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Sind in einigen (Bundes-) Ländern einige Listenhunde ganz verboten? Wie umfassend ist denn so ein "Verbot"? Und wie muss man sich das vorstellen? :question:
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Das bedeutet zumindest in Bayern folgendes:
ZitatUnd nun ins Besondere für Kampfhunde:
Hunde der Kategorie I (American Staffordshire Terrier, Pit bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Tosa Inu UND KREUZUNGEN MIT DIESEN RASSEN!) Dürfen in der Regel nicht in Bayern gehalten werden. Die Behörde wird KEINE Erlaubnis ausstellen und den Hund beschlagnahmen und ins Tierheim verbringen, sollte er dennoch gehalten werden. Hier gibt es dann auch kein wenn und aber...die Gemeinden werden den Hund beschlagnahmen. Die Kosten werden vom Halter eingezogen.Weitere Infos findest Du hier: http://www.listenhunde-bayern.de/
u. a. die Bundes- und Landesgesetze zur Haltung von Listenhunden.
LG
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Hmm, danke. :/
Beschlagnahmt. Und dann? 15 Jahre Tierheim? -
So viel ich weiß wird versucht in Bundesländer ohne Liste zu vermitteln, und nach Österreich und in die Schweiz.
Aber man kann sich ja vorstellen wie schwer das ist!
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Zitat
Hmm, danke. :/
Beschlagnahmt. Und dann? 15 Jahre Tierheim?Naja, bevor man einen Listenhund bei sich einziehen läßt, sollte man sich natürlich über die örtlichen Bestimmungen kundig machen, die in jedem Bundesland völlig unterschiedlich sind.
Die o.g. Seite finde ich ziemlich ***, da dann auch gleich ein Onlineshop auftaucht. :/ Aber sicherlich ist Bayern wie immer das Schlusslicht, was die "Verfolgung Andersartiger" angeht.
In den anderen Bundesländern sieht es ein wenig besser aus, aber auch in denen sitzen Listenhunde vieeelle Jahre in den Tierheimen und warten sehnsüchtig darauf, dass sie jemand erlöst. Und dabei geht es ja nicht nur darum, dass ein HH geeignet ist und die Auflagen erfüllt, sondern auch darum, dass er es sich zutraut, mit seinem "Kampfhund", der eigentlich eine Schmusekugel ist, die tagtäglichen Anfeindungen durchzustehen.
Hier in Berlin hat sich die alltägliche Situation gsd in vielen Bezirken mittlerweile entspannt, so dass man die Süßen wieder vielfach rumlaufen sieht und das sogar ohne Maulkorb, ohne Leine und ohne, dass alle gleich hysterisch die Strassenseite wechseln oder in Geschrei und Panik ausbrechen.
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Zitat
Also ich denke, Bayern ist da eher immer ein "Vorreiter"
Ja, leider.
Zitatnd was genau ist an der Seite ***?
Hatte ich ja schon gesagt: ein Online-Shop poppt up, der so gar nix mit dem ernsten Thema zu tun hat. :/
Und wenn man sich die Seiten ansieht, sind sie inhaltlich sicherlich nicht schlecht, entbehren aber jeglicher übersichtlichen Strukturierung.
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Wir wohnen in Bayern und unser Wuffel spielt mit einem American Staffordshire Terrier - Boxer Mix, den dürfen die ohne Probleme halten. Der Hund braucht auch keinen Maulkorb oder keine Leine. Den American Staffordshire Terrier erkennt man mehr als den Boxer in dem Mix.
Lg
Sacco -
Und als was ist der gemeldet? Es gibt noch einige vereinzelte Gemeinden in Bayern, da werden Kat. I Hunde zugelassen. Allerdings ist von der Landesregierung eigtl dann immer Leinenpflicht vorgeschrieben, vielleicht können das einige Gemeinden auch umgehen ?? Auf jeden Fall ist es höllenschwer, einen Kat. I genehmigt zu bekommen, dafür braucht man ne Sondergenehmigung, und die bekommt man in Bayern eigentlich nicht.
Wir haben nen Kat. II, der ist ein Jahr alt, wir haben ein Gutachten machen lassen müssen, dass KEIN Kat. I drin ist, sonst hätten wir ihn nicht halten dürfen. Jetzt bekommt er, bis er ein halbes Jahr alt ist, ein vorläufiges Negativzeugnis (Negativzeugnis = Ungefährlichkeit des Hundes=Wesenstest), das er aber ohne Wesensüberprüfung bekommt. Bis das ausgestellt ist, hat er Leinenpflicht (Horror für nen 1-jährigen Hund, aber Strafen bei uns kassieren sie gerne - 500€ kostet es, dem Hund seinen Auslauf zu gewähren). Wenn er das vorläufige Negativzeugnis hat, ist er von Allem befreit - Leine und Maulkorb... und wenn er 18Monate alt ist, muss er eben den Wesenstest machen, damit er als ungefährlich gilt und das endgültige Negativzeugnis bekommt. So, und wenn man all diese Schritte macht, dann gilt der Hund bei uns in der Stadt zumindest als "normaler" Hund und es wird keine erhöte Hundesteuer erhoben.
Aber Liste II bekommt man auf jeden Fall genehmigt... -
Wir wohnen in München und haben einen 6 Jahre alten Rotti. Der hat einen Wesentest und Negativzeugnis. Bei dem Wesentets wurde gleich mit bescheinigt das kein Kat I mit drin ist sondern ein reiner Rotti ist. Wir kennen auch den ganzen Papierkram.
Der ist als American Staffordshire Terrier - Boxer Mix gemeldet. Man kann den Staff auch nicht unter den Tisch fallen lassen, da man den eher erkennt als den Boxer. Der braucht keinen Maulkorb und keine Leine und ist knapp 2 Jahre alt.
Lg
Sacco -
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