HILFE !! - §11 des Tierschutzgesetzes
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Hallo Ihr Lieben,
ich benötige dringend Eure Hilfe: :flehan:
ich betreue schon seit einigen Monaten Hunde von Freunden und Bekannte, wenn diese im Urlaub sind etc.. Aufgrund meiner Arbeitslosigkeit hatte ich nun den Gedanken in diesem Bereich nebenbei eine Selbstänigkeit anzumelden. Bei Gesprächen im Bekanntenkreis erwähnt jemand den §11 des Tierschutzgesetzes und dass man gewerblich nicht mehr als 2 Hunde von Dritten betreuen dürfe, sonst müsse man das beim Veterinäramt anmelden. Weiterhin machte man mir noch mit dem Hinweis Angst, wenn man eine gewerbliche Tätigkeit ohne die Erlaubnis nach §11 ausüben würde, könne man sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen. Was ist an dran, an dieser Aussage?
Ich finde im Internet nichts über diesen §11. Kann mir jemand helfen? Bin total verwirrt....
Danke danke
Birgit, die Neue -
- Vor einem Moment
- Neu
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Hallo Birgit,
erst mal finde ich das schön, dass du dich um Hunde von Bekannten kümmerst. Das ist doch fast so wie ein eigener.
In welchem Gesetz soll dieser §11 denn stehen? Im bgb hat der was mit dem Wohnsitz von Kindern zu tun. Wo soll der stehen??
LG Bianca -
Hi!
Dein §11 sagt nichts anderes aus, als dass du einen Sachkundenachweis haben musst um die Tiere zu betreuen! Ob man mit 3 Jahren Haft rechnen muss, wenn man ihn nicht hat weiß ich nicht... Bin kein Jurist! Aber du kannst diesen Sachkundenachweis glaub ich sogar beim Vet-Amt machen... Das ist ne Schulung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung. An sich nix wildes, wenn man sich ein kleines bisschen mit Hunden beschäftigt hat! Sind ca. 100 Fragen zum Wesen, Verhalten etc. von entsprechendem Tier soweit ich weiß. Darüber können dir Prüfer aber sicher Auskünfte geben!
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann wirst du ja aber nicht gleich eine Hundepension bei dir daheim aufmachen oder? Stell ich mir auch schwierig vor beim Gassi-gehen mit mehr als 2 "unbekannten" Hunden und beim Betreuen von mehreren Hunden (mir reicht immer schon 1 Pflegehund, den Ronja kennt! Oder maximal auch noch der JackRussel dazu, den sie ebenfalls kennt weil sie mit den beiden Hunden zusammen gewohnt hat) dürften dann auch mietrechtliche Fragen auftauchen wenn du denn zur Miete wohnst!
Oder möchtest du nur einen "GassiService" anbieten?
LG murmel
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Zitat
Hallo Birgit,
erst mal finde ich das schön, dass du dich um Hunde von Bekannten kümmerst. Das ist doch fast so wie ein eigener.
In welchem Gesetz soll dieser §11 denn stehen? Im bgb hat der was mit dem Wohnsitz von Kindern zu tun. Wo soll der stehen??
LG BiancaTierschutzgesetz (TierSchG)
Bei uns hier in Erlangen sieht so ein Antrag darauf so aus... Klick Ist ein pdf-File.
Edit: Für den Jagdschein braucht man ihn auch...! Vielleicht sind ja hier Jäger unter uns, die noch was zur Klärung dieser ominösen Panikmache beitragen können!?
LG murmel
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Hallo Murmel,
gut zu wissen. Auf sowas wie Tierschutzgesetz bin ich auf die schnelle gar nicht gekommen. :runterdrueck: aber das hört sich ja gar nicht so schlimm an. Sachkundenachweis muss man ja mittlerweile sogar schon für die BH machen. Ist das sowas ähnliches?
LG Bianca -
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Zitat
Sachkundenachweis muss man ja mittlerweile sogar schon für die BH machen. Ist das sowas ähnliches?
