Wann darf ich Daywi von der Leine machen???
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Hi
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Zitat
Unter die 20/ 40 Regelungen fallen Hunde die entweder eine Schulterhöhe von mindestens 40cm haben oder mindestens 20 Kilo wiegen. Diese Regelung gilt so weit ich weiß nur in NRW. Wenn du also einen solchen Hund hast, gilt für diesen Anleinpflicht. Auch da, wo normalerweise Auslaufgebiete sind. Du kannst aber einen Test ablegen, einen Sachkundenachweiß (den muss man auch vor der BH machen) und dann darfst Du Deinen 20kilo-schweren Hund, oder Deinen 40cm Hund auch so wie die Kleineren in den Auslaufgebieten laufen lassen. Vorrausgesetz, Dein Hund ist ebenso gechippt und Haftpflichtversichert
Wollte noch editieren -
Danke für Eure Information, Mann bin ich froh, daß ich in Berlin wohne, dort haben wir bisher noch nicht solche eine blöde Verordnung.
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Könnt ihr nicht bei eurem Ordnungsamt anrufen und um schriftliche Bestätigung bitten, wo jetzt Freilaufgebiet ist und wo nicht? Eigentlich muss es doch in der Stadtverordnung oder Gemeindeordnung stehen.
Als ich noch in der Stadt gewohnt habe, hab ich mir das ausgedruckt und immer dabei gehabt, denn es gibt tatsächlich welche vom OA die verhängen Ordnungsgeld und behalten es für sich. Mehr als 20x hab ich denen widersprochen und die Verordnng vorgezeigt, da waren die ganz schön sauer, aber ich war im Recht.lg Katrin
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Hallo!
So jetzt lösen wir die Verwirrung für NRW auf :
Der Sachkundenachweis ist notwendig zur Haltung eines "großen" Hundes und hat nichts mit der Leinenpflicht zu tun.
Lediglich bei den Sokas muss jeder einen Sachkundenachweis vom Amtsveterinär haben, der Gassi gehen möchte, das ist aber etwas anderes.Zuerst gilt das Landeshundegesetz. Das sagt bei allen Hunden, dass sie in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstrassen, Strassen und Plätzen mit ähnlichem Publikumsverkehr, in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen anzuleinen sind. Ausgenommen sind ausgewiesene Freilaufgebiete.
Große Hunde müssen zusätzlich außerhalb von eingezäunten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Bebauung angeleint sein, d.h. wo in ruhigen Vorstadtstrassen kleine Hunde frei sein dürfen, müssen die großen an die Leine.
Dann gelten natürlich noch die Vorschriften der jeweiligen Stadt/Gemeinde und das Forstgesetz, usw..
In Gelsenkirchen gilt, dass Hunde auf Grün- und Erholungsflächen, Friedhöfen, in städtischen Gärten, Kleingartenanlagen und in durch Hinweisschilder ausgewiesenen Fußgängerbereichen angeleint sein müssen.
Also muss man sich ansehen, als was die Halde gilt. Ist an den Eingängen das beliebte blaue Schild "Frau mit Kind", dann gilt Leinenpflicht. Sind dort befestigte Wege und Parkbänke, ist von einer Erholungsfläche auszugehen und wieder Leinenpflicht. Ist es ein Naturschutzgebiet, gehört Hund ebenfalls an die Leine, Landschaftsschutzgebiete sind Streitfälle. Sind die Wege eher Trampelpfade, fehlen Bänke und stehen viele Bäume, würde ich das ganze als Forst einstufen, dann gilt das Landesforstgesetz und Hund darf auf den Wegen frei sein.
Sinnvoll ist wirklich ein Anruf beim Ordnungsamt, die helfen dann gern weiter.LG
das Schnauzermädel[/b] -
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Nein der weiße Boxer ist wie der normale Boxer kein Liste hunde.
Die 20/40 Regelung besagt einfach, dass Hunde ab 20 KG und einer Größe ab 40 cm nur in Hundefreilaufgebieten ohne Leine laufen dürfen.
Edit: ich sollte auch mal weiterlesen, denn die Frage wurde ja schon beantwortet
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*args*
irgendwie hing meine Maus und scrollte nicht weiter bis zu dem Punkt dass ich sehen konnte, das da noch ne zweite Seite existiert.
Ich geh mich schämen......
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