Verordnungen in Hamburg und Köln - Kat 2
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Hallo,
vielleicht kann mir mal einer weiterhelfen:
Wir leben in Schleswig-Holstein, aber direkt an der Grenze zu Hamburg.
In Schleswig-Holstein sind unsere Bullmastiffs nicht gelistet.
In Hamburg dafür Kategorie 2.
So nun die Frage: Wenn ich mal nach Hamburg fahre und die Zwei dabeihabe, was muss ich beachten? Maulkorb? Leinenzwang?
Da wir ja nicht dort leben bin ich mir unsicher. Kommt ja auch kaum vor, aber für den Fall der Fälle wüsste ich schon gern was ich beim Hamburg-Besuch beachten muss.Die gleiche Frage stellt sich mit Köln, da dort meine Familie lebt und wenn wir die besuchen kommen die Hunde natürlich mit!
In Köln sind sie ebenfalls gelistet.Bisher hatten wir das Problem noch nicht, bei den letzten Besuchen waren sie noch Welpen, jetzt sind sie 10 und 12 Monate alt.
Diese Verordnungen sind doch echt :zensur:
Ich hab noch nie sowas Blödsinniges erlebt. Grad hier, keine 10 Minuten mit dem Auto und da beginnt Hamburg. Sprich ich geh dort Gassi, hier darf der Hund noch Hund sein und wenn ich über die Grenze gehe ist es ein potentiell gefährlicher Hund?
Sowas regt mich echt auf :motz: -
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Hi
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Hallo,
ich stimme Dir zu, dass diese Verordnungen absolut schwachsinnig sind.
Da Dein Hund bei Euch nicht gelistet ist, brauchtest du keinen Verhaltenstest oder den sog. Hundeführerschein, oder?
Dann denke ich, dass Du Deine Hunde in jedem Fall anleinen musst.
Ob der Maulkorb auch zur Pflicht wird, kann ich Dir nicht sagen, müsstest Du aber beim Ordnungsamt erfragen können.Wenn Du etwas darüber in Erfahrung gebracht hast, sage bitte mal Bescheid.
Es interessiert mich einfach mal so.
So kompliziert zu denken, wie die Gesetze verabschiedet werden, ist nicht mein Ding
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Da deine Hunde zur Kategorie 2 gehören müssen sie an die Leine und einen Maulkorb tragen.
Hier mal einzelne Sachen die für dich wichtig sind:
ZitatI. Die Kategorie 1 (unwiderlegbar gefährlich) umfasst Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staf-fordshire Bullterrier und ihre Kreuzungen. Diese Kategorie wird unter Einbeziehung der Rasseliste in das Hundehaltungsgesetz aufgenommen. Um zu entscheiden, ob auch der Bullterrier in diese Kategorie aufgenommen wird, soll der Senat der Bürger-schaft alle ihm vorliegenden tatsächlicher Anhaltungspunkte für oder gegen eine unwiderlegbare Gefährlichkeit des Bullterriers darlegen. Wenn diese Anhaltspunkte zu einer Einordnung des Bullterriers in die Kategorie I führen, sollen für die nach jetzt gül-tiger Hundeverordnung bereits freigestellten Bullterrier (We-senstest) Übergangsregelungen geschaffen werden, um zu ver-hindern, dass diese Hunde durch neue Anforderungen der Ka-tegorie 1 abgegeben oder getötet werden müssen.
II. Aus der bisherigen Kategorie 3 wird jetzt die Kategorie 2 (indi-viduell gefährlich) gebildet. Die Kategorie 2 umfasst Hunde, die bereits auffällig geworden sind bzw. sich als gefährlich erwiesen haben, was aufgrund einer Einzelfallentscheidung festzustellen ist.
III. Aus der bisherigen Kategorie 2 (widerlegbar gefährlich) wird jetzt die Kategorie 3 gebildet. Das Hundehaltungsgesetz soll hierfür eine Verordnungsermächtigung erhalten, wonach der Senat ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung bestimmte Hunderassen und ihre Kreuzungen in die Kategorie 3 aufzu-nehmen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von diesen Rassen eine über die allgemein von Hunden ausgehen-de Gefahr ausgeht. Damit kann flexibler und schneller auf Ver-änderungen reagieren werden.
IV. Alle anderen Hunde, die nicht unter die Kategorien 1 – 3 fallen, werden – aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Vermei-dung von Abgrenzungsschwierigkeiten - unabhängig von Größe und Gewicht in einer neuen Kategorie 4 zusammengefasst. (...)
. Für Hunde der Kategorie 1 und 2 besteht eine generelle Maulkorb-pflicht. Für Hunde der Kategorie 3 besteht eine Befreiungsmöglichkeit durch bestandenen Wesenstest und Absolvierung des Hundeführer-scheins durch den Halter. (...)
. Die bestehenden Mitnahmeverbote für Hunde sollen fortgelten, so auf Kinderspielplätzen, auf Wochenmärkten, auf Volksfesten sowie auf Wiesen-, Rasenflächen und Blumengärten in Grün- und Erholungsan-lagen. Auf die Mitnahmeverbote in anderen Gesetzen und Verordnun-gen soll im Hundehaltungsgesetz aus Gründen der Übersichtlichkeit verwiesen werden. (...)
Daraus ergibt sich zukünftig folgender Ordnungsrahmen für die Hundehaltung:
Übersicht Erlaubnispflicht Leinenpflicht Maulkorbpflicht Steuer
Kategorie 1 (vor. 4 Rassen) ja ja ja 600 €
Kategorie 2 (indi-viduell gefährlich) ja ja ja 600 €
http://www.ig-hundefreunde.de/…A=&ID=000003017&GROUP=008In dem Bericht steht alles drin was man in Hamburg wissen muss.
