Der Impf-Thread!
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Hummel Ja, ein Jahr ist er alt und am 15.04.2020 haben wir die Grundimmunisierung abgeschlossen mit einem Kombiimpfstoff. Die Gültigkeit von dieser Impfung wurde mit 15.04.2021 eingetragen.
So wie ich das von Syrus verstanden habe, wäre ja der SHP-Teil der Kombiimpfung drei Jahre gültig, aber weil der Pi-Teil nur ein Jahr gültig ist, kann auch nur ein Jahr Gültigkeit eingetragen werden. Könnte ich also auch erst in drei Jahren wieder SHP impfen lassen und nächstes Jahr nur L und/oder Pi oder muss ich nächstes Jahr trotzdem noch einmal SHP impfen lassen und erst da dann mit dem drei-Jahres-Schema beginnen?
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Danke euch !!!
Ich muss nochmal eine ganz blöde Frage stellen, weil es mir noch nicht klar ist
Julie ist ja auch jung, (13 Monate) und das bedeutet, die Grundimmunisierung wäre erst jetzt mit der kommenden Impfung Ende Mai 2020 abgeschlossen.
Was ich nicht verstehe:
Kann ich trotzdem jetzt schon aufteilen : also 1 Impfung gegen L und eine gegen SHP?
Oder muss ich dieses Mal noch die Kombi geben, zwecks Grundimmunisierung?
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Oh Rappelina, da können wir uns die Hand geben. Meiner hat ja auch eher unschön auf die Auffrischungsimpfung reagiert.
Also zusammengefasst: Meiner wurde nicht korrekt mit (allen?) vier Stämmen von L grundimmunisiert, sondern nur mit drei. Das ist jetzt aber wohl kein großes Drama und muss nicht zwingend nachgeholt werden, sondern es reicht, weiterhin jährlich L zu impfen. Verstehe ich das richtig?
Zu SHP: Laut Impfpass muss wieder in einem Jahr geimpft werden. Das bedeutet, um die Impfung nächstes Jahr komme ich sowieso nicht herum, auch wenn ein dreijähriger Abstand reichen würde, weil er den Impfstoff für eine jährliche Impfung bekommen hat?
Nein.... mit einem oder zwei Stämmen.....
L4 hat andere Stämme als L Multi
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Hummel Ja, ein Jahr ist er alt und am 15.04.2020 haben wir die Grundimmunisierung abgeschlossen mit einem Kombiimpfstoff. Die Gültigkeit von dieser Impfung wurde mit 15.04.2021 eingetragen.
So wie ich das von Syrus verstanden habe, wäre ja der SHP-Teil der Kombiimpfung drei Jahre gültig, aber weil der Pi-Teil nur ein Jahr gültig ist, kann auch nur ein Jahr Gültigkeit eingetragen werden. Könnte ich also auch erst in drei Jahren wieder SHP impfen lassen und nächstes Jahr nur L und/oder Pi oder muss ich nächstes Jahr trotzdem noch einmal SHP impfen lassen und erst da dann mit dem drei-Jahres-Schema beginnen?
Nein, weil das Datum zählt, was da steht. Nicht das, was theoretisch für bestimmte Bestandteile so wäre. Das ist vom Hersteller dann auch für jedes Produkt vorgegeben. Durch die Kombi-Impfe ist da halt immer die die Gesamtzeit die mit der Kürzesten Haltbarkeit.
Nächstes Jahr kannst du L einzeln und SHP einzeln impfen. L für 1 Jahr und SHP für 3 - beides kannst du am selben Tag machen, wird dann mit unterschiedlichen Klebchen auch individuell in den Impfpass eingetragen.
Danke euch !!!
Ich muss nochmal eine ganz blöde Frage stellen, weil es mir noch nicht klar ist
Julie ist ja auch jung, (13 Monate) und das bedeutet, die Grundimmunisierung wäre erst jetzt mit der kommenden Impfung Ende Mai 2020 abgeschlossen.
Was ich nicht verstehe:
Kann ich trotzdem jetzt schon aufteilen : also 1 Impfung gegen L und eine gegen SHP?
Oder muss ich dieses Mal noch die Kombi geben, zwecks Grundimmunisierung?
Nein du kannst das zu dem Datum schon getrennt impfen lassen.
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@schokokekskruemel Doch, du könntest nur L nachimpfen lassen und SHP dann drei Jahre nach der letzten Impfung, also 2023 wieder impfen.
Aber offiziell läuft er dann halt zwei Jahre ohne Impfschutz rum, weil im Pass natürlich das Datum steht an dem die Pi Komponente ausläuft.
Oder du machst es so wie Hummel vorschlägt: nächstes Jahr SHP und L getrennt impfen und von da an den jeweiligen Intervall einhalten. Dann hat er auch auf dem Papier durchgehenden Impfschutz.
Unterm Strich ist er bei beiden Varianten gleich gut geschützt, es geht da nur um die Formalitäten. Du kannst dir also aussuchen was du machst.
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Haha - stimmt - an die Variante, dass er dann halt offiziell keinen Impfschutz hat, hab ich natürlich nicht gedacht, dass das auch ok für die Halterin sein könnte.
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@schokokekskruemel Doch, du könntest nur L nachimpfen lassen und SHP dann drei Jahre nach der letzten Impfung, also 2023 wieder impfen.
Aber offiziell läuft er dann halt zwei Jahre ohne Impfschutz rum, weil im Pass natürlich das Datum steht an dem die Pi Komponente ausläuft.
Aber das kann man doch in ein korrektes Datum ändern lassen, oder? Die SHP wirkt ja nicht kürzer, nur weil das Datum falsch eingetragen ist. Im Beipackzettel des jeweiligen Impfstoffes steht doch auch die Gültigkeit der Impfung, womit das auch nachgewiesen werden könnte ... oder stehe ich jetzt so auf dem Schlauch?
Edit: ich hab gerade noch mal zurückgeblättert und gesehen, dass es kein gemischter, sondern Kombiimpfstoff ist. Sorry, ich hatte unsere eigene Impfung auf dem Schirm, da war das anders und konnte entsprechend korrigiert werden.
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Im Beipackzettel von SHPPi steht eine einjährige Gültigkeit wegen des Pi, da kann der TA nicht einfach 3 Jahre eintragen.
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Im Beipackzettel von SHPPi steht eine einjährige Gültigkeit wegen des Pi, da kann der TA nicht einfach 3 Jahre eintragen.
Deswegen hab ich meinen obigen Beitrag dahingehend editiert. Ich hatte nur L auf dem Schirm, was separat war, aber nicht Pi, weil bei uns nur SHP geimpft wurde und L separat. Deswegen konnte bei uns in eine dreijährige Gültigkeit von SHP korrigiert werden.
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Das hatte ich nicht mehr gesehen.
Genau, wenn der TA Einzelimpfstoffe gleichzeitig gibt trägt er ganz normal getrennte Daten ein.
Und beim Kombiimpfstoff steht eben die einjährige Dauer im Beipackzettel.
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