Beißerei.., und eure Meining dazu

  • Zitat

    Von daher nicht zahlen, schnellstmöglich zum Anwalt


    Hat sie jetzt auch getan.


    Allein schon um Akteneinsicht zu bekommen, was da von dem anderen Hundehalter für Räuberpistolen erzählt wurden.


    Denn eine korrekte und der Wahrheit entsprechende Aussage kann es nicht gewesen sein, sonst wäre nicht solch eine Zahlungsaufforderung ins Haus geflattert, sondern die Benachrichtigung, das das "Verfahren" eingestellt wurde.



    Mir macht diese ganze Angelegenheit "Angst" und ich zweifle an unserer Rechtsprechung, wenn sie tatsächlich verurteilt werden würde.


    Was soll man denn als HH tun, wenn der eigene Hund nicht freundlich mit jedem fremden Hund ist?
    Nachts spazieren gehen?


    Man sieht doch, das man noch so Pflichtbewußt sein kann und trotzdem den Ärger an der Backe hat.
    Und meinem Hund ständig einen Mauli aufzusetzen, obwohl er nicht bissig in dem Sinne ist, nur weil andere ihre Hunde nicht kontrollieren können, sehe ich auch irgendwo nicht ein.


  • ... und jeder hat seinen Hund unter kontrolle zu halten- was der kleinhundebesitzer eindeutig nicht hatte
    ... jeder hat dafür zu sorgen das sein hudn niemand belästigt- etc.


    Gründe gibt es ebenso zu Lasten des Kleinhundehalters.


    Wenn es so gewesen ist wie geschildert, konnte der HH der drei Hunde nicht mehr tun- denn dann müssten alle hunde Maulkörbe tragen und Leinenzwang haben. Sie hat alles in Ihrer Macht stehende getan um zu verhindern das Schaden ensteht.
    Und ein verstoß gegen Leinenzwang ist eine Ordnungswidrigkeit die ebenfalls strafbar ist ( Bußgeld).
    Ich würd das so auch nicht akzeptieren denn dann könnte ja jeder seinen hund einfach rumflitzen lassen.
    wWarum sollte man seinen Hund anleinen wenn man nachher trotzdem der gelackmeierte ist



    LG Ines und Amon

  • Naja, was heisst "nicht einsehen"?


    Ich laufe ja nachts auch nicht unbedingt im Dunkeln durch den Stadtwald (obwohl ich es manchmal gerne würde), weil es eben Menschen gibt, die sich nicht kontrollieren können.


    In sofern, ...

  • Und selbst mit Mk hätte der kleine verletzt werden können. So ein Metall-MK tut gut weh und verletzt auch, wenn der andere Hund ihn ins Maul oder sonst wo hinbekommt...

  • Zitat

    Naja, was heisst "nicht einsehen"?


    Ich laufe ja nachts auch nicht unbedingt im Dunkeln durch den Stadtwald (obwohl ich es manchmal gerne würde), weil es eben Menschen gibt, die sich nicht kontrollieren können.


    In sofern, ...


    Du ziehst schonwieder den Vergleich zwischen Hunden und Menschen :irre:


  • Also, wenn mein Hund mit Absicht verletzt wird dann darf er sich wehren Gesetz hin oder her und auch egal ob Mensch oder Hund. Natürlich hat auch ein Hund das Recht sich zu verteidigen. Würdest du es einfach hin nehmen wenn du verprügelt wirst?
    Das heißt nicht das ich meinen Hund jeden beißen lasse (tut er eh nicht), aber wenns ihm zu viel wird darf er das zeigen. Und ein Hund zeigt das eben erstmal in einer Drohung und wenns nix nüzt benutzt er seine einzige Waffe.

  • Es ist doch völlig irrelevant, ob der Hundehalter der drei Hunde alles getan hat um diesen Unfall zu vermeiden. Tatsache ist, laut BGB haftet er für alle Schäden, die aus der Tiergefahr seines Hundes resultieren, unabhängig eines Verschuldens.


    Da wären wir bei Arany, beißt mein Hund, dann hat sich die Tiergefahr verwirklicht und ich hafte! Punkt.


