Schwachsinn oder?
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bei mir in der stadt läuft zur zeit ne wunschdenken-petition für bessere Hundehaltung
Da stand auch dieser satz drinZitatSeit in Kraft treten des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtstellung des Tieres ( § 90a BGB ) aus dem Jahr 1990 sowie die Aufnahme des Tierschutzes unter Art. 20a in das Grundgesetz ( Herbst 1994 ) ist ein Tier ( hier Hund ) keine Sache mehr.
das doch schwachsinn?!?! ein Hund gilt vor dem gesetz doch immer noch als sache oder??
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Hallo,
ich hab mir das mal von nem Jurastudenten erklären lassen. Der Hund ist offiziel keine Sache mehr, wird allerdings wenns vor Gericht geht trotzdem wie eine Sache gehändelt, wird halt beigemerkt, dass sich das jetzt geändert hat...Ist also nur auf dem Papier was geschehen...
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lol nur damit der liebe tierschutz zufreiden ist??
nja unlogisch find ich
aber danke für die antwort
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Ich hab das bislang so verstanden, daß die Rechte der Tiere im Grundgesetzt verankert wurden, damit deutlich wird das ein Tier eben höher steht als eine Sache.
In der juristischen Praxis gehts aber meist nicht um Grundgesetzes-Fragen, sondern um Eigentum, Haftung, Vertragsrecht usw.
Und in all diesen "Anwendungs"gesetzen gibt es bislang keine extra-Regelungen für Tiere - daher werden diese Fälle immer noch so gehandhabt als wären Tiere Sachen, allerdings eben besondere, höherwertige Sachen.Damit ist der Tierschutz sicher nicht zufrieden - dennoch ist es ein riesiger Schritt in die richtige Richtung gewesen.
lg
susa -
Ist es nicht auch so daß man im Falle einer "Sachbeschädigung" auch so etwas wie Schmerzensgeld fordern kann?
Oder mehr Schmerzensgeld als bei anderen Sachen?
Oder daß anerkannt wird, daß ein Hund eben nicht so einfach durch einen anderen ersetzt werden kann und deshalb Schadenersatz oder Strafen für die "Sachbeschädigung" höher ausfallen können? -
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