Rotti - Wesenstest - Gutachten mit 9 Monaten??? Hilfe !!!

  • Ich habe meinen Rotti vor 4 Wochen ordnungsgemäß bei meiner Gemeinde (in Bayern) angemeldet. Gestern nun habe ich einen offiziellen Bescheid bekommen, daß ich die Erlaubnis zur Haltung meines Hundes nur erhalte und "nur bis zur Erteilung eines Negativzeugnisses unter der Bedingung, daß innerhalb der nächsten 6 Wochen ein Gutachten vorzulegen habe, in dem bescheinigt wird, daß der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit besitzt.
    Unter Punkt 2) steht, daß dieser Test dann im Alter von 18 Monaten zu wiederholen ist.
    So, wie findet Ihr das?
    Ich hatte mich vor Anschaffung meines Hundes beim zuständigen Kreis-Veterinärarzt erkundigt und von einem Test im Alter von 9 Monaten hat der nichts gesagt. Und in der Hundeverordnung des Landes Bayern ist hiervon auch nichts zu lesen.
    Daß ich diesen Wesenstest mit 18 Monaten vorzulegen habe, war mir klar, ist mir auch egal.
    Aber kann mich die Gemeinde so schikanieren? Die können doch nicht ein zusätzliches(mit 350,-- Euro teures) Gutachten einfach so verlangen??


    Bei meiner Anmeldung hatte ich ein "Attest", in dem drin geschrieben war, daß es sich bei meinem Hund um ein absolut verhaltensunauffälligen und aggressionslosen Familienhund handelt, vorgelegt (das Attest war von der Nothilfe, die den Hund 4 Wochen bei sich hatten.


    Hat jemand auch solche oder so ähnliche Probleme??
    Bitte schreibt mir - ich weiß echt nicht was ich machen soll.
    Ich habe übrigens den einzigen "Kampfhund" in der Gemeinde


    Danke für Eure Beiträge. :x

  • Hmm... das ist ja wirklich doof.. besonders mit 9 Monaten, in der schönsten Zeit der Flegelphase :roll:


    Ich habe keine Ahnung was man da machen kann. Eventuell mal beim VetAmt nachfragen...


    :ka:

  • Hallo!


    Das habe ich auf die schnelle gefunden:



    Zitat

    Das Negativzeugnis


    Will der Halter einer Rasse der Kategorie 2 oder 3 nachweisen, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv und gefährlich ist, kann dies ab einem Hundealter von 18 Monaten durch ein Sachverständigengutachten erfolgen. Der Freistaat Bayern hat hierzu eine Vielzahl von Sachverständigen vereidigt, die dazu berechtigt sind, ein Gutachten für das Verhalten von Hunden abzugeben. Mit diesem Gutachten muss der Halter des Tieres bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag für das so genannte Negativzeugnis stellen. Aus diesem geht bei angenommenen Gutachten hervor, dass die Haltung des Hundes ungefährlich ist und deshalb keiner Erlaubnis bedarf. Ist der Hund jünger als 18 Monate ist zunächst kein Sachverständigengutachten erforderlich. Dennoch muss ein Negativzeugnis bei der zuständigen Gemeinde, in München beim Kreisverwaltungsreferat, beantragt werden, durch das die Haltung des Tiers legitimiert wird.


    http://www.tierheim-forchheim.de/Soka/bayern.html


    Und hier kannst du selbst mal viel suchen ;) :
    http://home.a-city.de/anton.sp…SV__Rechtslage_Bayern.htm


    LG
    das Schnauzermädel

  • Vielen Dank erst mal für die Rückmeldung. Diesen Hinweis der Bayerischen Verordnung hatte ich vorher auch gelesen, aber wie ihr ja seht, steht da nur was von einem Alter ab 18 Monaten.
    Soll ich einfach klein beigeben und den Test (den schaffen wir 100%ig) machen.
    Aber mich ärgert einfach die Willkür der Gemeinde.
    Irgendwann wollen die dann einen monatlichen Test oder denen fällt irgendeine andere Schikane ein.
    Jeder kleine Bürger muß sich an sämtliche Verordnungen halten, aber so eine Gemeinde macht, was Sie will.
    Ich bin echt restlos genervt. Und die 350,-- Euro für nix finde ich sowieso zum K......
    Na, dank Euch erst mal für`s Zuhören und Zulesen, vielleicht hat ja jemand noch eine Info für mich.


    Danke, Danke :motz:

  • Hallo!


    Ich würde bei meiner Gemeinde ein vorläufiges Negativzeugnis beantragen. Ein Wesenstest/Gutachten hat bei einem so jungen Hund keinen Wert.
    Ich würde mich auf diesen Link berufen: http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11321


    Wenn du das vorläufige Negativzeugnis beantragt hast, hälst du deinen Hund nicht illegal! Du hast nur noch nicht alle Papiere zusammen, weil Verwaltungen nunmal Zeit brauchen ;) . Allerdings kann das Negativzeugnis mit Auflagen (Maulkorb-, Leinenzwang) verbunden sein, auch wenn der Hund jung und vollkommen unauffällig ist.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Weisst Du aus welchem Grund mich das auch anko :zensur: würde?