Ich komme ja nun aus Hamburg, wohne aber zum Glück aufm Dörben wo keine Kontroleure rum laufen.
Was in Köln ist, kann ich dir leider nicht sagen.
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@ Antoni: Demnach wären unsere Wauzis jetzt Kategorie 3? Oh Gott das wird ja immer komplizierter :kopfwand:
Aber so oder so - Maulkorb und Leine
Wir wollten eigentlich mal nach Hamburg umziehen weils für uns besser wär wg Arbeit usw.
Aber haben wir uns damals schon abgeschminkt wegen dem ganzen Verordnungskram.Die Hunde haben keinen Wesenstest und wir haben auch keinen Hundeführerschein oder sonstwas, braucht man hier nicht. Wesenstest wollen wir irgendwann mal machen, ist aber ja auch ziemlich teuer und da es nicht verlangt wird
Der Leinenzwang ist ja noch ok, wenn auch blöd genug, aber Maulkorb, das tut mir jetzt schon leid :/ Naja wir sind ja nicht oft da unterwegs.
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Ich finde den Bullmastiff nur unter Kategorie 2.
Demnach dürften deine Hunde nicht mal mehr den Wesenstest machen.
Aber ganz ehrlich ich steig durch diese ganzen Kategorien auch nicht mehr durch.
Bei manchen Seiten finde ich nur Kategorie 1 und 2 Hunde und auf der Seite von Hamburg.de steht das es jetzt 3 Kategorien für "gefährliche" Hunde gibt. :irre:
Vllt. solltest du wirklich mal direkt fragen.Aber schön ist es in Hamburg mit Hund nicht.
Ich bin neulichs ausnahmsweise mit meinem Dackel!!! in einem Hamburger Stadtpark gewesen.
Ungelogen mein Hund geht an der Leine zwei Meter neben mir.
Kommen so dumme Kontroleure und sagen, ich solle meinen Hund kurz nehmen
Wären die nicht auf dem Fahrrad gewesen...glaub mir, die hätte aber was von zu hören bekommen. -
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Oh man, Deutschland wird echt immer hundefeindlicher. Demnächst müssen wir unsere Hundis noch am Bein festzurren, damit sie ja keine 20cm neben uns herlaufen :irre:
Bullmastiff stehen in Kat 2 - Gefährlichkeit kann widerlegt werden (Wesenstest usw)
Der Link oben war für mich ganz neu mit Kat 1 wie bisher, dann Kat 2 für individuell gefährliche (= auffällig gewordene Hunde, also zB auch ein Schäferhund nachm Beißvorfall), Kat 3 für Rassen für die eine Gefährlichkeit vermutet wird aber widerlegt werden kann (halt Molosser usw, alte Kat 2) und Kat 4 für alle anderen.
Ist das jetzt nur ein Gesetzesentwurf oder gilt das schon so??Naja ich werd auch nen Teufel tun und die Wauzis mit nach HH nehmen... Eigentlich schade drum. Ab und an besuchen wir aber doch mal jemanden dort und dafür wärs wichtig zu wissen grad wenn ich alleine dahin fahre (Bahn!).
Und nach Köln werden wir noch öfters mit Hunden hin.
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Zitat
Ab und an besuchen wir aber doch mal jemanden dort und dafür wärs wichtig zu wissen grad wenn ich alleine dahin fahre (Bahn!).
Und nach Köln werden wir noch öfters mit Hunden hin.
Aber in der Bahn musst du ohnehin einen Maulkorb anziehen, oder wenn geduldet mitführen. Guck mal die Beförderungsbedingungen.
Gruß
Herbert -
Hallo,
ich bin schockiert über diese Kategorie-Einstufungen. Habe mich bisher damit nicht befaßt, weil ich keinen Listenhund habe. Aber "unwiderlegbar gefährlich" und dann die Rassen dazu in Kategorie 1, daß ist ja der Hammer...*kopfschüttel*...das heißt doch, daß ich mit ner bestimmten Rasse nicht mal die Chance habe, die Gefährlichkeit zu widerlegen.
Und wenn ich mit einem solchen Kategorie-Hund verreise, muß ich auch noch aufpassen, wohin ich fahre, weil der Hund hier ungefährlich ist, in Hamburg aber würde er beißen. Weiß der Hund, in welchem Bundesland er sich befindet...? Ist doch alles totaler Mumpitz... :irre:
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
PS.: Ich muß ja auch keine Steuern nachzahlen, wenn ich in nem Bundesland Urlaub mache, wo die Hundesteuer höher ist als hier bei uns.
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Ja das ist eben der Mist. Ich dachte auch ne ganze Weile dass ich nur aufpassen muss was an meinem Wohnort verlangt wird.
Aber nein, dazu muss ich mich dort noch an alle Verordnungen halten.
Sehr bescheuert dass unsere Hunde hier harmlos sind und keine 20km weiter wieder gefährlich sein könnten *sfz*Fehlt nur noch dass NRW von Besuchern/Urlaubern verlangt den dortigen Hundeführerschein zu machen :irre:
Das wärs noch, diese Sachkundenachweise/Hundeführerschein etc. sind je nach Bundesland ja auch noch unterschiedlich :irre:Mit der Bahn, das weiß ich schon. Aber gut, das kann ich ja noch halbwegs verstehen. Gilt ja wohl auch für alle größeren Hunde.
Aber ist halt schade wenn man zu Besuch ist und dann irgendwo Gassi geht und der Hund nur an der kurzen Leine + Maulkorb gehen darf......
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