Beißerei.., und eure Meining dazu

  • Zitat

    Mal eine "blöde" Frage am Rande hierzu:
    Kennt denn jeder seinen Hund so genau, dass er todsicher seine Hand dafür ins Feuer legt, dass er NIE zubeißen würde??? Für den Fall dass der eigene Hund vom fremden, unangeleinten Hund plötzlich angegriffen wird?


    Wenn ja, wie habt Ihr das erzieherisch hinbekommen? Bei einem Hund mit ausgeprägtem Jagdtrieb zum Beispiel.


    LG
    Petra


    Ich vertraue meinen Hunden und ich kann meine Hunde lesen. Ich kann ausschliessen, dass sie GRUNDLOS irgendwen oder irgendwas attackieren würden. Ich wage aber nicht zu behaupten "meine Hunde würden nie...". Meine Hunde haben eine Individualdistanz, wie jedes andere Lebewesen auch, der eine steckt diese Grenze etwas weiter, der andere enger. Aber solange ein Hund lebt wird man die nicht vollständig "aberziehen" können. Und ich würde nie ausschliessen, dass meine Hunde mal irgendwann irgendwas tun womit ich nicht gerechnet hätte, ich also sagen muss" das hat er ja noch nie gemacht". :ops:
    Wenn ein anderer Hund meinen Hund angreift, muss mein Hund sich sicher nicht "umbringen" lassen weil Aggression was böses ist ( davon abgesehen völliger Quatsch). Sicher werde ich versuchen meine Hunde an Eigeninitative zu hindern. Irgendwer muss aber reagieren. Wenns nicht der andere Hundehalter ist, bin ichs... und ob das unter der Vorraussetzung das "meine Hunde ja niemals nicht irgendeinen Schaden anrichten dürfen" noch besonders souverän aussieht wage ich zu bezweifeln.


    Lg, Tanja ( mit Tieren, nicht Maschinen)

  • Zitat

    Mal eine "blöde" Frage am Rande hierzu:
    Kennt denn jeder seinen Hund so genau, dass er todsicher seine Hand dafür ins Feuer legt, dass er NIE zubeißen würde??? Für den Fall dass der eigene Hund vom fremden, unangeleinten Hund plötzlich angegriffen wird?


    Natürlich nicht! Spielt aber in diesem Zusammenhang auch überhaupt keine Rolle. Gerade weil man niemals ausschließen kann, dass von einem Tier (nicht nur einem Hund) eine Gefährdung für andere ausgehen kann, hat der Gesetzgeber diese Regelung geschaffen. Er erlaubt uns allein zu unserem Vergnügen Tiere zu halten, die immer ein gewisses Gefährdungspotential mitbringen, aber zum "Ausgleich" lässt er uns zunächst einmal grundsätzlich für jeden Schaden, der aufgrund dieser Gefährdung zustande kommt, haften.
    So betrachtet lässt sich der Gedanke, der diesem Gesetz zugrunde liegt, doch nachvollziehen oder nicht?


    Anders verhält sich die Haftung nur bei Tieren, die für den Erwerb des Tierhalters dienlich sind (Nutztiere), denn hier hat die Allgemeinheit ein gesteigertes Interesse an der Haltung dieser Tiere.



    Zitat

    Wenn ja, wie habt Ihr das erzieherisch hinbekommen? Bei einem Hund mit ausgeprägtem Jagdtrieb zum Beispiel.


    Du kannst niemals ausschließen, dass ein Hund beißt. Du kannst aber durch gezieltes Training der Frustrationstoleranz und eine umfassende Sozialisierung die Wahrscheinlichkeit senken.

  • Zitat

    Natürlich nicht! Spielt aber in diesem Zusammenhang auch überhaupt keine Rolle. Gerade weil man niemals ausschließen kann, dass von einem Tier (nicht nur einem Hund) eine Gefährdung für andere ausgehen kann, hat der Gesetzgeber diese Regelung geschaffen. Er erlaubt uns allein zu unserem Vergnügen Tiere zu halten, die immer ein gewisses Gefährdungspotential mitbringen, aber zum "Ausgleich" lässt er uns zunächst einmal grundsätzlich für jeden Schaden, der aufgrund dieser Gefährdung zustande kommt, haften.


    Richtig.

  • Zitat

    Ich hab das so verstanden, dass die Hunde nicht grundsätzlich andere Hunde beißen, sondern dass es vielmehr aus der Situation "Angriff " heraus resultierte, also wegen der Art und Weise, wie sich der andere Hund genähert hat.


    Genauso ist es.


    Zitat

    Sofern es sich tatsächlich um einen Strafbefehl handelt, versteht sich. Kann aber nur die Themenstarterin beantworten, steht nämlich auf dem Schreiben, das sie bekommen hat, drauf. Was steht denn überhaupt drauf?


    Das kann ich nicht beantworten, da nicht ich diesen Brief bekommen habe, sondern meine Freundin.
    Sie sagte, das der Brief von der Staatsanwaltschaft sei, das sie die Strafe zahlen soll, ansonsten würde es zur Verhandlung kommen.

  • Zitat

    Das kann ich nicht beantworten, da nicht ich diesen Brief bekommen habe, sondern meine Freundin.
    Sie sagte, das der Brief von der Staatsanwaltschaft sei, das sie die Strafe zahlen soll, ansonsten würde es zur Verhandlung kommen.


