ein Leben mit meinem Hund

  • Hallo an alle.


    ich bin neu hier und möchte gerne ne frage zu meinem größten Problem stellen.
    Letztes Jahr im Dez. habe ich wg. meinem Job eine Wohnung angenommen, die keine haltung von Hunden und katzen erlaubt. andere tiere nur mit vorheriger erlaubnis. Damals sagte mir der vermieter, das das ein normaler standartvertrag ist etc.
    Meinen hund musste ich leider zunächst bei meiner oma unterbringen, weil ich wegen dem job und dem umzug sowie dem ganzen trouble nicht die nötige aufmerksamkeit meinem mäuschen hätte geben können.


    jetz sind ein paar monate vergangen, und meine oma wird sich wohl aufgrund ihres alters nicht viel länger um ihn kümmern können.
    also fragte ich nett meinem vermieter am telefon, ob ich den hund zu mir nehmen dürft.
    Ich teilte ihm mit, das ich bereit bin selbstverständlich alles vertraglich zu regeln, und für schäden und dreck aufkomme und meine vernatwortung nicht entziehe. Das könnten ohne probleme schriftlich festhalten. ich würde sogar die kaution erhöhen und was dazugeben. etc.
    er sagte er müsste es sich überlegen.


    ich wartete 3 wochen und es kam nichts von ihm. dann an einem samstag verliess ich mit meiner freundin die wohnung, und als wir wiederkamen war (unüblicherweise) die haustüre abgeschlossen.
    dabei schliessen wir nie ab!!!!!


    am tag drauf traf ich ihn im hausflur zufällig (er wohnt nicht mit im haus) und fragte ihn nochmal persönlich wegen dem hund. und das ich leider seinen rückruf nicht erhalten habe.


    dann sagte er mir ein "nein". er möchte keinen hund in seinem haus haben.
    auf meine frage warum: sagte er dreck... ich sagte ihm das wir das vertraglich regeln können. ich möchte mich dem nicht entziehen, ausserdem putze ich meinem mäuschen immer die pfoten und das fell bevor wir nach dem gassi ins haus gehen. das ist er auch so gewohnt.
    dann kam er damit das er bellen könnte und lärm belästigung.
    meine oma hat derzeit keine bell probleme sagte ich ihm, und damals hatte ich auch nie probleme gehabt das der hund bellte.
    als letztes sagte er - > meine wohung wäre viel zu klein für 2 personen und einen hund. da wurde ich etwas stutzig, weil er bei der wohnungsübergabe nicht mal wusste wo das bad ist bzw. was hinter der abstellkammer türe war!!!!
    dann fing er an zu sagen, das wir ja wenn wir arbeiten den hund nicht betreuen könnten. auch dazu sagte und erklärt ich ihm, das wir beide nur 30 std./woche arbeiten und das sie unsere AZ kaum überschneiden. der hund wäre max. 1-2 die woche 6 std. alleine. nie länger und nie öfters. es ist fast immer eine person von und zu hause.
    das sind optimale arbeitszeiten ich arbiete frühstens ab 10 uhr. bin in 10 min mit dem rad auf arbeit. sonst fange ich ab 13 uhr an zu arbeiten. ich habe immer den morgen / vormittag für den hund zeit. längstes arbeite ich 4 tage die woche bis 19 uhr. am fr. nur 3 std. von 10-13. und am wochenende arbeite ich gar nicht.
    meine freundin arbeiten am wochenede den sa. und den fr. ganztägig und dann mal 1 oder max. 2 tage in der woche.


    naja - zuguterlezt will er sich nicht darauf einlassen. ich habe vorerst eine mündliche erlaubnis bekommen, den hund für 3 wochen zu mir zu nehmen, während meine oma in KH ist.
    danach muss er wieder weg.


    Ich habe über alles mit ihm geredet. immer offen und ehrlich. habe meine miete pünktlich bezahlt. bin immer meinen verpflichtungen nachgekommen, flurputzen, keller fegen, müll tonnen dienst. halte mich an ruhezeiten, höre keine laute musik. bin fast nur draussen an der sieg am wasser oder auf den wiesen.
    und dann werde ich einfach abgewiesen. bzw. ist der der meinung das ich mein mäuschen weggeben müsste.


    aber was mache ich jetzt?
    ich kann meine maus nicht weggeben. NIE! wenn meine oma sich nun nach dem KH nicht weiter um den hund kümmern kann, bin ich nicht mal in der lage so kurzfristig zu kündigen und die Wohnung zu wechseln.


