Mündliche Genehmigung zur Hundehaltung

  • Unserem Vermieter war es damals egal, er sagte wir sollen uns mit den anderen Mietern einig werden - so hatten wir nichts schriftliches, weil der Vermieter es nicht entscheiden wollte und von den Mitmietern bringt mir was schriftliches wenn´s hart auf hart kommt auch nichts.


    Ich denke es kommt auch auf das Verhälltnis an - wenn´s unpersönlich zugeht oder sogar Hausverwalter zwischengeschaltet sind würde ich es auf jeden Fall schriftlich haben wollen, wenn man immer direkt mit dem Vermieter einen guten Kontakt hat würde ich mich auch mit einem mündlichen OK zufrieden geben.


    Ach so - wenn es sich um Eigentümergemeinschaften handelt ist das OK vom Vermieter noch nicht mal ausreichend, ich kenne einen Fall da hat der Vermieter schriftlich zugestimmt, aber in der Eigentümergemeinschaft war schon lange vorher ein generelles Hundeverbot beschlossen worden... Da kann man sich mit der schriftlichen Erlaubnis grad mal den Popo ....

  • Hallo,


    zu meiner Schande muss ich gestehen, dass wir auch nur die mündliche Erlaubnis für die Hundehaltung haben.


    Eine schriftliche Erlaubnis kann nämlich ebenso wie eine mündliche Erlaubnis widerrufen werden. Bei einer mündlichen Absprache ist es nur einfacher.


    Gut, mit unserem Vermieter kommen wir recht gut klar und ich habe keine Befürchtung, dass wir der Wohnung verwiesen werden.


    Selbst wenn es so sein sollte, dann ist es eben so. Wir haben sowieso vor, in ein paar Jahren eine Eigentumswohnung zu kaufen, dann stellt sich die Frage mit einer schriftlichen Erlaubnis eh´nicht mehr.

  • wir hatten die Erlaubnis in unserer alten Wohnung nur mündlich und was kam? Stress mit der Vermieterin - Hund sollte weg.
    Ich sag dazu nur: Schriftlich ist immer besser. Im neuen Mietvertrag stehen Django und Sammy mit Namen und Geb.-Datum drin und somit ist es für uns vieeel sicherer....

  • Hallo ihr lieben,


    also Freitag habe ich nun mit dem Hausverwalter gesprochen und wie erwartet habe ich die Erlaubnis zur Hundehaltung nur mündlich erhalten. Nicht gerade ideal, aber mehr hat nicht geklappt. Aber ich habe natürlich dafür gesorgt, dass ich wenigstens einen Zeugen dabei hatte.


    Vielen Dank für eure vielen und schnellen Antworten.
    Ich fühle mich hier gut aufgehoben. :rose:


    LG

  • Zitat

    Auch wenn im Haus ein Hund ist, braucht er einen anderen nicht zu erlauben, wenn er die Ablehnung begründen kann.


    Muss der Vermieter das echt begründen? :???:

  • Das ist übrigens meine Maja :herzen1:


    Eine von denen ist Maja mit 4 Wochen


    Jetzt mit 10 Wochen sieht sie schon so aus:
    mit typischem Hundeblick


    mit träumerischem Blick hinter "Gittern" :lachtot:


    und am Erforschen


    Ich kanns kaum erwarten, dass sie endlich kommt..


    LG

  • Wir haben schriftlich die Erlaubnis für kleine Hunde. Unsere Vermieterin holt sich Anfang Juli aber selbst nen Labrador und findet Lucy total süß. Deshalb hab ich da nicht so Bedenken.


    Aber warum holst du dir nen Hund, wenn du nicht sicher weißt, ob die haltung erlaubt ist? Sowas klärt man doch vorher,oder? Was machst du, wenn es irgendwann doch verweigert wird.
    Wir haben auch freiwillig die Wohnung verlassen, weil wir uns gedacht haben, dass unsere alten Vermieter im Nachhinein nur Stress machen

  • chichabi


    Der Verwalter hatte es doch erlaubt. Wir haben uns nur nocheinmal getroffen und in Ruhe drüber gesprochen, dass er z.B. nicht den ganzen Tag rumbellen und die Wohnung nicht zerlegen soll. Die Erlaubnis wird halt nur mündlich erteilt. Und ich wollte nur wissen, ob ein mündlicher Vertrag genauso gültig ist, wie ein schriftlicher und ob es dazu Erfahrungsberichte gibt.
    Ich schaffe mir keinen Hund an, wenn ich nicht sicher sein kann, dass ich ihn nicht sein Leben lang behalten, versorgen und ihm gerecht werden kann!!! :motz:
    Ich fühle mich gerade von Dir zu unrecht angegriffen.


    LG

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