Der Impf-Thread!
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meine tä meinte, dass es nicht mehr so ist, dass alle hunde bei verdacht getötet werden, sondern nur noch, wenn sie tatsächlich symptome zeigen!!
daher ist die tollwutimpfung für mich jetzt wieder in einem anderen licht.
ich kam aber nicht mehr dazu zu fragen, seit wann, wo das steht etc.
weiß hier jemand was dazu?dann ist auch immer noch meine frage nach den einzelimpfstoffen..
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Es gibt eine Tollwutverordnung da steht:
Nach §2 Abs. 2 der Tollwutverordnung kann die Impfung zwar angeordnet werden, sie ist aber nicht per se eine Pflicht (außer man will in das Ausland).Besteht allerdings Tollwutverdacht, darf bei einem nicht geimpften Tier kein Heilungsversuch unternommen werden. (§2 Abs. 3 TollwV)
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guck mal hier
http://www.hvd-ev.de/tollwutverordnung_geaendert.htm -
Hallo purzelchen,
die Inkubationszeit für TW ist aber recht lange- dafür müssten sie in Quarantäne ...Was für Einzelimpfstoffe meinst du?
Es gibt für einige Krankheiten keine Einzelimpfstoffe.
z.b. Parvo kgibt es nur in Kombination mit Staupe / und Hepatits.
leider sagen dir die TÄ dann aber, dass es nur ein Impfstoff mit L und Pi gibt.
SHP gibt es z.B. von Nobivac-von Interved oder Eurican von Merial.
(diese Impfstoffe gibt es ohne die Zusätze L, oder Pi.. auch wenn die lieben Imfpstoffvertreter etwas anderes erzählen!)Wenn du Tollwut -gibt es einzeln- meinst : z.B. Rabdomun von Essex und Rabisin von Merial (haben beide bei einer Impfung die Dreijahreszulassung)
Hoffe ich konnte dir weiter helfen- weiß nicht wirklich was du genau meinst.
LG Kati -
Zitat
die Inkubationszeit für TW ist aber recht lange- dafür müssten sie in Quarantäne ...Was für Einzelimpfstoffe meinst du?
- genau das meinte sie, dass die hunde dann in quarantäne kommen.
gibt es auch nicht möglichkeiten nachzuweisen, ob eine infektion besteht oder nicht??- ja, hier im forum wurde von einzelimpfstoffen gesprochen. aber da ich eh parvo und staupe impfen lassen will, ist das ja in ordnung. wobei auch das einzeln hintereinander wohl besser wär...
wieso stellt das bloß keiner her?? -
Zitat
Das fett gedruckte hab ich grad ganz aktuell anders gehört: demnach muss der Amtstierarzt auf jeden Fall vor einer Tötung den Titer bestimmen ... gibt es einen ausreichend hohen Tollwut-Titer, ist damit der Verdacht ausgeräumt und der Hund darf nicht getötet werden.
Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung)
Ausfertigungsdatum: 23.05.1991
Neugefasst durch Bek. v. 11.4.2001 I 598;
zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 17.6.2009 I 1337§ 7 Tötung und unschädliche Beseitigung
(1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
1. einen Menschen gebissen haben oder
2. nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.(3) Das Schlachten und Abhäuten seuchenverdächtiger Tiere sowie der Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten.
§ 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
(2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
(4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
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- ja, hier im forum wurde von einzelimpfstoffen gesprochen. aber da ich eh parvo und staupe impfen lassen will, ist das ja in ordnung. wobei auch das einzeln hintereinander wohl besser wär...
wieso stellt das bloß keiner her??[/quote]Ich denke die Pharmaindustrie stellt das nicht einzeln her weil sich das für die wirtschaftlich nicht rechnet u die Kosten vielleicht zu hoch wären.
Ist doch toll 7 Impfen aufeinmal
, das finden die TÄ u sicher einige Halter sehr einfach u die Impfhersteller bestimmt auch,
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Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe für Hunde:
http://www.pei.de/cln_109/nn_1…unde-node.html?__nnn=true -
Zitat
Ich denke die Pharmaindustrie stellt das nicht einzeln her weil sich das für die wirtschaftlich nicht rechnet u die Kosten vielleicht zu hoch wären.aber wenn ich es doch bezahle!
danke sascha für den link!
gibt es parvo also doch einzeln! und auch noch so oft. merkwürdig, dass staupe dafür gar nicht.. -
Hallo purzelchen,
sage mal willst du deinen Wuff (aufm Avatar ist es ja noch ein Baby) jetzt Grundimmunisieren lassen oder überlegst du wegen deiner Folgeimpfung?LG kati
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nein, ein baby ist sie jetzt nicht mehr
5 monate alt
ich hatte eine titerbestimmung machen lassen und es war weit und breit kein antigen zu finden (sie wurde bescheuerterweise mit 6 und 7 wochen geimpft)
daher wollte ich jetzt noch mal staupe und parvo impfen lassen -
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