    ich weiss das ich mir damals hätte vorher gedanken zu wohung machen müssen. aber es waren täglich 200 km distanz die ich von wohnung zur arbeit hatte. es war schwierig was zu finden, was ich bezahlen konnte. etwas zu finden vor weihnachten. und dann noch überhaupt einen zusagen zu bekommen. hatte 3 monate gesucht. :(


    wenn ich heute kündigen würde, wären es immer noch 3 monate kündigungsfrist. in der zeit ne wohnung finden, würde ggf. klappen - das irgendwas dabei ist was zwischenzeitlich akzeptabel ist. aber selbst dann hab ich das problem, das ich 2 monate in der luft hänge.


    im großen und ganzen kann ich dazu gar nicht mehr viel erzählen, ausser das ich mein mäuschen nicht weggeben will...und es auch nie tueen werde. nicht wegen menschen die lebewesen aus sachgegenstände sehen und nicht mal kompromis bereit sind.
    ich bin auch eine mietwohnung angewiesen. warum ist es dann rechtlich zulässig das man mit vorweg ohne grund meine lebensqälität nimmt bzw. einschrankt, ohne regulären vorliegen grund?
    klar ist es sein Haus in dem ich wohne, aber wenn er es vermietet und ich dafür zahle, dann habe ich nicht ein recht auf leben solange ich meinen pflichten nachkomme?


    Ich könnte die letzte zeit nur heulen. was mache ich jetzt?
    nicht mal mehr klar denken kann ich, weil ich nur daran dekne das ich mein mäuschen verlieren könnte. ich werde noch verrückt.
    kann mich auf der arbeit nicht konzetrieren und nachts nicht schlafen. und ich habe das gefühl einfach nur durchzudrehen.


    Warum darf ein mensch ohne grund einfach so was bestimmen? damlals dachte ich, das man über alles reden kann. und das man auch mal auf verständis hoffen kann. sonst hätte ich mir in ruhe was schönes passende neues gesucht. aber jetzt ist alles so schnell gekommen. so unplanmäßig hat sich einen situation ergeben, die ich zuvor nicht bedacht hatte.
    was tue ich denn jetzt?


    überlege jetzt noch den txt abzuschicken oder ihn doch zu löschen.
    ich sende den txt ab.


    vielen dank für eure hilfe. es tat gut einfach mal alles zu schreiben, was einem durch den kopf geht.

  • Hallo und herzlich willkommen im Forum!
    Das mit deiner Oma tut mir leid, hoffe das es ihr bald besser geht.
    Wegen der Wohnung!
    Wieso willst du nicht nochmal nach einer anderen Wohnung schauen?
    Klappt das, schreibst du deine Wohnung aus und stellst dem Vermieter, 3 Nachmieter. Klar muss er keinen von denen nehmen, aber vielleicht geht er darauf ein.



    Liebe Grüße Conny die beim lesen dieses Thread`s wieder mal froh ist, im Eigenheim zu wohnen und keinen Schikanen ausgesetzt ist!

  • Hallo!


    Ich kann deinen Ärger gut verstehen, aber es ist nunmal sein gutes Recht, das in seiner Wohnung zu verbieten. Du musst auch immer bedenken, dass du zwar die Wohnung sauber machst, wenn du ausziehst, die Allergene aber trotzdem noch bis zu 6 Jahre drinbleiben, egal wie gründlich du putzt. Das heißt, dass er nach dir 6 Jahre lang nicht an Allergiker vermieten könnte oder die Wohnung ziemlich kostspielig professionell reinigen lassen müsste.


    Was mir an deinem Text allerdings noch auffällt: Du sprichst von einer mündlichen Erlaubnis für drei Wochen, während deine Großmutter im KH ist. Soweit ich weiß, darf man einen "Besuchs-Hund" 6 Wochen in der Wohnung haben, ohne dass der Vermieter da was sagen könnte, aber ich verbürge mich nicht dafür, dass diese Angabe korrekt ist.


    Was ich komishc finde ist die Sache mit der abgeschlossenen Tür, vielleicht solltest du da nochmal nachhaken bzw. das Schloss wechseln usw. denn der Vermieter hat meines Wissens nach kein Recht auf einen Schlüssel zur Wohnung.


    Nichtsdestotrotz würde ich dir raten, dir umgehend etwas anderes zu suchen, weil ich nciht glaube, dass du dort auf Dauer glücklich wirst. Für die Zeit, bis du umziehen kannst, kannst du dir vielleicht einen Hundesitter organisieren oder den Hund solange als "Urlaubshund" irgendwo einquartieren. In manchen Städten gibt es das, dass Familien in der Urlaubszeit Tiere gerne aufnehmen. Vielleicht wäre das ja auch eine Möglichkeit, wenn es anders nicht geht.


    Gruß, Niani

  • Ich an deiner Stelle würde mir eine neue Wohnung suchen und gleichzeitig versuchen die Kündigungsfrist zu verkürzen indem ich einen Nachmieter für die jetzige Wohnung suche.


    Oder unternimm noch einen Versuch ihn zu überzeugen indem du dir von allen anderen Mietern im Haus schriftlich geben läßt das sie nix gegen einen Hund einzuwenden haben.


