ein Leben mit meinem Hund
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ja stimmt. Habs gerade nachgelesen, allerdings gilt das alles nur bei einem langfristigen Mietvertrag.
und ich denke mal, das hier kein "gebundener" mietvertrag geschlossen wurde, sondern ein Einheitsmietvertrag.
Das hieße, nach 3 Monaten is eh Schicht und sie könnte bei fristgerechter Kündigung ausziehen.
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Also zum einen solltest du mal nachschauen ob in dem Vertrag der Passus mit Hunden und Katzen im gleichen Absatz steht wie mit den andere Tieren.
Wenn ja hast du da eine möglichkeit wenistens vorrübergehend den Hund bei dir zu lassen.Zum anderen würde ich ne Kamera mal aufstellen um zu schauen ob dein Vermieter wirklich deine Wohnung betritt. Das wäre dann ein Grund fristlos zu kündigen.
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Wenn sie einen unbefristet Mietvertrag hat, kann sie ihn mit einer 3 monatigen Frist kündigen.
Bei den nachfolgenden Absätzten geht es nur darum wenn man versuchen will eher aus der Wohnung zu kommen. Das zählt auch alles bei einem Einheitsmietvertrag. Sprich bei einem unbefristeten Mietvertrag.
"Es ist egal ob du einen, 3 oder 20 Nachmieter ihm vorstellst. Er muss keinen davon nehmen und die Wohnung nicht leer stehen lassen. Er hat das recht sich seinen neuen Mieter selber zu suchen nach Vertragsbeendigung."
"Sonst musst du ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages darlegen. Zum Beispiel schwere Krankheit, berufliche Versetzung, Familienzuwachs oder unverschuldete Arbeitslosigkeit. "
"Nach dem Rechtsgrundsatz von "Treu und Glauben" hat der Mieter bei einem Härtefall wirklich das Recht aus dem Mietvertrag entlassne zu werden, wenn er einen Nachmieter anbringt. Der muss geeignet, zumutbar und den Mietvertrag ohne einschrenkungen übernehmen. Da reicht aber schon einer und es müssen nicht 3 sein. "
Mit der Ersatzmieterklausel ist es klar. Da er sich dann daran halten müsste.
Bei befristeten Mietverträgen sieht es schwieriger aus. Da man vorher ja weiß wie lange man bleibt und da kann man es sich nicht so einfach anders überlegen.
Solltest du das mit der Kamera machen, dann häng sie bitte nur in deiner Wohnung auf und so das nur die Leute in deiner Wohnung gefilmt werden können und niemand anderes der sich nicht in deiner Wohnung befindet.
Lg
Sacco -
guten morgen zusammen,
ich vermute das es einfach sein wird einen Nachmieter zu finden. Die Wohnungen hier sind so schnell vergeben. Gut für diese Wohnung die ich jetzt beziehe, aber von nachteil bei der Wohnung die ich suche.
Ich habe mir heute nacht nochmal überlegt zum Mieterverein zu gehen und ihn darum zu bitten, das sie mir die möglichkeiten eines schnelleren Wohnungswechsels nennen.
Jetzt muss ich leider noch 3-4 Wochen abwarten. Erst man den Hund "zu besuch" zu mir nehmen, bis meine oma wieder aus dem KH ist.
Dann dierekt anschliessend nochmal mit dem Vermeiter reden, ob er bei mir bleiben darf.Wenn ich denn dann zum nächst möglichen Zeitpunkt regulär kündige, darf ich den hund dann wirklich über die Kündigungszeit bei mir behalten?
das wäre toll. Dann muss ich mich nur noch um eine neue bleibe kümmern und nicht mäuschen irgendwo zwischen unterbringen.an eine kamera habe ich auch schon gedacht. überlege gerade wie ich das realisieren soll. die überwachung ist kein problem. nur die aufnahme.
die einzige und beste möglichkeit wäre, dann mit der webcam übern rechner zu filmen.
laufe gleich mal nach saturn und hole mir ne webcam. Wie ich dann mein Glück kenne, wird er nicht dann in der zeit nicht in die wohnung kommen
Aber vielleicht wird er neugierig sein, wenn der hund da ist, wie es in der wohnung aussieht. und dann in der zeit mal gucken gehen, wenn wir mit mäuschen unterwegs sind.danke für den tipp
vlg
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Ich weiß nicht ob du dann den Hund so lange bei dir behalten darfst wenn du regulär kündigst. Von sowas habe ich noch nie gehört.
Vielleicht wurde das auch aus dem aspekt gesagt, weil du dann ja eh gekündigt hast und so mit dir der Vermieter nicht mehr viel kann. Da du dann nach 3 Monaten weg bist und etwas gegen den Hund zu unternehmen länger dauern könnte.
Also vom Gesetzt her denke ich mal nicht das es sowas gibt. Ich habes bis jetzt jedenfalls noch nicht im BGB gelesen.
Vielleicht kannste ihn dann fragen ob du ihn wenigstens die 3 Monate behalten darfst. Sollte er deine Wohnung betreten ohne dich vorher zu informieren und du dabei bist hat sich das eh geklärt. Es sei denn bei dir ist ein Wasserschaden und du bist nicht da oder so.
Viel Glück
Lg
Sacco -
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