    Ah ok, muss ich überlesen haben. Kann eigentlich nur ein Strafbefehl sein... :???: Hoffe, sie hat alles richtig verstanden? Sie soll Geldstrafe zahlen, und falls nicht, käme es zur Verhandlung? Hm, seltsam...

  • Zitat


    Und wenn jemand meinen Hund tritt, so darf ich den Angriff abwehren. Sobald ich zurücktrete oder mein Hund den Angreifer beisst, mache ich mich strafbar.


    Da sagen mein Anwalt und unsere Hundestaffel aber was ganz anderes! Wenn mich z.B. jemand angreift, darf mein Hund eingreifen und auch beissen! Es kommt immer drauf an, wie das abläuft! So wurde mir das jetzt schon mehrfach versichert :???:

  • Also, ich finde es hier ein bisschen komisch.


    Mal ganz, ganz simpel ausgedrückt:
    Ein Gerichtsverfahren setzt sich in der Regel aus 3 Parteien zusammen.

      Dem Richter als Entscheider im Prozess,
      dem Staatsanwalt als Ankläger/Vertreter des Staates im Prozess,
      und dem Angeklagten incl. seines Rechtsanwaltes, in diesem Fall deine Freundin.

    Der Staatsanwalt ermittelt Daten, Fakten und Geschehen einer Straftat. Jeder kennt bestimmt den Brief dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden wenn ein Unbekannter das Auto aufgebrochen hat.


    Wenn er aber das Verfahren nicht einstellt erhebt er Anklage bei Gericht.


    Der Richter entscheidet auf Zulässigkeit/Unzulässigkeit der Klage und eröffnet bei Zulässigkeit einen Prozess.


    Dann können alle Parteien ihre Sachlage schildern und der Richter verkündet auf Grund seiner Entscheidung das Urteil.


    Also kann höchstens ein Schreiben vom Staatsanwalt kommen dass das Verfahren eingestellt wurde, ansonsten nichts.



    Halt, volle Kanne Ruder zurück.
    in diesem Fall läuft wahrscheinlich das vereinfachte Verfahren eines [wiki]Strafbefehl[/wiki] ab. Innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben oder Urteil rechtskräftig. Wenn es sich wirklich wie geschildert zugetragen hat, sofort Einspruch erheben.


    Gruß
    Herbert

  • Zitat

      Das denke ich schon von Anfang an. Irgendwie fehlt ein wichtiges Puzzleteil, was das Ganze logisch macht. Was kann der gegnerische HH der Staatsanwaltschaft erzählt haben, daß von dem eine Zahlungsaufforderung kommt? Und wird nicht auch die Gegenseite angehört? Fragen über Fragen... :???: :???: :???:


    Doch, sie hat auch eine Aussage gemacht. Gleich nach dem Vorfall.


    Was der gegnerische HH ausgesagt hat, würde mich auch brennend interessieren.


    Zitat

    Sie soll Geldstrafe zahlen, und falls nicht, käme es zur Verhandlung? Hm, seltsam...


    Finde ich auch.
    Meiner Meinung nach käme es einem Schuldeingeständnis gleich, wenn sie so ohne weiteres bezahlen würde.


    Was den §833 angeht.... (Gefährdungshaftung)
    Warum braucht dann der HH des kleinen Hundes nicht die TA Rechnung der verletzten Hunde zahlen?
    Sein Hund hat den Supergau doch ausgelöst.


    Ich finde die ganze Geschichte mehr als unverständlich.

  • Zitat

    Was den §833 angeht.... (Gefährdungshaftung)
    Warum braucht dann der HH des kleinen Hundes nicht die TA Rechnung der verletzten Hunde zahlen?
    Sein Hund hat den Supergau doch ausgelöst.


    Hat deine Freundin denn den anderen Hundehalter dazu aufgefordert den Schaden zu regulieren?


    Mir ist auch noch nicht ganz klar, welche Rolle der Staatsanwalt in dieser Geschichte spielt, eigentlich kann es dabei nicht um die Belange der Haftung gehen, denn das würde ein Zivilverfahren nach sich ziehen.
    Da der Staatsanwalt eingeschaltet ist, sollte es sich um ein Strafverfahren handeln, vielleicht "fahrlässige Körperverletzung"?

  • Ich nehme mal an, sie hat die TA Rechnung des Gegners an ihre Haftpflichtversicherung gegeben und war der Überzeugung das die Sache "erledigt" ist.
    (Nur so nebenbei und etwas OT, wir gehören nicht zu den HH, die wegen jedem kleinen Kratzer einen riesen Aufstand machen, es sind nun mal Hunde. Da kann es auch beim wilden Spielen mal zu einem Kratzer kommen. Aber falls uns mal eine Rechnung ins Haus flattert, (zum Glück erst einmal vorgekommen) wird sie bezahlt. Siehe § 833 . Wenn auch manchmal kopfschüttelnd.)


    Tja und plötzlich kam der Brief vom Staatanwalt.
    Also gehe ich davon aus, das der Typ Strafantrag gestellt hat. Allerdings kann er dann nicht bei der Wahrheit geblieben sein, denn wenn ich mich in eine Keilerei einmische und gebissen werde, bin ich selbst Schuld.
    Den Hund kann es nicht betreffen, denn das wäre "nur" eine Sachbeschädigung.


    Wie gesagt, ich habe den Brief nicht gelesen.

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