Rechtliche Frage
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Hallöle,
ich habe da mal eine Frage was die Rechtslage zur Hundehaltung so angeht. Gibt es gewisse Gesetze, die besagen ob und wielange einem Haushund Auslauf gewährt werden muss? Wir haben da in der Nachbarschaft einen Hund der nie rauskommt. Soweit ich das beurteilen kann kommt der Hund alle paar Tage mal raus und dann auch nur 5 Minuten um den Block. Grenzt sowas nicht schon an Tierquälerei?
Mir gehts nich darum meinen Nachbarn eine reinzudrücken oder sonstiges - ich sorge mich einfach nur um den Hund. Auch werde ich das nicht direkt irgendwo melden sondern erst mal ein Gespräch mit den Nachbarn suchen - gibt ja sonst auch nur unnötig böses Blut. Wollte mich vorab nur erkundigen, wie die Rechtslage so aussieht.
Es handelt sich hierbei um einen Wohnungshund. Sprich kein Zwinger oder Garten. Außerdem heult der Hund zur Mittagszeit oft. Habe das schon mehrere Male jetzt beobachtet. Der Rollo ist unten, das Zimmer also dunkel, und der Hund heult. Meist ist dann niemand zuhause oder geht zumindest nicht ans Telefon.
Also mich würde mal interessieren wie da die Rechtslage so aussieht und ob so etwas anfechtbar wäre. Die Schwierigkeit ist da natürlich zu beweisen, dass der Hund nicht rauskommt.
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Hallo!
Hier hast du mal die Tierschutz-Hundeverordnung:
http://www.bundesrecht.juris.de/tierschhuv/index.htmlEs ist schön, dass du dich kümmerst. Das Gespräch zu suchen ist ein vernünftiger Ansatz. Für Fragen der Haltung ist der Amtsveterinär zuständig. Was das Jaulen betrifft ist das Ordnungsamt Ansprechpartner. Vernünftiger für den Hund ist aber sicherlich ein Gespräch mit den Haltern, die Zuständigkeiten sind nur allg. Info von mir .
LG
das Schnauzermädel
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