Beißerei.., und eure Meining dazu

  • Versteh nicht ganz: :???:
    Der Anspruch aus einer Gefährdungshaftung tritt lediglich dann zurück, wenn ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt.


    Liegt doch aber hier vor, oder?

  • Zitat


    Also entweder fehlt in der ganzen Geschichte ein großer Teil oder es wurde etwas falsch verstanden.

      Das denke ich schon von Anfang an. Irgendwie fehlt ein wichtiges Puzzleteil, was das Ganze logisch macht. Was kann der gegnerische HH der Staatsanwaltschaft erzählt haben, daß von dem eine Zahlungsaufforderung kommt? Und wird nicht auch die Gegenseite angehört? Fragen über Fragen... :???: :???: :???:

  • Ich mach mir hier jetzt bestimmt auch keine Freunde, aber wenn ich als HH weiß, daß mein Hund andere Hunde beißt, sobald eine gewisse Distanz unterschritten wird, muß ich ihm auf den Spaziergängen eben einen Maulkorb anziehen. Ich selbst bin als HH dazu verpflichtet, andere Menschen und Hunde vor "meinem" bissigen Hund zu schützen.

  • Zitat

    Versteh nicht ganz: :???:
    Der Anspruch aus einer Gefährdungshaftung tritt lediglich dann zurück, wenn ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt.


    Liegt doch aber hier vor, oder?


    Könnte gut sein. ;)


    Im Falle der Verletzung des Mannes, wie ich schon sagte, mit ziemlicher Sicherheit.


    Im Falle des kleinen Hundes wird es schon etwas schwieriger. Für eine Mitschuld spricht auf jeden Fall, dass die Hundehalterin den Mann mehrfach gebeten hat, seinen Hund zurückzurufen und dass dieser frei lief, obwohl er nicht abrufbar war und schließlich auch, dass der kleine Hund durch seinen Angriff erst das Verhalten der anderen Hunde provozierte. Nur muss man das natürlich auch glaubwürdig darstellen können ...
    Andererseits könnte man auch argumentieren, dass die Hundehalterin mit drei großen Hunden sichtlich überfordert war ...


    Im Endeffekt ist sowas immer eine Einzelfallentscheidung, die entweder von den Versicherungen alleine, durch einen Vergleich im Vorwege eines Urteils oder eben durch ein Urteil dann geklärt wird.
    Im Vorwege lässt sich die Haftungsfrage meist nicht sicher bestimmen.


    Alles was ich sagen wollte ist nur, dass es grundsätzlich diese Gefährdungshaftung gibt und eben kein Verschulden der Hundehalter vorliegen muss um eine Haftung zu begründen.
    Im Gegensatz dazu muss allerdings ein Mitverschulden erstmal nachgewiesen werden.

  • Zitat

    Ich mach mir hier jetzt bestimmt auch keine Freunde, aber wenn ich als HH weiß, daß mein Hund andere Hunde beißt, sobald eine gewisse Distanz unterschritten wird, muß ich ihm auf den Spaziergängen eben einen Maulkorb anziehen. Ich selbst bin als HH dazu verpflichtet, andere Menschen und Hunde vor "meinem" bissigen Hund zu schützen.


    Jeder Hund und jeder Mensch hat eine Indivitualdistanz. Wenn es danach ginge müssten alle Hunde einen Maulkorb tragen und jeder Mensch in Zwangsjacke rumlaufen.

  • Zitat

    Ich mach mir hier jetzt bestimmt auch keine Freunde, aber wenn ich als HH weiß, daß mein Hund andere Hunde beißt, sobald eine gewisse Distanz unterschritten wird, muß ich ihm auf den Spaziergängen eben einen Maulkorb anziehen. Ich selbst bin als HH dazu verpflichtet, andere Menschen und Hunde vor "meinem" bissigen Hund zu schützen.


    Ich hab das so verstanden, dass die Hunde nicht grundsätzlich andere Hunde beißen, sondern dass es vielmehr aus der Situation "Angriff " heraus resultierte, also wegen der Art und Weise, wie sich der andere Hund genähert hat.

