Mündliche Genehmigung zur Hundehaltung
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Hab ich auch nicht wirklich rausbekommen.
Der Verwalter hat mir von einem Mädchen erzählt, die im Haus gewohnt hat und die sich ihren Hund einfach so geholt hat, ohne mit ihm drüber zu sprechen. Der Hund hat monatelang nur gebellt und rumrandaliert, habs noch ein paar Wochen mitbekommen, als ich hier gerade wohnte. Das Mädel war sehr lang nicht zu Hause und hat den armen kleinen (Junghund) viel zu lange allein gelassen und nicht erzogen. Ich denke, er hat Angst, dass wenn er die Erlaubnis zur Hundehaltung im Vertrag festhält, nichts mehr dagegen sagen kann, wenn ich mir einfach ein ganzes Rudel zulegen würde. Ja, ich versteh sein Denken auch nicht 100%ig... :irre:
Die rechtliche Lage ist dieselbe, ob mündlich oder schriftlich, wie ich herausgefunden habe.Aber solange keine wirklich gewichtigen Gründe eintreten und ich mir keinen Listenhund anschaffe ist es völlig ok, meinte er. Und selbst wenn diese Gründe aufträten, müsse ich keine Angst haben, aber damit rechnen dass er mich darauf anspräche und bitten würde etwas dagegen zu unternehmen.
Er meinte, er mag mich als Mieter und möchte nur, dass wir beide mit der Situation zufrieden sind; ich also gerne hier wohne und er mich gerne hier wohnen hat.
Fand ich alles völlig ok. -
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ich hab auch ne schriftliche erlaubnis. wenn der vermieter angst hat, kann er ja was genaueres festlegen. wir haben ja auch "nur" die erlaubnis für 1 kleinen hund...
fühl dich doch nicht gleich angegriffen, ich hab nur nochmal was direkt gefragt, weil ichs nicht richtig verstanden hab....für was ist ein forum da
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ich habe auch eine schriftliche Genehmigung, und habe da auch drauf bestanden.
Allerdings sind mündliche Absprache heutzutage schon recht bindend, wenn man zeugen vorweisen kann.
Zur eigenen Sicherheit sollten diese zeugen nicht unbedingt irgendwelche Verwandten sein, sondern lieber andere Mieter, Nachbarn etc.
Und wenn man ganz sicher gehen will, fixiert man es schriftlich.
Vielelicht hat euer Verwalter auch keine Lust irgendwas aufzusetzen. Ich an deiner Stelle würde selber nen Zettelchen fertig amchen, den er im prinzip dann nur noch unterzeichnen muß. Es wäre ja nur eine Bestätigung dessen, was er mündlich bereits zugesichert hat.
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Kann schon sein, dass deine Vermutungen richtig sind. Unser Vermieter hat uns auch keine schriftliche Erlaubnis gegeben. Wir haben Paula dann dennoch gekauft und ihn über alles informiert. Da waren wir uns aber auch im Klaren darüber, dass wir notfalls ausziehen, wenn er dann doch noch "nein" sagen würde.
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Immer mehr Vermieter sprechen eine "Duldung" für die Hundehaltung aus. So gehen sie auf Nummer-Sicher und können reagieren, falls was schief läuft (Maßnahme: Tier oder Mieter raus!).
Schriftlich muss diese NICHT erfolgen. Der Vermieter ist somit nach allen Seiten abgesichert!
Es kommt also darauf an, dass Du (und leider auch alle anderen Hundehalter) sich unaufällig benehmen, denn einem Hundeverbot folgen schnell weitere!
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Hallo,wenn ich mich hier mal kurz einklinken darf,
mein mann und ich besitzen ein Haus und vermieten ebenfalls.unser untermieter züchtet geckos,chamäleons und schlangen.
Und ich gebe dir den guten Tipp: Lass es dir schriftlich geben!!!
mach es deinem Vermieter einfach und setze selber ein schreiben auf das dir die Haltung eines hundes erlaubt und bitte ihn bei ner tasse kaffee (wenn er eure kleine kennenlernt) einfach ganz nett um seine unterschrift,denn wenn ihm irgendwann etwas nicht passt mit euch oder eurem Hund (aus welchen gründen auch immer) hat eine mündliche zusage keinen bestand auch nicht vor zeugen und schon gar nicht vorm gericht,außerdem kann er euch dann fristlos kündigen....
netten abend noch -
Zitat
Lass es dir schriftlich geben!!!
Dieser eindrinkliche Tipp auch von mir! Auf eine mündliche Zusage würde ich mich nie einlassen, denn ich habe keine Lust, eben mal auf die Schnelle umzuziehen, nur weil sich mein Vermieter es sich anders überlegt hat.
Denn rein rechtlich hat sicherlich ein mündlicher Vertrag vor Zeugen genau den gleichen Bestand wie ein schriftlicher. Aber überlege Dir mal den Worst-Case: Dein Vermieter überlegt sich mir nix Dir nix, dass er keine Hunde im Haus haben will und stellt sich stur. Durch welche Instanzen (und mit welchen Geldern und Stress) willst Du denn die mündliche Absprache durchfechten?
Wenn er kein Problem mit Deinem Hund hat, dann kann er das auch schriftlich im Mietvertrag festhalten. Und wenn Dein Hund ein unzumtbarer Geselle wird, dann hat er auch alle Rechte auf seiner Seite, Dich entsprechend darauf aufmerksam zu machen und evtl. zu kündigen. Aber Du fliegst nicht von heut auf morgen raus, nur weil Du einen Hund hast.
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