Kann mein Pferd mir weg genommen werden??

  • Hallo Foris,


    ich hab gerade so eine Angst um mein Stütchen!! Und nun muss ich mir das einfach mal von der Seele schreiben.



    Letztes Jahr im April hab ich mein Schneckchen gekauft,
    von meinem ehm. Trainer(Züchten auch) .
    Er zeigt mir die Süße, völlig ausgemärgelt, sie hatte über ein Jahr ein Fohlen bei Fuss laufen, welches sie komplett ausgenuckelt hat!
    Mein Trainer meinte er hätte die Stute von ihrem Besitzer bekommen, weil der Besi in Knast müsse. Und nun solle er sie verkaufen.


    Nun gut, ich hab mich gleich in Sie verliebt und gekauf.


    Ich habe sie mit Kaufvertrag gekauft und dazu bekam ich noch die Kopie der Besitzurkunde / Abstammungspapiere, da ich wusste das ich das Original brauche hab ich mich an den Verband gewant.
    Diese hat den ehm. Besitzer angeschrieben und nun nach fast einem Jahr bekomme ich ein Schreiben von denen das der recht mäßige
    Bestizer Herr .... , diese Stute niemals verkauft hätte :shocked:
    Nun habe ich eine Woche zeit, alle Unterlagen die ich vom Kauf habe, vorzulegen und dann würde entschieden was geschehe.



    Ich habe so eine Angst das mir mein Schneckchen weg genommen wird, sie hat sich so toll in meine kleine Herde eingelebt, sie liebt meine anderen drei Rabauken. Und noch viel wichtiger ist, das ich sie liebe und um nichts in der Welt hergeben will.



    Ich komme mir gerade vor wie in einem Schlechten Film!
    Was wenn der Besitzer sie wieder haben will? Habe ich etwa ein geklautes Pferd im Stall stehen?


    Ich glaub ich dreh am Rad!



    :( Jenny

  • Hi Jenny,


    geh bitte sofort zum Anwalt und lass Dich beraten.


    Drück Dir die Daumen, dass das nur "ein schlechter Film" ist und Du Deine Stute behalten darfst.

  • Mmmh, also ich glaub da du ja nachweislich "in gutem Glauben" gekauft hast, wirst du deine Süße behalten können.


    Regressansprüche kann der ehem. Eigentümer dann nur an den Verkäufer richten.


    Allerdings würde ich das auch von einem Anwalt klären lassen.
    Die Gerichte ticken ja oft anders als man glaubt...

  • Aber auch, wenn man etwas bei ebay in gutem Glauben gekauft hat, dass sich später als gestohlen herausstellt, darf man das doch nicht behalten? Muss man das nicht an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben und kann versuchen, den Verkäufer zu belangen? Man kann auch belangt werden, wenn man meint, in gutem Glauben etwas gekauft zu haben und einem doch bewiesen wird, dass man natürlich davon hätte ausgehen müssen, dass es sich um Diebesgut handelt. Wenn man beispielsweise einen niegelnagelneuen iPod zu einem Festpreis von 15,- Euro bei ebay erwerben würde.


    Würde ich ja auch nicht gerade toll finden, wenn mir etwas gestohlen würde, das weiterverkauft wird, und dann sagt man mir "Pech gehabt, ist nicht mehr deins"?


    Es gibt allerdings so etwas wie Eigentum durch Ersitzung. Hier geht auch gestohlenes Diebesgut in das Eigentum des Erwerbers über, wenn dieser es in gutem Glauben erworben hat und es sich schon einige Jahre in seinem Besitz befindet.


    Ich befürchte, dass der Kaufvertrag nichtig ist, wenn der ehemalige Besitzer beweisen kann, dass er niemals einem Verkauf zugestimmt hat.


    Ich befürchte, dass ist nicht, was du hören möchtest, also bedenke: Ich bin kein Anwalt und kann völlig falsch liegen.


    Ich hoffe nur ganz doll für Euch, dass sich das zu Eurer Zufriedenheit regelt. Wäre ja ein Alptraum. Viel Glück!


    Grüße
    Elke

  • Oh Mann, das ist ja echt :zensur: ... Aber von dem eigentlichen Eigentümer hast du jetzt das ganze Jahr nichts gehört? Und jetzt ist er wohl aus dem Gefängnis gekommen und will das Pferd wiederhaben. Hast du noch Kontakt mit deinem Trainer, was der dazu sagt?
    Ist echt ne komische Sache...


    Hoffe für euch, dass es zu euren Gunsten ausgeht!!!!

  • Klar war das nicht das was ich hören möchte. Aber das ist nunmal die realität. (Will ja auch gar keine Rechtsberatung von euch ;) )
    Aber genaueres zu der Sachlage wird mir mein Anwalt erzählen, der Zuchtverband hat auch einen eingeschaltet.
    Ich habe gerade mit denen Telefoniert und die denken das ich sie wohl schon behalten darf, aber es muss jetzt erstmal geklärt werden wie es dazu kommen konnte das der Trainer das Pferd bekommen hat und verkauft hat.


    Ich hab wenigstens Zeugen, über die ganzen Aussagen, von wegen Knast usw. meines ehm. Trainers.


    Ich hoffe nur das der Besitzer, ich bin es ja irgendwie nicht..., sie nicht wieder haben will...(sie schon 23 Jahre alt und ein Fass ohne Boden, was ich in dem Jahr schon an TAkosten in sie rein gesteck hab...) Aber ich lieb sie trotzdem!

  • Hallo!


    Mann, was für eine besch**ne Situation!
    Fühl dich ganz doll geknuddelt!


    Melde dich doch mal im Juraforum an, dann bekommst du über das Wochenende wenigstens einige Infos, mir wäre das lieber als nur untätig die Wände hochzugehen...


    Alles Liebe!


    das Schnauzermädel

  • Shanty, zu dem hab ich keine Kontakt merh, der war nicht so begeister das ich die Originale haben wollte....jetzt wissen wir auch warum!



    schnauzermädel, gute Idee, werde ich gleich mal machen!

  • als wenn der verkäufer nicht sein tier ist, ist der rechmässige besitzer dem das pferd unterm hintern wegverkauft wurde immer noch der rechtmässige besitzer


    er hats ja nicht verkauft!


    ich hoffe das beste für dich aber ich denke das der besitzer vor deiner zeit immer noch der rechtmässige besitzer der stute ist.

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