Beisserei - wer muss für den Schaden aufkommen?
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Hallo zusammen,
wollte mal wissen ob jemand von Euch so einen bzw. einen ähnlichen Fall schonmal hatte und weiss wer für den "Schaden" aufkommen muss.
Kurz zur Vorgeschichte: Drei Rüden (Rüde A = ca. 10 Monate alt, Rüde B = ca. 15 Monate alt, Rüde C = ca. 3 Jahre alt), alle kennen sich und sehen sich (mit anderen Hunden zusammen) regelmässig.
Nun zum Vorfall:
Rüde A und Rüde B haben 'ne lustige(!) Rauferei... Rüde C geht dazwischen und splittet. Dann geht Rüde C plötzlich auf Rüde B los (da war wohl noch 'ne "Rechnung" vom Vortag offen) und schon ist die schönste Rauferei und Beisserei im Gange. Am Ende hat Rüde B nur leichte Kratzwunden, während Rüde C ein großes Loch im Ohr hat, das operativ versorgt werden musste.Nun die Frage: Muss der Besitzer von Rüde B für den Schaden an Rüde C alleine aufkommen oder werden die Kosten geteilt oder ist in so einem Fall jeder für seinen eigenen "Schaden" verantwortlich? Es geht hier nicht um die moralische "Schuldfrage", sondern rein rechtlich gesehen.
Habe versucht alles möglichst neutral zu formulieren aber auch so das es noch überschaubar ist - hoffe es ist mir gelungen.
Ich hoffe nun, Ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkle bringen - vielen Dank im Voraus -
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Hi
hast du hier Beisserei - wer muss für den Schaden aufkommen?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Hallo Sylvia,
ich denke da alle Hunde frei liefen, muss jeder für seinen eigenen Schaden aufkommen!!!!
Eins noch:
Die Rüden sehen sich regelmäßig, gut und schön, aber Teil eines Rudels sind sie nicht! Sie leben doch nicht in einem Rudel, oder?Man sollte bedenken das Rüde B nun langsam in die Pubertät kommt und auch ein bisschen mehr Ansagen will als vorher!
Leider bleiben sie nicht immer klein und verstehen sich ggf. nicht für IMMER mit allen und jeden! -
Hallo Sylvia,
ich denke, dass der Besitzer von Rüde B die TA-Rechnung von Rüde C übernehmen muss und umgekehrt.
So war es bei einer Bekannten, die eine ähnliche Situation wie von Dir geschildert, hatte.
Voraussetzung ist, glaube ich, dass in dem Versicherungsvertrag nichts von Leinenpflicht steht, denn sonst könnte die Versicherung argumentieren, dass ihr die Hunde hättet nicht frei laufen lassen dürfen. -
Ich würde gar nicht erwähnen das sie nicht angeleint waren ,
nur das es nicht absehbar war ,
da sie sich schon von klein her kennen
aus was für Gründen es dann zu einer kleinen Rauferrei kam ,
könne man sich auch nicht erklärenso ähnlich habe ich es seinerzeit geschieldert ,
wenn die Versicherrung noch mehr wissen will meldet sie sich schonbei uns ist das ohne Nachfrage erledigt worden
Lg Carmen
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Wie auch bei ausplaudern von Privaten sachen gilt hier:
jeder kann mitlesen.Anstiftung zum Versicherungsbetrug ist eine Straftat.
Ich würde bei solchen "Tipps" etwas mehr Diskretion walten lassen.gruß
michi -
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das hat nichts mit Betrug zu tun , so ist es seinerzeit gewesen
sie kannten sich und warum es dazu kam .. weiß der liebe Gott :yes:es wurde von der Versicherrung nie danach gefragt , ob angeleint oder nicht
wenn noch Fragen offen sind werden die sich schon melden :handy:die Hunde von Sylvia_und_Co kannten sich ja ,so wie sie schreibt
und dann kann es auch immer mal zu einer kleinen Raufferrei kommen
aus den verschiedensten Gründen ( Futternaid ... z.B. ) aber es ist nicht immer nachvollziebarLg
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Bei einer Bekannten war es so das beide die hälfte zahlen mussten.
Beide Hunde waren nicht angeleint und es kam zu einer Rauferei.
Der andere Hund hatte nur ein paar leichte Kratzer die nicht behandelt werden mussten und ihr Hund musste behandelt werden. Von den Behandlungskosten musste jeder die hälfte zahlen. Bei manchen Versicherungen kommt es auch darauf an wer angefangen hat.
Es sind doch sicherlich beide versichert, dann einfach der Versicherung melden die werden das dann schon unter sich regeln.Lg
Sacco -
Mal ganz unabhängig davon, welche Versicherung was wie zahlen muss, würde ich mir an Stelle der Besitzer überlegen, ob man diesen Vorfall nicht gütlich untereinander regeln kann.
Denn es geht doch sicherlich nur um *** Euro, die man vielleicht nicht unbedingt der Versicherung melden muß, da diese dann das Recht hat, von ihrer Seite nach Regelung dieses Vorfalles zu kündigen, was es einem schwer bis unmöglich macht, eine neue Hundehaftplicht zu finden, um für sehr kostenintensive Vorfälle, wie Hund läuft auf die Straße und einige Autos krachen ineinander, abgesichert zu sein.
Nur so als Gedankenanstoß.
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Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für Eure Antworten
ZitatMal ganz unabhängig davon, welche Versicherung was wie zahlen muss, würde ich mir an Stelle der Besitzer überlegen, ob man diesen Vorfall nicht gütlich untereinander regeln kann.
Ich hatte allerdings überhaupt nicht nach Versicherung und/oder moralischer Verpflichtung gefragt Mich hat einzig und allein der rechtliche Aspekt interessiert.
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Zitat
Mich hat einzig und allein der rechtliche Aspekt interessiert.
O.k., einen rechtlichen Aspekt gibt es nicht, da in keinem Gesetz festgeschrieben.
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