Kampfhundverbot - was bedeutet das?

  • Hallo Alina!


    Also ich kann es dir für NRW aus eigener Erfahrung beschreiben, wie das damals ging.
    In Hamburg kam es zu dem schrecklichen Vorfall mit dem toten Kind.
    Wenige Tage später hatte meine damalige Heimatstadt eine Notstandsverordnung :kopfwand: mit 40 gelisteten Rassen (das ging über Phantasierassen und betraf auch Rhodesian Ridgebacks). Von heute auf morgen hatte der arme Hund Maulkorb- und Leinenzwang, Maulkörbe waren ausverkauft, aber mit einer Bestellung für einen Maulkorb blieb man straffrei.
    So wartete man dann mit kurzer Leine, Maulkorb und im Garten angeleinten Hund (die tolle Notstandsverordnung sah mind. 2m Zaunhöhe vor, aber baurechtlich gingen nur 1.80m :kopfwand: ) auf die angekündigte Landeshundeverordnung.
    Als die dann kam war klar, dass die üblichen Rassen ab sofort verboten sind. Aber man konnte Ausnahmegenehmigungen bekommen, wenn man den Hund bereits vor Inkrafttreten der Verordnung gehalten hat oder einen besonderes Interesse an der Haltung hatte (hier kam aber nur ein Tierschutzhund in Frage, weil alle anderen Interessen kann ja auch ein Hund anderer Rasse abdecken).
    Wenn man nun also bereit war viel Geld zu investieren, dann konnte man seinen Hund behalten.
    Man musste mind. 18 Jahre alt sein, ein einwandfreies pol. Führungszeugnis haben, einen Sachkundetest beim Amtsveterinär machen, nicht drogenabhängig sein und die ausbruchssichere Unterbringung des Hundes nachweisen, dann bekam man gegen Gebühr eine Haltungsgenehmigung. Die Kastration des Hundes konnte zur Auflage gemacht werden.
    Wenn man dann noch nicht genug von dem Papierkrieg hatte, dann konnte man seinen Hund auch noch gegen Gebühr testen lassen und bekam je nach Gehorsam und Gesamteindruck eine Maulkorb- und evtl. Leinenbefreiung genehmigt, die gegen eine weitere Gebühr bescheinigt wurde.
    In NRW ist die Landeshundeverordnung mittlerweile vom Landeshundegesetz abgelöst worden, geändert hat sich nicht sehr viel. Hier darf nicht mit Hunden der einschlägig bekannten Rassen gezüchtet werden, eine Neuanschaffung ist nur über den Tierschutz möglich. Aber man darf mit einem in einem anderen Bundesland legal gehaltenen Hund nach NRW ziehen und darf ihn behalten, wenn man die Auflagen erfüllt. Es ist also angenehmer als in Bayern. Nur haben wir hier gleich 2 Listen mit Rassen, die einen sind gefährlich, bei den anderen (z.B. Rottweiler) vermutet man es, bis das Gegenteil bewiesen ist. Dann gibt es noch Auflagen für "grosse" Hunde.
    Eigentlich wäre unser Landeshundegesetz gar nicht doof, wenn man nur noch die tatsächlich gefährlichen Hunde und alle anderen hätte. Ich verstehe nämlich nicht, warum ein "großer" Hund gechippt und versichert sein muss und der Halter seine Sachkunde nachweisen muss - ein kleinerer aber nicht. Für ein Kleinkind kann jeder Hund gefährlich sein, da wäre es auch schön, wenn jeder Hund versichert sein muss. Eine Kennzeichnung, die bei Verlust die Zuordnung erleichtert und ein Aussetzen in der Ferienzeit erschwert ist genauso sinnvoll bei jedem Hund wie ein sachkundiger Halter.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat


    Man musste mind. 18 Jahre alt sein, ein einwandfreies pol. Führungszeugnis haben, einen Sachkundetest beim Amtsveterinär machen, nicht drogenabhängig sein und die ausbruchssichere Unterbringung des Hundes nachweisen, dann bekam man gegen Gebühr eine Haltungsgenehmigung. l


    Und so sollte es auch heute noch sein....waere definitiv erstrebenswert!

  • Oder auch nicht!
    Ich finde die Regelung für große Hunde in NRW erstrebenswert für alle!


    Wenn man sich unangekündigte Wohnungsbesichtigungen gefallen lassen muss, weil für "Kampfhundehalter" Artikel 13 des Grundgesetzes nicht mehr gilt, wenn man das Behördenführungszeugnis braucht, dass man nur beim Amt einsehen darf und das Einträge enthalten kann, die ein Ordnungsamt nun gar nix angehen, wenn man Grundrisse seiner Etagenwohnung einreichen muss und die Sicherung seiner Türen und Fenster explizit beschreiben muss... Beonsers nett, wenn solch sensiblen Daten ungesichert im Ordnungsamt rumliegen... Unsere Unterlagen waren irgendwann komplett verschwunden, die Lauferei alle Sicherungen auf Amtskosten zu tauschen, hat mir gereicht. Aber ein Einbrecher hätte ja eine komplette Aufstellung gehabt incl. Schlafplatz des Hundes :kopfwand: .
    Dazu muss man die Kosten rechnen, die den Hundehalter ordentlich belasten und dass die üblichen Wesenstests von vielen "normalen" Hunden schon nicht bestanden werden. Je nach Veterinäramt erlebt man da Sachen, die sind der Hammer.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Hier in Berlin hat sich die alltägliche Situation gsd in vielen Bezirken mittlerweile entspannt, so dass man die Süßen wieder vielfach rumlaufen sieht und das sogar ohne Maulkorb, ohne Leine und ohne, dass alle gleich hysterisch die Strassenseite wechseln oder in Geschrei und Panik ausbrechen.


