Beißerei.., und eure Meining dazu

  • Natürlich trägt der HH des kleinen Hundes eine nicht geringe Mitschuld an seinen und an den Verletzungen seines Hundes - gar keine Frage.


    Was wäre passiert, wenn anstatt des kleinen Hundes ein kleines Kind stürmisch und schreiend auf die 3 großen Hunde zugelaufen wäre?

  • Dann würde ich mir einen Anwalt nehmen und eine entsprechende Gegenanzeige erstatten, denn es sind ja auch Kosten angefallen sind.


    Zusätzlich würde ich in dem Fall eine Meldung beim OA machen lassen.


    Oder kam es bereits zu einer Gerichtsverhandlung mit entsprechender Verurteilung?
    Weil die Staatsanwaltschaft darf keine Urteile und damit auch keine Zahlungsanweisungen verhängen und Strafen verteilen, das kann nur der Richter.
    Kann es sein, das es eine Zahlungsaufforderung von einem normalen Rechtsanwalt ist?


    Ich denke, es geht hier weniger um die Schuldfrage. Es sollte selbstverständlich sein, das man für die Kosten aufkommt, die entstanden sind, dann aber bitte beide Seiten. Denn der Kleine Hund hat ja schließlich auch eine Teilschuld und der Besitzer hat auch für entsprechende Kosten gesorgt.


    Wenn es über eine Versicherung gelaufen wäre, dann wäre die Regulierung auch aufgeteilt worden.


    Zudem sollte man noch mal auf die gegenseitige Rücksichtnahme zu sprechen kommen. Denn wenn ich als Hundehalter - gehe ja auch sehr oft mit 3 Hunden, wo von einer eine partielle Leinenarggression hat - meine Hunde anleine, hat das einen Grund, wenn ich dann noch darum bitte, das der mir ohne Leine entgegenkommende Hund zurückgenommen wird, habe ich meine Pflicht der Sicherung wahrgenommen. Denn nur weil ein Hund dort etwas schwierig ist, heißt das nicht, das er Aggressiv ist und alles um sich herum angreift. Wenn ich ihn also ganz nah an mich herannehme, kann ich verhindern, das er zu anderen Hund kommt, wenn aber ein Hund direkt in die Gruppe herein läuft, weil der Besitzer sich nicht reagiert, kann ich es nicht mehr verhindern.
    Wenn ich mit meinen Hunden laufe und uns kommt ein Hund an der Leine entgegen, werden meine ja auch zurück gerufen.


    Ich mache mir auch nicht immer Freunde, wenn ich es mir verbiete, das Hunde zu uns kommen. Aber ich ziehe doch dem Hund keinen Mauli auf, wenn ich ihn im Griff habe und ihn so kurz nehmen kann, das er an mir klebt.


    Wir hatten mal eine ähnliche Situation, wo ich dann Hilfe von einem Polizisten bekommen habe. Dort ging es auch darum, das ich jemanden gebeten habe, seinen Hund nicht zu uns zu lassen und mich darauf dann beschimpfen lassen musste. Der Polizist meinte dann, für die Art der Aggression dieses Hundes ist er genügend gesichert. Wenn sie auf die Aufforderung nicht reagieren, gehen sie ein Risiko ein, das bei der Schadensregulierung mit einbezogen wird und so kann es passieren, das sie überhaupt kein Geld bekommen.

  • Arany
    Ich fasse deinen Beitrag mal völlig wertungsfrei zusammen.


    Zitat

    Dabei geht es nicht um Recht oder nicht Recht: mein Hund hat niemanden zu beissen - und basta.


    ... auch wenn mein Hund getreten werden sollte: er hat nicht zu beißen!


    Mit anderen Worten......, mein Hund muss sich zusammentreten lassen und darf sich nicht gegen Angriffe wehren?


    Zitat

    Also liegt es an mir, dafür zu sorgen, dass von meinem Tier absolut keine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht.


    Richtig. Das Gleiche gilt aber auch für Kleinhundbesitzer. Auch für ihn ist der Leinenzwang gültig.
    Und meiner Meinung nach hat auch er seinen Hund nicht auf andere zulaufen zu lassen, wenn er darum gebeten wird, seinen Hund zurück zu rufen.


    Zitat

    Notfalls müsste ich meinem Hund einen Maulkorb aufsetzen.


    Mein Hund muss einen Maulkorb tragen, weil andere Hundebesitzer ihre Hunde nicht im Griff haben?


    Zitat

    denn wo würden wir enden, wenn jeder HH das Gesetz für sich jedesmal neu zurechtlegen würde?


    Sie hat sich ans Gesetz gehalten, ihre Hunde waren angeleint. Hätte sich der Mann auch an die Gesetze gehalten, wäre es nie zu diesem Zwischenfall gekommen.


    Und wer sagt mir, das der kleine nicht zuerst zugebissen hat?
    Darf sich mein Hund dann nicht wehren, nur weil er größere Löcher macht?