  • XXtra: das kannst du ja nicht verallgemeinern. Dann müßte jeder Hund direkt zubeißen, sobald man ihm zu nahe kommt. Er wird den kleinen Hund wohl auch "vorgewarnt" haben, aber wie man sieht, ging´s trotzdem in die Hose :|

  • Zum Thema Leine und gebissenes Kind ( weils hier aufkam), hab ich letztens ein Urteil gelesen ( Sorry, finds nicht mehr im Original) indem der Richter entschieden hat, dass der HH AUSREICHEND zur Sicherung seines Hundes beigetragen hat indem er ihn angeleint hatte. Man könne nicht erwarten, dass man als HH ständig und andauernd auf alles vorbereitet ist und daher hätten die Eltern Sorge für ihr Kind zu tragen gehabt. Der HH hat mit dem Anleinen seine Pflicht getan.


    Soviel dazu...es kommt dann wohl auch auf den Richter an.


    Ich versteh auch überhaupt nicht warum sich da nun "privat" gestritten wird. Das ist doch Sache der Haftpflicht. :???:


    Lg, Tanja

  • Mal eine "blöde" Frage am Rande hierzu:
    Kennt denn jeder seinen Hund so genau, dass er todsicher seine Hand dafür ins Feuer legt, dass er NIE zubeißen würde??? Für den Fall dass der eigene Hund vom fremden, unangeleinten Hund plötzlich angegriffen wird?


    Wenn ja, wie habt Ihr das erzieherisch hinbekommen? Bei einem Hund mit ausgeprägtem Jagdtrieb zum Beispiel.


    LG
    Petra

  • Zitat

    Also für mich ist das völlig neu, das die Staatsanwaltschaft Rechnungen schreibt oder Gelder einfordert.
    Irgendwas passt hier nicht zusammen.
    Die Staatsanwaltschaft ist eine Ermittlungsbehörde, die entsprechende Anzeigen bearbeiten und ermitteln, diese dann einstellen oder an die entsprechenden Gerichte als Klage zu einer öffentlichen Verhandlung geben. Das Gericht entscheidet dann ob und in welcher Form eine Bestrafung erfolg und da gibt die Staatsanwaltschaft dann auch eine Forderung stellen, aber ob der Richter da drauf eingeht ist eine andere Sache.


    Also entweder fehlt in der ganzen Geschichte ein großer Teil oder es wurde etwas falsch verstanden.


    Von daher nicht zahlen, schnellstmöglich zum Anwalt und dieses Schreiben mit der Zahlungsaufforderung von diesem prüfen lassen und mit dem Anwalt gemeinsam beraten, wie man weiter vorgehen kann.


    Es handelt sich hier um einen Strafbefehl, der von der Staatsanwaltschaft veranlasst wird. Staatsanwaltschaft beantragt, zust. Richter erlässt. Zur Ahndung leichterer Kriminalität und zur Entlastung der Gerichte. Gerade Geldstrafen werden hier verhängt, und zwar insofern durch die Staatsanwaltschaft. Geht sogar mit Freiheitsstrafe. Ja, das gibt`s.
    Der Betroffene kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen, dann kommt es zur Hauptverhandlung. Falls kein Einspruch eingelegt wird, gilt der Strafbefehl als rechtskräftiges Urteil.
    Alles ganz vereinfacht zusammengefasst.
    Sofern es sich tatsächlich um einen Strafbefehl handelt, versteht sich. Kann aber nur die Themenstarterin beantworten, steht nämlich auf dem Schreiben, das sie bekommen hat, drauf. Was steht denn überhaupt drauf?


    @ Arany:


    Zitat

    Und jemanden, der mich mit einem Messer angreift, darf ich nicht zusammenschlagen.


    Falsch. Umbringen wäre nicht so gut, aber ansonsten... wenn du ebenfalls ein Messer hättest, dürftest du auch das benutzen.


    Zitat

    Ich darf ihn kampfunfähig machen und an der Flucht hindern, bis die Polizei eintrifft. Und selbst dann riskiere ich noch eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung.


    Ja. Nur ist es in dem Fall keine Freiheitsberaubung, denn es war erlaubt, so zu handeln. Erlaubtes Verhalten ist nicht strafbar.

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