    Ich habe ja schon Tests gesehen, und sie werden ja teilweise ganz schön bedrängt die Hunde. Wenn ich mir vorstelle, Chandro hätte das mit 9 Monaten machen müssen. gerade die zeit,wo er sowieso so unsicher und ängstlich wurde.In der Zeit sollten mit Menschen nur positive Dinge rüberkommen Und dann so ein Erlebnis?? na die haben sie doch nicht.... sprachloseGrüsse

  • Ich kann dir zwei Gutachter empfehlen, die den Wesenstest zu gegebener Zeit durchführen können und echt klasse sind...
    hier eine Liste:
    http://www.mir-san-hund.de/gutachter.htm
    den zweiten würd ich net nehmen...einfach vom Hörensagen her...
    Frau Hagerer und Herrn Schwägerl würde ich aussuchen, wir lassen Rassegutachten von unserem 12-monatigen Bully-Mix von Frau Hagerer machen, Herr Schwägerl war leider grad in der heißen Phase im Urlaub... du kannst bei beiden anrufen, die wissen über die gesetzliche Lage und können dir da beide Auskunft geben, auch rechtlich fundierte..
    was wir wissen (steht uns ja alles kurz bevor): wir können Jack holen, müssen dann beim OA antanzen und einige Sachen ausfüllen und ein vorläufiges Negativzeugnis (ist in Bayern der WT!!) beantragen, damit haben wir bis zum 18.Lebensmonat Ruhe und er gilt als ungefährlich, dann muss das Neg.zeugnis halt vorgelegt werden - bis dahin kann man auch gut trainieren und der Hund kann sich eingewöhnen...auch hier hilft die HP von Frau Hagerer weiter, die darauf den Ablauf ihres Wesenstests angibt... wir werden sie nach telefonischem Kontakt in ca. 2 Wochen selbst treffen, um ein Rassegutachten erstellen zu lassen! Bei Fragen einfach an mich,


    liebe Grüße
    Anna


    HP: http://www.hundegutachten.com/
    Links: http://www.hundegutachten.com/KaufKampfhund__1_.pdf


    PS: solltest du sie anrufen, sprich sie auf Sonderauflagen trotz bestandenem WT an! Ich weiß es nicht mehr genau, und mein Freund hat mit ihr telefoniert, aber ich glaube, dass die Gemeinde dir nichts auferlegen darf, dass sie das wohl versuchen..aber wie gesagt, frag sie, bin mir da nicht so ganz so sicher...
    Und wie gesagt, auf uns macht sie nen super Eindruck, sie hat uns echt gut informiert und will auch echt nur das Beste für Hund und Halter...

  • Vielen Dank für Eure aufbauenden Mails.


    Das Problem ist, daß meine Gemeinde, bei der ich um die ERstelllung des Negativzeugnisses und Genehmigung zur Haltung gestellt hatte, dies eben nur unter der Bedingung erteilt, daß ich diesen Wesenstest mit 9 Monaten machen lasse.
    Eine RiesenS.........
    Vielen Dank für die Adresse ich rufe noch heute dort an.


    Ich informiere Euch, wie`s gelaufen ist.
    Vielleicht kann ich damit auch jemandem helfen.

  • hallo ReyDa,


    ich wünsche dir viel glück mit deinem hund und dass alles gut geht.


    kann es sein, dass diese frau hagerer mal im fernsehen gezeigt wurde, als sie einen rotti getestet hat? ich bin mir nicht ganz sicher.


    auf jeden fall war es eine blonde frau aus bayern. mir war aufgefallen, dass sie sehr viel wert auf unterordnung gelegt hat. abrufen war ein thema. daran scheiterte der damalige testhund.


    gruß marion

  • Wir haben letztes Jahr in Bayern ein Gutachten mit unserem Rotti gemacht.
    Also bei uns kam der Gutachter nach Hause und hat ihn erst mal in der Wohung beobachtet und wie er sich ihm gegenüber verhält. Dabei hat er uns ein paar Fragen gestellt. Danach sind wir mit dem Gutachter so 30 Minuten mit Hund bei uns in der Umgebung spazieren gegangen. Der Hund lief die ganze Zeit frei udn der Gutachter hat sich Notizen gemacht wie er auf andere Personen, spielende Kinder, Jogger, andere Hunde, Fahrradfahrer und die Umwelt reagiert.
    Eine Woche später haben wir das Gutachten im Briefkasten gehabt und eine Kopie hat er direkt an die zuständige Behörde geschickt. 2 Wochen später hatten wir das Negativzeunis von der Behörde im Briefkasten. Aber unser Rotti war da schon 5 Jahre alt.
    Da wir vorher in einer kleineren Stadt in NRW gewohnt haben in der es keine gesonderte "Kampfhundesteuer" gab weiß ich das mit dem Gutachten nicht. Da wir erst eins mit 18 Monaten machen mussten. Hätten auch schon eins ab dem 6 Monat machen können und hätten dann mit 18 Monaten wieder eins machen müssen. Deswegen haben wir das bis zu 18 Monate sein lassen.
    Gibt es denn bei euch eine so genannte "Kampfhundesteuer" hier in München beträgt die ungefähr 800 Euro im Jahr.
    Vielleicht will die Gemeinde deswegen ein Gutachten da du sonst evtl diese höhere Steuer zahlen musst( wenn es die bei euch gibt).


    Lg
    Sacco

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