  • Also im ersten Moment sagt mir mein Bauchgefühl, dass der HH mit den 3 angeleinten Hunden hier schreiendes Unrecht widerfährt.


    Im 2. Moment kann ich bis zu einem gewissen Punkt auch Aranys Argumenten folgen.
    ABER: das gilt ja dann genauso für den anderen Hund, der unangeleint in die 3er Gruppe geprescht ist und die Situation erst provoziert hat.

  • Zitat


    Was wäre passiert, wenn anstatt des kleinen Hundes ein kleines Kind stürmisch und schreiend auf die 3 großen Hunde zugelaufen wäre?


    Nichts!
    Die Hunde sind den Umgang mit kleinen und großen Kindern gewohnt.

  • Das mit dem Kind ist immer ein sehr beliebtes Beispiel, aber auch da sehe ich persönlich die Aufsichtsperson in der Pflicht, sei es die Eltern oder die Erzieher.


    Kinder sollten in der heutigen Zeit doch schon gelernt haben, das sie nicht zu jedem Hund hinrennen sollten und schon gar nicht mitten rein.


    Aber auch da kann ich als Hundehalter mit angeleinten Hunden reagieren und das Kind verbal stoppen und die Betreuungsperson auffordern, das Kind wegzunehmen.


    Ich habe auch gerne mal Gesprächen mit Eltern und deren Kindern, wo ich noch einmal erkläre, wie wichtig richtiges Verhalten ist.

  • Immer diese "tollen" Vergleiche zw. kleinem Hund und Kind. Aber wehe man vergleicht Menschen und Hunde bei anderen Themen :roll:


    Arany, rennt dein Hund mit MK rum? Wenn nicht, mußt du dir ja zu 100% sicher sein, das nichts passiert. Und dann gehörst du zu einer sehr kleinen Gruppe. Normalerweise kann nämlich kein HH zu 100% sagen, das nichts passiert. Denn ich z.B. habe Tiere hier und diese sind nicht zu 100% berechenbar :roll:


    Ja ich habe meinen Hund so zu sichern, das nichts passiert. Dazu gehört aber auch, mich an bestehenden Leinenzwang zu halten!



    Zum Thema: Ich hatte damals eine Frage an die Versicherung zu genau so einem Fall (allerdings hypothetisch). Dort hieß es, beide hätten Schuld. HH A, weil er sich nicht an den Leinenzwang gehalten hat und seinen Hund nicht unter Kontrolle hatte. HH B, eben weil der hund nicht beissen darf und man ihn dementsprechend zu sichern hat.
    Ich würde die Sache einem Anwalt übergeben, der sich damit auskennt.

  • Zitat

    Oder kam es bereits zu einer Gerichtsverhandlung mit entsprechender Verurteilung?


    Nein noch nicht.
    Es heißt, wenn sie die Strafe nicht bezahlt, kommt es zur Verhandlung.


    Zitat

    Kann es sein, das es eine Zahlungsaufforderung von einem normalen Rechtsanwalt ist?


    Nein.
    Die Aufforderung kommt von der Staatsanwaltschaft.


    Zitat

    Es sollte selbstverständlich sein, das man für die Kosten aufkommt, die entstanden sind, dann aber bitte beide Seiten. Denn der Kleine Hund hat ja schließlich auch eine Teilschuld und der Besitzer hat auch für entsprechende Kosten gesorgt.


    Sehe ich genauso und die HH der 3 Hunde auch. Sie hat sogar noch bei den Leuten angerufen und sich nach dem Befinden von Hund und Mann erkundigt.

  • Wauzelfan, wenn die Zahlungsaufforderung von der Staatsanwaltschaft kommt, dann wurde hier bereits ein "Urteil" gefällt....und das in Abwesenheit der HH??? Bloß nicht zahlen, da würde ich es auf die Verhandlung ankommen lassen.


    Arany es war aber kein Kind!!!

  • Also für mich ist das völlig neu, das die Staatsanwaltschaft Rechnungen schreibt oder Gelder einfordert.
    Irgendwas passt hier nicht zusammen.
    Die Staatsanwaltschaft ist eine Ermittlungsbehörde, die entsprechende Anzeigen bearbeiten und ermitteln, diese dann einstellen oder an die entsprechenden Gerichte als Klage zu einer öffentlichen Verhandlung geben. Das Gericht entscheidet dann ob und in welcher Form eine Bestrafung erfolg und da gibt die Staatsanwaltschaft dann auch eine Forderung stellen, aber ob der Richter da drauf eingeht ist eine andere Sache.


    Also entweder fehlt in der ganzen Geschichte ein großer Teil oder es wurde etwas falsch verstanden.


    Von daher nicht zahlen, schnellstmöglich zum Anwalt und dieses Schreiben mit der Zahlungsaufforderung von diesem prüfen lassen und mit dem Anwalt gemeinsam beraten, wie man weiter vorgehen kann.

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