Plötzlicher Hundstod möglich , und wie gehts dann weiter ???
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Woran könnte ein Hund ganz plötzlich sterben von heute auf
morgen - und was passiert nach dem Tod - oder geht das nicht?ist es überhaupt möglich,
dass ein Haushund schnell und ohne Vorzeichen sterben
könnte?
So wie bei uns Menschen im Schlaf z.Bsp.
Kennt jemand tödliche Krankheiten
und einige,
bei denen der Hund von einem auf den anderen Tag tod sein kann?
Meine bekannte hat mir was erzählt,
ihr Hund sei sehr plötzlich gestorben
aber ich kanns nicht glauben-
wollte allerdings auch nicht weiter nachhaken.
Wie läuft das denn ab wenn ein hund gestorben ist,
wo kommt er hin?
Muss man immer zum TA dann gehen
oder wie läuft das?
Auf Antworten bin ich gespannt,
mfG -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
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Der Hund einer Freundin ist anfang des Jahres ganz plötzlich verstorben.
Es gab überhaupt keine Anzeichen vorher. Im Gegenteil: er wurde kurz vor seinem Tod noch einmal völlig durchgecheckt und war laut TA kerngesund.Die Besitzer kamen nach Hause, Bruno freute sich wie immer riesig, lief in den Garten um seinen Ball zu holen um ihn meiner Freundin zu bringen. Mit Ball in der Gusche ist er einfach umgefallen und war sofort tot. Er war ein Golden Retriever und gerade mal 10 Jahre alt.
Wir vermissen ihn alle sehr, aber es war für ihn sicher ein schöner Tod.
Er hat sich mit der größten Freude im Herzen verabschiedet... -
hmmm ob ein Hund einfach so sterben kann, weiß ich nicht. Aber ich denke schon. is ja auch ein lebewesen und Menschen sterben auch manchmal einfach so.
Was geschieht mit dem Hund nach dessen Tod? - gute Frage. Ich denke das liegt am Halter. Der eine vergräbt seinen Hund im garten, um ihn in seiner Nähe zu haben bzw. einen ort zu haben, an dem er seinem treuen Freund nah sein kann, ein anderer bringt den leblosen körper zur Abdeckerei....andere lassen das tote Tier verbrennen und wieder andere lassen ihre Tiere ausstopfen.
Soviel ich weiß, muß dafür kein TA kommen. Der TA stellt so weit ich weiß, auch nur den tod fest. Soll das Tier in eine Abdeckerei, so kann der TA das erledigen. Aber sicher bin ich mir nicht.
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Der Vater meiner jüngsten Hündin ist "einfach so" gestorben. Er lief herum, fiel um und war tot. Die Besitzerin hat ihn im Garten begraben.
Viele Grüße
Corinna -
Hallo!
Sicherlich können Hunde "einfach so und plötzlich" sterben. Als Gründe kann man hohes Alter, Herzbeschwerden oder Gefäßprobleme annehmen, eine Vergiftung kann sicherlich auch schnell töten, ist aber eher unwahrscheinlich, weil so schnell wirkende Mittel sind ja nicht im freien Verkehr.
Wenn der Hund plötzlich verstirbt, kann man verschiedene Wege gehen. Man kann den Hund zum TA bringen und ihn von dort zum Pathologen schicken lassen (wenn man passend wohnt, kann man den Hund auch selbst dort abgeben) und eine Obduktion durchführen lassen, das ist natürlich kostenpflichtig.
Man kann den Hund beim TA abgeben, damit er ordnungemäß "entsorgt" wird. Verendete Haustiere gelten als "Material mit hohem Risiko" und müssen als Abfall entsorgt werden. Tote Haustiere werden also nicht zu Tierfutter, Seife oder Schmierfett, sie werden verbrannt.
Wenn man einen Garten hat und die örtlichen Gesetze es zulassen, kann man seinen Hund im Garten vergraben.
Man kann seinen Hund auf einem Tierfriedhof bestatten.
Man kann seinen Hund in einem Tierkrematorium verbrennen lassen. Dort kann man zwischen der Sammel- und der Einzelkremierung wählen. Bei der Sammelkremierung werden mehrere Tiere gleichzeitig verbrannt, die Asche wird hinterher verstreut. Bei der Einzeleinäscherung kann man die Asche ebenfalls verstreuen lassen, man kann sie aber auch nach Haus bekommen, dort verstreuen, im Garten oder auf einem Tierfriedhof begraben oder daheim in einer Urne aufstellen.
All dies kann man selbst veranlassen, aber mancher TA und spezielle Tierbestatter nehmen einem das auch ab.
Ausstopfen kann man natürlich auch, wobei nur wenige Präparatoren Haustiere ausstopfen, weil sie zwar tolle Ergebnisse erzielen, aber für den ehemaligen Halter kann man meist nicht das spezielle des Tieres hervorheben.
Manchmal kann man sein Tier auch einem Präparator schenken, der macht dann Knochen- oder Skelettpräparate für Lehre und interessierte Privatleute daraus.Entschuldigt den emotionslosen Text, aber das Thema ist nicht einfach und manche Varianten finde ich etwas belastend.
LG
das Schnauzermädel -
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Stimmt es, das eigentlich nur Tiere bis zu einem gewissen Gewicht wegen des Trinkwassers im Wohngebiet vergraben werden dürfen?
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@Retriever
Nein, stimmt nicht.
ZitatLaut der Verordnung zur Durchführung des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV) vom 27. Juli 2006 gilt
Zitat:
§ 27 Ausnahmen* (1) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 im Hinblick auf Blut genehmigen, das zu Forschungszwecken oder zu Ausbildungszwecken für Jagdhunde verwendet wird.
* (2) § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 25. Januar 2004(BGBl. I S. 82) gilt nach Maßgabe des Satzes 2 nicht für Heimtiere, soweit diese in einer Verbrennungsanlage nach Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 verbrannt werden. Bis zur Verbrennung sind die Heimtiere in der Verbrennungsanlage, in einem Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1 oder in einer tierärztlichen Praxis bei nicht mehr als 10 Grad Celsius zu lagern.
* (3) Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gilt nicht für einzelne Körper von Heimtieren, soweit diese auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind. § 26 Abs. 2 Satz1, § 32b Abs. 2 Satz 1 und § 34 Abs. 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.
* (4) Für die Sammlung, Beförderung, VerarbeitungLG
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Zitat
Stimmt es, das eigentlich nur Tiere bis zu einem gewissen Gewicht wegen des Trinkwassers im Wohngebiet vergraben werden dürfen?
In der Schweiz ist das so. Da darf man nicht einfach den Hund im Garten verbuddeln.
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Wo kein Kläger da kein Richter.
Da wo ich früher wohnte, meinten die auf der Stadt ich kann meinen Hund im Garten vergraben wenns keiner mitbekommt.
Aber im Prinzip müssen sie zum Abdecker.
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Interessant alles,
- danke
von solchen verordnungen hatte bislang nie etwas gehört.
LG -
- Vor einem Moment
- Neu
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