§ 11 und Sachkundenachweis

  • Wer kann mir zu den Themen etwas sagen?


    Kann der § 11 auch auf einen Vereinsnamen ausgestellt und gemacht werden? Oder muss bei einem Verein mit Pflegestellen jede Pflegestelle den § 11 haben? Mir ist zu Ohren gekommen, dass der § 11 nur grundstücksbezogen ausgestellt wird. Sowas habe ich vorher nie gehört!
    Was für Kosten kommen auf einen zu?


    Was hat es mit dem Sachkundenachweis auf sich? Wer braucht diesen? Jemand der ständig mehrere Pflegehunde hat oder wenn man eine Pension hat?


    Hilfe, wer weiß bescheid?

  • Hallo.


    Bei uns in Hamburg bekommt nur jemand die § 11 Bescheinung, wenn er Tierpfleger gelernt hat, oder mindestens 6 Jahre in dem Beruf gearbeitet hat. Diese Bescheinigung ist notwendig, wenn man Handel mit Tieren betreibt und sie ist nur Personen bezogen.
    Meines Erachtens ist diese Genehmigung nicht erforderlich, wenn man Hunde pflegt.
    Aber wie gesagt.....kann in jedem Bundesland anders sein. Lieber mit der Behörde abklären.



    lg Angelika

  • Zitat

    ....


    Bei uns in Hamburg bekommt nur jemand die § 11 Bescheinung, wenn er Tierpfleger gelernt hat, oder mindestens 6 Jahre in dem Beruf gearbeitet hat. Diese Bescheinigung ist notwendig, wenn man Handel mit Tieren betreibt und sie ist nur Personen bezogen.


    .....


    Bist Du sicher? Dann müsste jeder "Züchter", egal welcher Tierart, eine Ausbildung zum Tierpfleger machen, bzw. 6 Jahre als solcher arbeiten. Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.


    Was willst Du denn machen Nicci? Vielleicht brauchst Du das gar nicht.

  • Es ist aber so. Denn ich bin Tierpflegerin und war mal selbstständig.
    Möglich das Züchter nicht unter dieser Rubrik fallen, da habe ich keine Informationen drüber.



    lg Angelika

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