    Aber:
    Auch von dem anderen Hund geht eine Tiergefahr aus. Die Tiergefahr, die von einem freilaufenden Hund ausgeht, ist normalerweise höher zu bewerten, als die Tiergefahr, die von einem angeleinten Hund ausgeht. Allerdings ist auch die Tiergefahr eines großen Hundes im Allgemeinen höher als die eines kleinen.


    Also:
    Die Tiergefahr gilt es abzuwägen. Daraus wird dann die prozentuale Haftung der Hundehalter ermittelt.
    Ein Verschulden spielt in diesem Fall weniger eine Rolle.


    P.S. Die Schäden am Menschen sind mit großer Wahrscheinlichkeit Eigenverschulden, da gibt es bereits einige Urteile zu: >>Wer in den Kampf zwischen Hunden eingreift ist selbst Schuld.<<

  • Versteh ich nicht, das man noch Mitschuld haben soll.


    Kürzlich ähnlicher Fall, jedoch nur mit meinem 1 Hund. Kleiner kläffender Hund prescht plötzlich aus seinem Grundstück unterm Gartentor hervor und greift meinen großen Hund, der angeleint war, von hinten an (als er bereits am Grundstück vorbei war).
    Kurze Keilerei, der andere hatte dann 7 Bisswunden und musste in die Klinik. Unser Hund hat sich auch nur gewehrt, sind halt Tiere und keiner lässt sich grundlos angreifen. Aber ich hab dann auch keinen Maulkorb dabei, den ich schnell meinem Hund mal drüberziehe.
    Ein Glück, es gab wenigstens keinen Streit mit der HH, sie hat sich noch dafür entschuldigt, war der Hund ihrer verstorbenen Mutter, der sowas "noch nie" gemacht hätte. Ich hab nichts bezahlt, hätte den Fall sonst meiner Haftpflicht gegeben und die hätten es abgewehrt.


    Hier sehe ich das auch so wie die meisten Foris, der HH mit den 3 Hunden hat keine Schuld und sollte sich gegen das Urteil wehren.


    Aus einem anderen Fall weiß ich, dass der nicht angeleinte Hund von der Versicherung 100 % Schuld bekommt, wenn der andere an der Leine war. Gibts feste Regeln bei den Versicherungen. Wenn der andere HH das nicht einsieht, hilft dann sowieso nur ein Anwalt. Aber den hat die HH jetzt ja genommen.


    Mal eine Frage hierzu: habt Ihr eine Tierhalter-Rechtsschutzversicherung, wenn ja wo? Überlege auch gerade eine abzuschließen und finde nur das Kombi-Paket bei der Uelzener. Hab aber schon eine Haftpflicht/Krankenversicherung, brauch also nur Rechtsschutz einzeln.


    LG
    Petra

  • Zitat

    Versteh ich nicht, das man noch Mitschuld haben soll.


    Wer spricht denn von Mitschuld?
    Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung und die ist unabhängig von einem Verschulden.
    Wer einen Hund zu seinem Privatvergnügen hält, der haftet automatisch für alle Schäden, die aus dieser "erlaubten Gefahr" (Hier: Das Halten eines Hundes) resultieren.


    Der Anspruch aus einer Gefährdungshaftung tritt lediglich dann zurück, wenn ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt.

  • Versteh ich nicht, das man noch Mitschuld haben soll.


    Musst du auch nicht verstehen - ist aber Tatsache in Deutschland!
    Auch ein Einbrecher, der in dein Haus einbricht, kann dich anzeigen, wenn dein Hund ihn ins Bein beisst.


    Und jemanden, der mich mit einem Messer angreift, darf ich nicht zusammenschlagen. Ich darf ihn kampfunfähig machen und an der Flucht hindern, bis die Polizei eintrifft. Und selbst dann riskiere ich noch eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung.


    Klingt paradox - ist aber Realität.
    ... jedenfalls in Deutschland!


    Und wenn jemand meinen Hund tritt, so darf ich den Angriff abwehren. Sobald ich zurücktrete oder mein Hund den Angreifer beisst, mache ich mich strafbar.


    Man muss es nicht verstehen - man sollte es aber wissen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.

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