Ich kann jetzt nur mutmaßen, aber ich denke dass das in etwa das gleiche sein dürfte!
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Nen Gassi-Service hatte ich eigentlich nicht vor, zu eröffnen (wären das noch andere Anforderungen, die ich dann zu erfüllen hätte). Wollte nur mit der Gewerbeanmeldung sicher gehen, dass mich die Nachbarn nicht beim A-Amt ansch....., wenn ich verschiedene Hunde betreue und Geld dafür bekomme. Mehr als 2 werden es bestimmt eh nie.
Aber vielen Dank für Eure Informationen. Hört alles wirklich nicht so wild an. Beschäftige mich schon seit Jahren mit dem Thema Hund, aber aufgrund meiner Bürotätigkeit klappte das alles nie. Da dachte ich mir: kümmer Dich mal um andere, besser als keinen! Aber erstmal schauen, wie es mit der Betreuung so voran geht. Und wenn ich wieder nen festen Job irgendwann bekommen sollte, habe ich eh leider keine Zeit mehr für nen eigenen Hund.
Birgit -
Na siehst du Birgit. Alles halb so wild und du kannst weiter mit deinen Pflegewuffels rausgehen. Ich hatte lange Jahre auch nur einen Pflegehund, bzw. mehrere nacheinander, bis ich meinen ersten eigenen Hund bekam. Daher weiss ich, dass auf jeden Fall ist als gar kein Kontakt zu Hunden. Schön dass wir helfen konnten und wenn du den Sachkundenachweis machst, keine Panik, ist der so wie bei der BH ist der wirklich simpel. Hab noch keinen gesehen, der den nicht geschafft hat und ich hab schon viele gesehen die richtig Angst davor hatten.
Viel Spaß noch beim Gassigehen und draumendrück, dass das mit eienm Job bald auch wieder klappt.
Liebe Grüße,
Bianca -
Den § 11 TSG brauchst Du in dem Augenblick, in dem "REGELMÄßIG oder immer wiederkehrend" Tiere für DRITTE aufnimmst, betreust oder transportierst. Dabei ist es unerheblich, ob Du Tiere von privat übernimmst oder von und für einen Tierschutzverein. Auch ob Du es entgeldlich oder unentgeldlich machst, ist im Sinne des TSG's nebensächlich.
Die Bedingungen nach §11TSG erfüllst Du automatisch, wenn Du eine abgeschlossene Ausbildung als Tierpfleger, Tierarzthelfer, Tierarzt, Zoologe o.ä. besitzt. Ansonsten kannst Du eine Prüfung bei dem zuständigen Veterinäramt ablegen. Die Sachkundeprüfung beinhaltet Fragen zur Biologie, Physionomie und Psychologie der Tierart, für die die Prüfung abgelegt werden soll. Das Veterinäramt kann die Prüfung auch ohne Vorbildung abnehmen, muss es aber nicht. Es liegt grundsätzlich im Ermessen des Veterinäramtes, ob die Genehmigung auch von den räumlichen Umständen abhängt oder nicht.
Im Sinne des Gesetzes betreibst Du dann eine "tierheimähnliche Einrichtung".Mit einer Freheitsstrafe musst Du nicht rechnen, da das TSG kein Strafgesetz ist. Allerdings kann das Vetamt im Fall der ungenehmigten Tieraufnahme eine umgehende Sicherstellung der Tiere verfügen, die zu Deinen Lasten ginge. Außerdem würdest Du gegen das TSG verstoßen, was unter Umständen zu einem Tierhalteverbot führen könnte.
Diese Dinge stehen auch nicht im Tierschutzgesetz, sondern in der Durchführungsverordnung zum Tierschutzgesetz.
Hier zwei Links:
Tierschutzgesetz http://www.new-alamo.com/html/tierschutzgesetz.htmlVerordnung http://www.new-alamo.com/html/tsvo.html
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
Wakan
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