Frage zur Hundeversicherung wegen Beißvorfall
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Hallo erstmal!
Ich hatte gestern ein nicht so schönes Ereignis bei einem Hundetreffen in Kirchhellen.Wir waren insgesamt 6 Leute mit 5 Hunden (alles Rüden). Sie haben sich alle super verstanden,auch wenn sie sich das erste Mal gesehen haben.
Naja wir waren ca 1 Std. unterwegs, alles lief super.
Sie spielten alle mit Stöcken und Steinen usw.
Nur als mein Hund mit seinem Stock umherlief, ging auf einmal der Hund einer anderen Frau auf meinen los und wollte auch den Stock haben. Mein Hund ist keinesfalls aggressiv geworden, hat nicht geknurrt noch sonstwas, er fand das erst als Spiel und ist mit dem Stock weggerannt und der andere hinterher. Dann hatte der andere Hund meinen hinten im Laufen in den Po gezwickt und meiner blieb dann stehen und ließ den Stock vor Schreck fallen. Als er ihn wieder aufheben wollte stürzte sich der andere Hund auf meinen. So, meiner wollte dann das Weite suchen und wegrennen, ging aber nicht,da ein Baum im Weg war und somit wollte er sich dann ergeben. Der andere Hund ist immer auf ihn drauf und das Endresultat ist nun,dass meiner hinten an der Hüfte im Übergang zum Bauch in der Flanke ein Loch hatte.Mein Hund wurde dann in der Tierklinik unter Narkose für stolze 180 Euro genäht und die Frau von dem anderen Hund macht sich nun ne Kopf,wie denn wohl ihre Versicherung reagiert,ob sie überhaupt bezahlt und sie meinte,dass die Versicherung das verweigert,wenn klar ist,dass die Hunde ohne Leine gelaufen sind.
Ich frage nun: Stimmt es,dass eine Versicherung nicht zahlt,wenn man angibt,die Hunde liefen frei umher????Ich habe noch keinen Beißvorfall gehabt und weiss daher nicht genau bescheid über solche Dinge.
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus!
Tina
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- Vor einem Moment
- Neu
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Hallo Tina,
da kann sie schon recht haben - am besten den Versicherungsbetreuer des Vertraues zu der Geschichte befragen - bei Versicherungen kommt es oft auf haarkleine Formulierungen in der Schadensbeschreibung an - die entscheidet ob bezahlt wird oder nicht.
Beispiel (zwar aus einem anderen Bereich).Wir sind irgendwo und meine Camera liegt auf dem Tisch.
Ich sage dir, machst du bitte ein Foto, oder du fragst, darf ich mal ein Bild machen. Dann geschieht das mit meiner Zustimmung und die Versicherung zahlt nicht, wenn die Camera runterfällt.
Hättest du dir die Camera ungefragt vom Tisch genommen und sie wäre dir dann runtergefallen - müßte die Versicherung zahlen.
In diesem Fall heißt die Formel - gilt nicht für (aus-)geliehene Gestände -
und ich denke so ähnliche Beispiele gibt es auch zum Thema an der Leine und mit Leine.Denn mal ganz ehrlich, wann sollen sich denn Hunde beißen, wenn nicht freilaufend ? An der Leine haben wir selten so nahen Kontakt.
Lena
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