Verschwiegene Ehrlichiose

  • Hallo,


    gut gemacht.


    Besser ein wenig als gar nichts. Und die Aussicht Recht zu bekommen ist doch auch gut. Vielleicht ist die Tierschutzorga nächstes mal etwas ehrlicher.


    Ich drück Dir die Daumen, dass die alle Kosten erstatten müssen.

  • Die meisten Organisationen sichern sich mit dem Satz " Übernommen wie gesehen" ab. Auch die meisten Tierheime.
    Wenn du recht bekommst und auch ein wneig Geld zurück bekommst ist das ja schon mal was.
    Nur recht haben und bekommen sind leider zwei verschiedene paar Schuhe genauso wie du dann Gled bekommen müsstest. Die Frage ist dann ob und wann die zahlen. Viele zahlen nicht auch wenn sie müssen und das kann dann dauern bis du dein Geld hast. Wir hoffen für euch das ihr recht bekommt und das sie dann auch sofort zahlen.


    Lg
    Sacco

  • Aus verschiedenen Erfahrungen kann ich sagen, dass Verträge nicht bindend sind, sondern die gesamte Situation bewertet wird. In diesem Fall habe ich ja sogar ein Ok von der Rechtsschutzversicherung erhalten und das passiert nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

  • So einfach ist das aber auch nicht das Verträge nicht bindend sind. Es gibt auch ganz viele Situationen wo Verträge binden sind. Das kommt immer auf den Einzelfall an und die jeweilige Situation. Ich habe selber beruflich viel damit zu tun. Wenn Verträge gar nicht bindend wären bräuchte man auch keine Abschließen. Wie gesagt kommt immer auf den Einzelfall an.


    Lg
    Sacco

  • mal ot: ein anwalt DARF gar nicht ohne gebühren beraten. und er wäre ja auch blöd. denn haften tut er auch so für seine auskünfte, ob er geld bekommt oder nicht. abgesehen davon: er lebt von seinem wissen. das ist es, was er verkauft.

  • So weit ich weiß nehmen Anwälte zwischen 40 und 50 Euro für eine erst Beratung. Wie schon gesagt wurde darf ein Anwalt nicht kostenlos beraten und ich kenne auch keinen der das macht.
    Die erst Beratung ist zum Beispiel kostenlos wenn man eine Rechtschuztversicherung hat und die auch dafür einsprigen würde. Da sollte man dann lieber noch mal beider Versicherung nachfragen.
    Manchmal bekommt man auch beim Amtsgericht bei Rechtspflegern einen " Gutschein" für eine Rechtsberatung bei einem Anwalt, wenn man die finanziellen Möglichkeiten nicht hat. Die man dann aber anhand von Unterlagen beweisen muss.


    Lg
    Sacco

  • wieviel der anwalt nimmt, kann man ja erfragen. er wird das abhängig machen von seinem haftungsrisiko. erhält er später das mandat fällt die gebühr eh wegbzw. wird verrechnet.


    der gutschein heist beratungshilfe. der anwalt kann dann noch 10 euro verlangen.

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