten geworfen. sie hats jetzt akzeptiert. das problem ist halt, dass dich die leute von vornherein ablehen können, dann umgehen sie dieses urteil ja auch.
wie ich gelesen hab entscheidet sich das von richter zu richter. manche entscheiden wie dieser link sagt, andere sagen "hund=hund"... -
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Wir haben bei der Wohnungssuche gute Erfahrung mit einer Suchanzeige gemacht. Da haben wir gleich reingeschrieben das wir zwei Hunde haben.
Und haben die dann auch gleich im Mietvertrag mit aufgenommen, inkl. Größe! Damit ist man auf der sicheren Seite - solange die Hunde sich normal verhalten und nicht die Nachbarschaft irgendwie terrorisieren.
Zerstörungswut innerhalb der Wohnung sieht zwar auch kein Vermieter gern - aber das wär nichtmal ein Kündigungsgrund. Kann man ja beim Auszug alles wieder instandsetzen.
lg
susa -
Man sollte sowas generell im Mietvertrag festhalten egal wie groß der Hund ist.
Wenn in dem Haus schon ein Hund wohnt und die Wohnung auch dem Vermieter gehört, kann er es nicht verbieten.
Wenn grundsäztlich Hunde erlaubt sind, darf er auch keinen Unterschied zwischen "Nicht Listenhunden" und "Listenhunden" machen. Auch wenn sie es gerne machen.
Haben wir selber schon erlebt. Wir wollten da aber nicht gegen angehen, da wir so einen Vermieter nicht haben wollten. Hab aber schon mal von einem Fall gehört, der das gemacht hat und recht bekommen hat.Lg
Sacco -
das stimmt so nicht. ein vermieter kann einer partei etwas erlauben und es der anderen verbieten!
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So stimmt das auch nicht ganz.
Wenn ganz bestimmte massive Gründe vorliegen, dann kann er es einer Partei erlauben und einer nicht. In der Regel liegen solche Gründe nicht vor.Lg
Sacco -
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es reicht zb. auch der grund, er würde der einen(mit hund) partei jetzt auch keinen neuen hund mehr erlauben. als der alte gekommen ist, hätte er es aber generell noch erlaubt
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hallo habe auch gehört das yorkies keine erlaubnis brauchen .es gibt gerichtsurteile da kamen die vermieter damit nicht weit einem zu kündigen weil die grösse keine erlaubnis braucht .google mal was rum hab jetzt leider keine zeit um es raus zusuchen .Lg carina
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So stimmt das auch nicht ganz. Es hängt auch immer davon ab was im Mietvertrag steht.
Es ist auch von Fall zu Fall unterschiedlich.
Ich hab schon von solchen Urteilen als auch von anderen Urteilen gelesen.
Die Meinungen gehen da auseinander. Auch bei meinen zukünftigen Kollegen gehen die Meinungen auseinander.
Da sollte man sich jeden Fall einzelnt anschauen.Lg
Sacco -
hallo der yorkie zählt nicht alshund und kann nicht verboten werden seit neustem ist das so .kein kündigungsgrund mehr !!! Lg Carina
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es wird immert noch von gericht zu gericht unterschiedlich gesehen! die beiden urteile sind aus kassel und düsseldorf und nicht neu! es wurde nur jett wieder in die öffentlichkeit gebracht. aber wenn ein gericht so entscheidet, entscheidet das nächste vll. ganz anders. man kann sich darauf nicht verlassen
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