    Aber egal was du tust ich wünsch dir auf jeden Fall den gewünschten Erfolg dabei, also viel Glück!!!
    :silvester_cuinlove: :silvester_cuinlove: :silvester_cuinlove:

  • danke für die schnellen Antworten.


    ich suche und gucke nach neuen wohnungen. bislang habe ich nichts passendes gefunden. suche auch erst seit 2 wochen.


    3 nachmieter? könnte ich dann auch eher aus dem mietvertrag kommen? muss er mich dann entlassen, oder kann ermich dennoch länger festhalten?


    darüber den hund unterzubringen habe ich auch schon nachgedacht. es wird schwierig. ich würde mäuschen dann echt quälen. er würde def. nicht fressen, und gassi gehen auch nicht, ohne ständig nach mit oder seiner Familie ausschau zu halten. ich weiss wie er sich verhält, wenn er nicht bei seiner familie ist. musste ihn mal für 3 tage zu freunden geben. er liegt nur rum, spielt nicht, frist nicht, will nicht raus, bewegt sich nicht... keine reaktion von ihm.


    dann gibt es noch so pflegestellen, die kann ich mir nicht leisten.


    Das mit den Allergenen habe ich mich erkundigt - mit katzen dauert es um die 6 monate bis sich da was abbaut weil die ganz klein sind und in der luft schweben.


    bei den hundeallergenen soll das nicht mal annähernd so schlimm sein. und das eine normale gründliche reinigung aussreichen soll. hat das internet zumindst geschrieben.


    bin selbt allergikerin. aber nur gegen katzen. bei katzen muss ich nicht mal mit ihnen in berührung kommen und es geht mir schlecht.
    meine tante ist gegen hunde alergisch. aber nur bei berührung und kontakt von Speichel.


    ;( bin einfach nur traurig! :(

  • das is natürlich dumm gelaufen, aber vielleicht läßt sich der VM besänftigen, wenn er den Hund kennenlernt?


    Nix destrotrotz würde ich das Schloß zur WHG auf jedenfall auswechseln.


    Und mich um etwas anderes bemühen. Selbst wenn du 3 Monate einhalten mußt, in den 3 Monaten kannst du den Hund dennoch zu dir holen, da ja gekündigt is.


    Und es is richtig, es sind 6 Wochen, die ein Hund oder Besuch im jahr tag und nacht da sein darf.


    Viel Glück!

  • Er könnte dich dann früher aus dem Mietvertrag rauslassen, muss er aber nicht.
    Wenn du ihm aber dann schilderst wieso du die Wohnung kündigst und ihm angenehme Nachmieter vorweisen kannst, geht er vielleicht trotzdem darauf ein.
    Ein Versuch wäre es zumindest wert!
    Übrigens bei uns, hat es immer geklappt!



    Liebe Grüße Conny

  • Ich würde mir auch eine andere Wohnung suchen.
    Ich würde ihn fragen ob er euch eher aus dem Vertrag lässt wenn ihr Nachmieter findet und wenn er sein ok gibt würde ich erst nach welchen suchen. Wenn du schon welche hast und er sagt nein, dann ist es ja auch für die evtl. Nachmieter doof.
    Die Unterschriftenaktion kannst du ja trozdem versuchen, vielleicht lässt er sich dann darauf ein und du hast mehr Zeit zum suchen.
    Wir haben mit unserem Rotti 2 Monate nach einer Wohnung gesucht. Mit so einem "Listenhund" ist das nicht ganz einfach.
    Viel Erfolg und viel Glück


    Lg
    Sacco

  • soviel ich weiß, kann man Nachmieter anbringen, 3 Stück darf er ablehnen und den 4rten muß er nehmen, oder die WHG leer stehen lassen sprich bekommt keine Miete.

  • Es ist egal ob du einen, 3 oder 20 Nachmieter ihm vorstellst. Er muss keinen davon nehmen und die Wohnung nicht leer stehen lassen. Er hat das recht sich seinen neuen Mieter selber zu suchen nach Vertragsbeendigung. Es sei denn es wurde eine Ersatzmieterklausel im Mietvertrag festgelegt. Sonst musst du ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages darlegen. Zum Beispiel schwere Krankheit, berufliche Versetzung, Familienzuwachs oder unverschuldete Arbeitslosigkeit.
    Nach dem Rechtsgrundsatz von "Treu und Glauben" hat der Mieter bei einem Härtefall wirklich das Recht aus dem Mietvertrag entlassne zu werden, wenn er einen Nachmieter anbringt. Der muss geeignet, zumutbar und den Mietvertrag ohne einschrenkungen übernehmen. Da reicht aber schon einer und es müssen nicht 3 sein.
    So eine "Drei - Nachmieter - Regel" gibt und gab es nie.
    Lg
    Sacco

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