Mündliche Genehmigung zur Hundehaltung
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Hallo Ihr Foris,
in einem anderen Thread habe ich folgendes gelesen:
ZitatSteht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängt, ist der Vermieter frei, ob er Hundehaltung erlaubt oder nicht (OLG Hamm 4 RE Miet 5/80 und 6/80). Allerdings kann der Mieter hier davon ausgehen, dass der Vermieter zustimmt, wenn nicht gewichtige Gründe im Wege stehen (LG Ulm 1 S 286/89-01) oder andere Mieter im Haus ebenfalls einen Hund halten (LG Berlin 64 S 234/85). Dabei kann die Erlaubnis zur Hundehaltung auch mündlich erteilt werden (AG Konstanz 4 C 63/07).
In meinem Mietvertrag steht "Tierhaltung ist nicht erlaubt. Ausnahme siehe Zusatzvereinbarung." Im Anbau (gehört zu "meinem" Haus) wird ein Staffi gehalten und überall verteilt ein paar Katzen.
Die Erlaubnis zur Hundehaltung wird mündlich erteilt.Nun frage ich mich, ob die genannte Zusatzvereinbarung nicht eigentlich schriftlich festgehalten werden müsste?
Kann der Verwalter die mündliche Genehmigung später einfach zurückziehen? Brauche ich einen Zeugen? Ich vertraue ihm eigentlich, aber man weiss ja nie.
Ende der Woche treffe ich mich nocheinmal mit dem Verwalter und brauche deshalb schnellstmöglich eure Antworten..Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus.
P.S.: Meine kleine Maus kommt im Juli.
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Nichts ist so unbeständig wie mündliche Zusagen.
Nur was Du schriftlich vorweisen kannst ist Dir sicher.
Laß Dich lieber nicht auf sowas ein.
Wäre doch schade wenn Deine Maus dann ganz schnell wieder weg muß.
LG
Quendolina -
Auch wenn im Haus ein Hund ist, braucht er einen anderen nicht zu erlauben, wenn er die Ablehnung begründen kann.
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Hallöchen! Soweit ich weiß, kann der Vermieter die Erlaubnis auch wiederrufen, falls Probleme mit dem Hund auftreten. Ob vorher Etwas schriftliches oder Mündliches vereinbart worden ist, ist dann egal
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@ moskito:
Das weiß ich und finde ich auch verständlich. Man kann ja nicht einen Hund den ganzen Tag bellen und randalieren lassen und der Vermieter kann dann nichts dagegen machen..
Aber Du siehst es im Gegensatz zu Quendolina und Cerridwen so, dass auch eine mündliche Zusage bindend ist? Sollte ich einen Zeugen dabei haben?LG
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Ich würd da getreu dem Motto "was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen" vorgehen.
lg mäusle
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Zeuge oder etwas Schriftliches ist natürlich am Sinnvollsten. Sonst steht im Fall der Fälle Aussage gegen Aussage...
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Wir hatten auch eine mündliche Erlaubnis von unserem Verwalter, schon direkt bei der Wohnungsbesichtigung und dort auch schon die Einschränkung welche Rassen oder Mixe es nicht sein dürfen.
Wie wir dann unseren Hund geholt haben, haben wir ihn gebeten uns diese Einwilligung schriftlich zu geben. Das war dann ein kleiner Zweizeiler mit Auszug aus der Hundeverordnung und gut war. Sprich wir haben uns nicht auf das mündliche verlassen.
Unser Nachbar aus dem Hinterhaus mußte allerdings seinen Hund wieder abschaffen, mit der Begründung, das der Vermieter es bei diesem Mieter wegen Unzuverlässigkeit nicht wünscht.
Ich hatte allerdings nicht einmal mitbekommen, das dort ein Hund war - das bellen zwischendurch habe ich den Hunden aus den Nachbarhäusern zugeschrieben. Es kam nur mal in einem Gespräch raus, dort hat er sich dann bei meinem Männe beschwert, das wir zwei Hunde haben dürfen und er nicht einen und hat das auch dem Verwalter vorgetragen - hat ihm aber nichts genützt, er bekommt keine Genehmigung. -
Zeugen solltest du immer dabei haben.
Ich würde mich auf eine mündliche Zusage nicht verlassen.
Er kann die auch wieder aufheben genauso wie auch eine schriftliche. Dafür müssen gewichtige Gründe Vorliegen.
Ich würde es mir schriftlich geben lassen, das ist einfacher wenn es mal ärger geben sollte.
Vielleicht gibt es dann Nachbarn die aus irgendeinem unerfindlichen Grund was gegen den Hund haben und versuchen euch schlecht zu machen bzw den Hund.Lg
Sacco -
Wir hatten telefonisch die Erlaubnis von unserem Vermieter - ich ließ sie mir aber vorsichtshalber noch einmal schriftlich geben. War überhaupt kein Thema und 2 Tage später im Briefkasten.
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