Verwaltung beschließt keine Hunde im Haus

  • Hallo zusammen,


    eben habe ich mit unserer Vermieterin gesprochen bzgl. des Pflegis, der da bald kommen wird und noch anderen Kleinigkeiten.
    Ich mag unsere Vermieterin, sie lässt uns in vielen Dingen freie Hand und wenn was ist, helfen sie auch immer gerne.


    Nun hatten wir ja vor ein oder zwei Monaten das OA hier, weil sich die Vermieterin über uns über den Dreck/Lärm etc. der Hunde aufgeregt hat.
    https://www.dogforum.de/ftopic47574.html


    Und die ganze Sache ging wohl bis zum Eigentümer treffen, dort wurde dann gesagt, es solle beschlossen werden, dass in diesem Haus keine Hundehaltung mehr erlaubt sein soll!
    :irre:
    Wohl bemerkt hat sich diese eine Mieterin über uns so ins Zeug gelegt, dass alle anderen mit ziehen.
    (Laut unserer Vermieterin nicht das erste mal)


    Da habe ich natürlich um unseren Pflegi gebangt ABER unsere lieber, absolut tierliebe Vermieterin sagte, wir können uns gerne noch einen anderen Hund dazu holen, solange er sich verhält wie die anderen...
    Nicht in den Garten macht (Trixi ist auf Grund des Alters ausgenommen)
    ruhiges Verhalten, jeder Hund bellt mal, das ihr klar
    und immer an der Leine, wenn wir in der Nähe vom Haus sind


    Sooo aber was ist, wenn die Hausverwaltung mit ihrem Vorhaben durch kommt?
    Müssen wir dann um unseren Wohnsitz bangen??
    Hundehaltung ist im Mietvertrag ausdrücklich ERLAUBT!


    Dabei haben wir uns hier erst so richtig eingelebt! :gott:


    Hat da jemand von euch ne Ahnung, wie das rechtlich aussieht??


    Grüße
    Trixmix

  • Wer sitzt denn in der Hausverwaltung? Wenn das die Wohnungseigentümergemeinschaft ist doch auch deine Vermieterin oder?


    Also ich würde die Sache so einschätzen, dass ihr einen Mietvertrag habt der Hundehaltung erlaubt und damit ein Recht eure Wohnung mit einem Hund zu teilen. Das Recht kann euch soweit ich das einschätzen kann auch keiner einfach so wieder wegnehmen, ohne das konrekt was vorgefallen ist. Ihr habt ja zudem keinen Vertrag mit der Hausverwaltung, oder doch? Wenn die da jetzt was ändern wollen müssten sie auch die Klausel in eurem Vertrag ändern. Wie sollen sie das können ohne Vermieter und damit Vertragspartner zu sein?! Grundsätzlich im Mietvertrag stehen zu haben " Tiere sind nicht erlaubt" ist eh unzulässig.


    Ich würde abwarten was passiert und dann mit einem Anwalt sprechen, falls wirklich ein Hundeverbot eingeführt werden sollte....

  • Wenn die Eigentümer dafür sind das Hundehaltung nicht erlaubt ist und das auch so festgelegt wird dann ist es nicht erlaubt. Auch wenn deine Vermieterin es dir erlauben würde, ist es nicht erlaubt und du darfst dann keine Hunde halten
    Wie es mit schon vorhandenen Hunden ist weiß ich gerade nicht genau.
    Aber ihr werdet wenn das dann durchkommt wohl keinen neuen Hund dazu holen dürfen.
    Ich finde es Schade das nur eine Person so viele Personen mitziehen kann und die dann auch noch mitmachen.
    Nach dem was du sagst stören die Hunde nun wirklich keinen.
    Warum die Frau euch auf dem Kiker hat kann ich mir nicht erklären.
    Wir haben das mit unserem Rotti erlebt, da hatten wir arge Probleme eine Wohnung zu finden. Er macht keinen Dreck, er ist nicht laut ( klar bellt er mal), er macht nichts kaputt wenn er alleine ist. Nur weil er ein Listenhund ist. Konnten und können wir nicht verstehen.
    Lg
    Sacco

