Schriftliche Genehmigung des Vermieters

  • Hallo, :)


    ich war jetzt 3 Mal mit einer netten Hünding aus dem Tierheim spazieren. Heute haben wir uns so gut verstanden, dass ich mich in sie verliebt habe. Ich glaube, bei ihr hat's auch gefunkt, sie wollte gar nicht mehr zurück, sondern lieber bei mir bleiben, als ich sie wieder abgeben musste. :herzen1:


    Eine Selbstauskunft habe ich schon ausgefüllt und es sieht wohl ganz gut aus. :) Jetzt fehlt mir nur noch die schriftl. Erlaubnis des Vermieters. Mündlich hat er uns schon zugesichert, dass wir einen Hund haben dürfen, aber man hat besser was Schriftliches in der Hand für alle Fälle.


    Jetzt sitze ich schon ewig hier und feile an der Vermietererlaubnis. Was muss denn da rein? :???: Über die Suche konnte ich leider nichts finden... Ein Anschreiben habe ich schon formuliert, aber die schriftliche Genehmigung, die er uns zurückschicken soll... puh. Reicht es einfach, wenn man schreibt:


    Hiermit erlaube ich Frau ... und Herrn ..., als Mietern meiner Wohnung in der ...straße in ... die Hundehaltung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Vermieter


    ?


    Das wirkt so kurz? Oder müssen da noch irgendwelche Paragraphen dazu? Ich finde leider auch keine Vorlagentexte im Netz. Vielleicht habt ihr da schon etwas mehr Erfahrung.


    Tausen Dank für eure Hilfe! :ops:

  • Hallo,


    vom Prinzip langt es.


    Du könntest ja noch reinschreiben wie groß der Hund ist und was für eine Rasse (bzw. Mischung).


    Vielleicht klingt der Satz "bis auf Widerruf" nach dem Wort Hundehaltung noch ganz nett. Da überfährst Du Deinen Vermieter nicht so.


    Ich drücke Dir die Daumen, dass die nette Hündin bald bei euch einziehen kann.

  • Super, danke MissMarple! :)


    Ich habe es jetzt so formuliert:


    Hiermit erlaube ich Frau ... und Herrn ..., als Mietern meiner Wohnung in der ...straße ... in ... ..., bis auf Widerruf die Haltung eines kleinen bis mittelgroßen Hundes.


    Mit freundlichen Grüßen


    Vermieter


    Das gefällt mir auch besser. :)

  • Hmmm... das mit dem Widerruf weiss ich nicht ob ich so toll finde. Stell dir mal vor, der Widerruft die Genehmigung in 3 Jahren!


    Ich würde eher die Haltung auf einen Hund beschränken, dann bindet man ihn nicht auf ewig an Hundehaltung. Also Rasse, Größe, Name mit reinnehmen.

  • Wie wärs damit?


    Hiermit erteile ich Herrn/Frau die Erlaubnis, den Mischling/Rassehund Fifi in seiner/ihrer Wohnung zu halten.
    Sollte es zu Belästigungen der Mitmieter und Beschädigungen am Mietgegenstand einschließlich Gemeinschaftsflächen kommen, kann die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden.
    Ich betone ausdrücklich, dass sich die Erlaubnis nur auf obengenannten Gegenstand (Hund Fifi) bezieht.




    Conny

  • Ehm, warum so umständlich, bei uns hats so gereicht:


    Hiermit bestätige ich Ihnen, dass ich als Vermieter den Mietern XY die Haltung eines Hundes in der Wohnung XY gestatte...


    Denn bedenkt, wenn man i-wann nen großen will, kann man nochmal von vorn anfangen...dennoch sollte man natürlich dem Vermieter sagen, was für ein Hund das ist. Auf Wideruf würd ich weglassen, auch bei Beschädigung...denn sonst macht dein Hund aufn Teppich (ist bei unserem alten neulich im Treppenhaus passiert, aus welcehn Gründen auch immer) und dann könntest du den Salat haben. Was steht denn in der Hausordnung? Bei uns steht, dass man halt den Dreck, den Tiere machen wegmachen muss...


    Ist halt meine Meinung zu dem Thema...als Vermieter würd ich das allerdings anders machen, aber wenn ihr das schreibt und er unterschreibt...bei uns hats eh der Vermieter selbst geschrieben...

  • Sehe das so wie dasäennchen.


    Unserer Vermieter hat uns von selber sowas geschickt. Damit WIR es schriftlich haben. Da steht nix anderes drin.


    Der Widerruf + Sachschäden blabla ergibt sich von selber, da muss man nix extra festhalten.

  • Tja der Vermieter muss aber gar nichts unterschreiben, deshalb finde ich ein Entgegenkommen, doch besser.
    Ausserdem zeigt es ihm, das man für das Gerade steht, was man evtl. angerichtet (in dem Fall der Hund) hat.
    Ich würde mir als Vermieter auch sämtliche Türen offen lassen.




    Conny

  • Ja, klar muss er nix unterschreiben, aber wenn man erst mal mit was ganz unverbindlichem ankommt und er dann noch was dazu haben möchte, dann ändert man es halt nochmal ab... aber ich würd net gleich am Anfang Widerrufsrecht etc einbinden, va nicht, da der Vermieter mndl schon zugestimmt hat....wie gesagt, sollte er dann noch was wollen, würde ich ihm auch entgegenkommen - aber ich würd mir nicht gleich von Anfang an selbst ein Bein stellen...kann auch nach hinten losgehen.


    Conny: Als Vermieter würde ich deinen Text nehmen :D , den fänd ich klasse...


    ich bin so furchtbar durchtrieben :roll: :ops:

  • Zitat

    Hiermit bestätige ich Ihnen, dass ich als Vermieter den Mietern XY die Haltung eines Hundes in der Wohnung XY gestatte...


    So sieht meine Bestätigung auch aus.

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