    Allerdings wünschte ich mir bei manchen, das sie wenigstens an der Leine wären. Nicht falsch verstehen, ich mag diese Hunde, aber wenn ich mir so manchen Halter dazu ansehen und sehe wie sich manche Hunde benehmen, wird mir manchmal doch etwas mulmig, wenn so ein Hund auf mich zu stakst und ich meine an der Leine habe.

  • Zitat

    Oder auch nicht!
    Ich finde die Regelung für große Hunde in NRW erstrebenswert für alle!


    Wenn man sich unangekündigte Wohnungsbesichtigungen gefallen lassen muss, weil für "Kampfhundehalter" Artikel 13 des Grundgesetzes nicht mehr gilt, wenn man das Behördenführungszeugnis braucht, dass man nur beim Amt einsehen darf und das Einträge enthalten kann, die ein Ordnungsamt nun gar nix angehen, wenn man Grundrisse seiner Etagenwohnung einreichen muss und die Sicherung seiner Türen und Fenster explizit beschreiben muss... Beonsers nett, wenn solch sensiblen Daten ungesichert im Ordnungsamt rumliegen... Unsere Unterlagen waren irgendwann komplett verschwunden, die Lauferei alle Sicherungen auf Amtskosten zu tauschen, hat mir gereicht. Aber ein Einbrecher hätte ja eine komplette Aufstellung gehabt incl. Schlafplatz des Hundes :kopfwand: .
    Dazu muss man die Kosten rechnen, die den Hundehalter ordentlich belasten und dass die üblichen Wesenstests von vielen "normalen" Hunden schon nicht bestanden werden. Je nach Veterinäramt erlebt man da Sachen, die sind der Hammer.


    LG
    das Schnauzermädel


    Klar hat diese Regelung auch unangenehme Auflagen fuer den HH oder potentiellen HH......aber lieber so als Pit & Co ohne Auflagen Jedem zu genehmigen.....denn erst dadurch bekam diese Rasse ihren schlechten Ruf.

  • tagakm
    Hier in NRW kannst du nur einen Hund der kleiner als 40 cm oder leichter als 20 kg ist ohne Auflagen halten.
    Hier musst du den Hund, wenn er denn groß ist, beim Ordnungsamt anmelden, du musst einen Sachkundenachweis haben, du musst den Hund chippen lassen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Bei Zweifeln an deiner Zuverlässigkeit kann das Amt auch hier ain Führungszeugnis fordern. Große Hunde müssen hier innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile grundsätzlich angeleint sein.


    Das reicht auch für SOKAs, zumal der Sachkundenachweis für diese Hunde beim Amtsveterinär nicht umfassender ist als der, den Halter großer Hunde beim normalen TA machen. Die Gebühren unterscheiden sich allerdings deutlich.
    Was Rasselisten bringen, sehe ich hier im Ruhrgebiet tägl. auf den Strassen. Staff & Co. sind selten, aber die verantwortunlosen Halter von damals haben jetzt Kangals und deutlich übergroße Miniaturbullterrier aus Osteuropa am Band. Kangals sind nämlich nicht auf Liste 1 oder 2 und Minibullies können Kälbergröße haben, wenn sie FCI-Papiere haben. Wenn Rasselisten etwas bringen würden, ok. Aber es werden von dem gleichen Klientel jetzt andere Rassen missbraucht.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    tagakm
    Hier in NRW kannst du nur einen Hund der kleiner als 40 cm oder leichter als 20 kg ist ohne Auflagen halten.
    Hier musst du den Hund, wenn er denn groß ist, beim Ordnungsamt anmelden, du musst einen Sachkundenachweis haben, du musst den Hund chippen lassen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Bei Zweifeln an deiner Zuverlässigkeit kann das Amt auch hier ain Führungszeugnis fordern. Große Hunde müssen hier innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile grundsätzlich angeleint sein.


    Die Regelung finde ich gut...und ja, klar....besser als es auf die Rasse alleine zu beschraenken :)

  • Zitat

    Das reicht auch für SOKAs, zumal der Sachkundenachweis für diese Hunde beim Amtsveterinär nicht umfassender ist als der, den Halter großer Hunde beim normalen TA machen. Die Gebühren unterscheiden sich allerdings deutlich.
    Was Rasselisten bringen, sehe ich hier im Ruhrgebiet tägl. auf den Strassen. Staff & Co. sind selten, aber die verantwortunlosen Halter von damals haben jetzt Kangals und deutlich übergroße Miniaturbullterrier aus Osteuropa am Band. Kangals sind nämlich nicht auf Liste 1 oder 2 und Minibullies können Kälbergröße haben, wenn sie FCI-Papiere haben. Wenn Rasselisten etwas bringen würden, ok. Aber es werden von dem gleichen Klientel jetzt andere Rassen missbraucht.


    LG
    das Schnauzermädel


    genauso sehe ich das auch.
    gruß marion

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