  • Da gibt es sicher verschiedene Urteile.
    Es sind auch welche zu finden wo es trozdem nicht erlaubt ist. Das kann von Urteil zu Urteil unterschiedlich sein.
    Eine Bekannte von uns erlaubt ihren Mietern die Hundehaltung obwohl die Eigentümer beschlossen ahben diese zu verbieten. Sollte ein Eigentümer die Abschaffung dann verlangen, müssen die Mieter den Hund abschaffen. Da die Vermieterin es ihnen erlaubt hat ohne das sie es hätte erlauben dürfen.
    Ich würde einfach mal bei einem Anwalt, beim Mieterschutzbund oder Mieterverein nachfragen.
    Lg
    Sacco

  • Ich habe mich falsch ausgedrückt.


    Nicht die Hausverwaltung sonder die Eigentümergemeinschaft will die Hausordnung ändern.
    Alle ausser unsere Vermieter....


    Ich will halt nicht wieder auf Wohnungssuche gehen, verständlich oder??

  • So weit ich informiert bin, als ehemaliger Wohnungseigentümer, müssen diese Beschlüsse einstimmig gefasst werden. Ich bin mir aber nicht mehr 100%ig sicher. Kannste aber bestimmt ergooglen.

  • Klar verständlich. Ich würde an deiner Stelle nochmal das Gespräch suchen, vorallem mit der "aufmüpfigen" Mieterin, die das ja angezettelt zu haben scheint. Sonst bleibt dir nichts, als zum Anwalt zu gehen und den konkret um Rat zu fragen.... Drücke dir die Daumen!

  • Ich wüsste jetzt nicht, warum ich nochmal mit ihr sprechen sollte, seitdem letzten Gespräch ist eigentlich alles gut. Zumindest zeigt sie uns nichts mehr das was ist, weiß natürlich nicht was hinten rum passiert!


    Ich werd mich erstmal nach einer Rechtschutzversicherung umhören...

  • Zitat

    Wenn die Eigentümer dafür sind das Hundehaltung nicht erlaubt ist und das auch so festgelegt wird dann ist es nicht erlaubt. Auch wenn deine Vermieterin es dir erlauben würde, ist es nicht erlaubt und du darfst dann keine Hunde halten
    Wie es mit schon vorhandenen Hunden ist weiß ich gerade nicht genau.


    Das stimmt so nicht ganz.


    Der gültige Mietvertrag geht in diesem Fall vor, da Deine Vermieterin es Dir bereits erlaubt hat und ja auch weiterhin auf Deiner Seite steht.
    Die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sind zweitrangig.
    Im vorliegenden Fall könnte Dir nur DEINE Vermieterin ihre Zusage zur Tierhaltung entziehen, nicht aber der Rest der Eigentümergemeinschaft.
    Das heißt, so lange Deine Vermieterin ihre Genehmigung nicht zurückzieht, dürft Ihr den (im Mietvertrag vereinbarten) Hund auf jeden Fall behalten.


    Das betrifft nicht nur den Hund. Wenn die ETG zum Beispiel beschließt, aus dem Waschkeller einen Puff zu machen, musst Du (bzw. Deine Vermieterin) Dir das auch nicht gefallen lassen, sofern die Benutzung des Waschkellers Vertragsbestandteil ist.


    Selbst, wenn Deine Vermieterin ihre Wohnung verkaufen würde, wäre Dein Vertrag ja immernoch gültig, nur träte dann ein andere Eigentümer an ihrer Statt ein.


    Vielleicht guckt Deine Vermieterin auch mal in die Teilungserklärung? Oftmals können solche Beschlüsse (z.B. die Hausordnung betreffend) nämlich NUR EINSTIMMIG durchgesetzt werden, hähähä...


    Ich habe da schon einige sehr lustige Fälle erlebt, mach Dir mal nicht allzu große Sorgen. "Eigentümergemeinschaft" ist oft gleichbedeutend mit "Sodom & Gomorrha"! :D


    Liebe Grüße,
    Sub.

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