Hundehaftpflicht zahlt nicht-Meinungen gefragt

  • Zitat

    Hallo,


    Ich hab Probleme mit meiner Haftpflichtversicherung. Ich habe meinen Hund bei meinen Eltern abgegeben (schon vor einigen Wochen), da ich einen Tag weggefahren bin. Dort hat er die Couch meiner Eltern angeknabbert, Schaden 900 Euro. Mein Hund war werder nicht eingeschlossen oder dergleichen. Er lag auf der Couch wie immer und hat gedöst. Meine Eltern waren im anderen Zimmer und später merkte mein Dad dass mein Hund die Couch angeknabbert hat....die Couch kann man wegschmeißen. Ich habe dies sofort der Versicherung mitgeteilt und eine Schadensnazeige gemacht. Ich hatte bis heute nichts gehört, aber meine Eltern bekamen einen Bescheid dass die Verischerung es ablehnt den Schaden zu bezahlen, mit der Bergündung dass ich meinen Eltern die Hütepflicht übertragen habe und somit ein "Eigenschaden" vorliegt.


    Ist das schonmal jemandem so passiert? Hat das seine Richtigkeit? Das heißt ja dann dass man niemandem seinen Hund mit nach Hause geben darf um aufpassen, denn derjenige ist dann nicht versichert bei einem Eigenschaden. Man sagte mir telefonisch bei der Versicherung, dass die Hüter mitversichert sind, wenn schaden an Dritten (also draußen) entstehen, aber nicht wenn man als Hüter einen Schaden durch den Hund erleidet. Wozu brauche ich dann eine Haftpflichtversicherung? das darf ich gar nicht meiner Hundesitterin erzählen, die bekommt ja Angst und Ihr Eigentum!
    Kann ich was gegen die Ablehnung tun? Weiß jemand wo solche Dinge geregelt sind? In meinen Verischerungsunterlagen geht NICHTS in dieser Richtung hervor! Bitte helft mir!!


    Da würde keine versicherung zahlen. In dem Moment, wo Du den Hund deinen Eltern zum Aufpassen oder "Einhüten" übergibst, geht auch die Ausichtspflicht für den hund auf deine Eltern über und infolge dessen ist es dann in der Tat ein Eigenschaden, der entstanden ist und der wäre eh nicht mitversichert.



    In einigen Privathaftpflichtversicherungen ist auch das Hüten fremder Hunde mitversichert, dann kann sich der dritt GEschädigte aussuchen ob er im Falle eines Schadens Dich als Hundehalter oder Deine Eltern als Auspasser in Haftung nimmt. Sachde dass Du es nicht vorher gewusst hast, dann hättets DU sagen können du wärst bei deneinen eltern zu besuch gewesen und als du kruz aus dem zimmer warst, war e spassiert... das wäre dann evrsichert gewesen.

  • Jeder Sitter, er sich etwas damit beschäftigt hat, wird diesen Umstand kennen, das die Versicherung diesen Schaden nicht übernehmen wird. Den wirst du dann aus eigener Tasche zahlen dürfen oder du fragst mal bei deiner Haftplicht - also nicht die vom Hund - ob die eine Regelung für solche Fälle haben.
    Bei uns ist es so, das Schäden, die Dritten entstehen, wenn der Hund gesittet wird und der Sitter gegen Bissverletzungen durch unseren versichert ist. Und für Schäden, die mein Hund beim Sitter anstellt, greift meine Haftpflicht, die ich entsprechend habe anpassen lassen. Ist wie bei Kindern, da greift ja auch die Privathaftplicht, wenn die was anstellen.

  • Hallo,


    was Cerri geschrieben ist richtig. Bei den Verträgen meiner Kunden ist d. immer so, da achte ich schon drauf.


    Was die Kinder angeht, auch d. ist bei uns mitversichert ;), auch unter 7 Jahren .


    Für die User die es nicht wissen ich bin Versicherungsmaklerin.


    L.G. Burgit


    Zitat

    aber nur wenn sie älter als 7 jahre sind sonst nicht


  • ok, danke für eure infos! ich bin jetzt schon wieder etwas versöhnlicher und habe mich damit abgefunden dass die couch hin is und es keiner ersetzt (außer icke, aber ich hab ja nette eltern, die schreiben mir keine rechnung ).

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