Außerorts anmelden , ja oder nein ??

  • Funktioniert auf keinem legalen Weg. Wenn du den Hund anmeldest auf der Gemeinde, musst du deinen Perso vorlegen und er wird dann auf deinen Namen angemeldet. Damit logischerweise auch auf den Wohnort, wo du gemeldet bist. Es hilft also nicht, einfach aufs Amt im Nachbarort zu gehen. Es hängt nicht am Büro und dem Sachbearbeiter, sondern schlicht und ergreifend an dir und deinem gemeldeten Wohnsitz(Addresskleber vom Perso abkratzen hilft auch nix!).

  • es geht auch nur am Erstwohnsitz, ich musste Lucy also auch für 108 Euro in Reutlingen anmelden, obwohl es in Heilbronn viel günstiger wäre...Ich hab extra noch beim Landratsamt angerufen....

  • Also ich hab Bonny am Zweitwohnsitz angemeldet. Sie ist ja auch die meiste Zeit hier. Und darauf kommts an, wurde mir gesagt.
    Aber wie schon gesagt wurde, die Regeln dazu sind eh in jeder Gemeinde unterschiedlich.

  • Zitat

    muss man das bar bezahlen oder wie läuft das nun ab, bekommt man den auch post nachhause oder muss man den betrag immer zu den anfallenden termin überweisen....


    und kann man damit zum bürgeramt gehen oder wo muss man da hin...weil wir im internet gelesen haben das man das da auch machen kann...


    Das bekommst einen ganz regulären Steuerbescheid, so wie du ihn bekommen würdest für Lohnsteuernachzahlungen oder wenn du deine Steuererklärung gemacht hast. Gegen das Ding kannst du dann Einspruch einlegen (falls es falsch sein sollte - glaub ich aber eher weniger bei Hundesteuer) und dann kannst du auf alle möglichen Wege zahlen. Ich habe einfach direkt eine Einzugsermächtigung erteilt, du kannst per Überweisung zahlen und so weit ich weiss, muss die Stadt eine Möglichkeit zur Bareinzahlung bieten, da es ja keine Pflicht ist, ein Konto zu besitzen.


    PS: das nächste Mal lass ich Posts gegen Mitternacht wenn ich dann zu blind bin zu sehen, dass da schon 2 Seiten mehr zu geschrieben sind *grml*

  • Zitat

    Also ich hab Bonny am Zweitwohnsitz angemeldet. Sie ist ja auch die meiste Zeit hier. Und darauf kommts an, wurde mir gesagt.
    .


    der Erstwohnsitz muss aber der Wohnsitz sein, an dem du dich am meisten befindest. Früher galt das subkektive Empfinden und du konntest Erst- und Zweitwohnsitz selbst entscheiden, heute zählen aber die Tage im Jahr...Und da ist ja normalerwiese der Hund auch am häufigsten...

  • Schon richtig. Ich arbeite aber an meinem Zweitwohnsitz und da sind ich und mein Hund dann zwangsläufig häufiger. Erstwohnsitz ist der Lebensmittelpunkt, das kann man ja halten wie man will. Aber is ja auch wurscht, denn das hilft dem Themenstarter auch nicht weiter. ;)

  • und wie ist das jetz mit dem bürgeramt???
    kann ich da jetz meinen hund auch anmelden??

  • wir haben angerufen und die haben uns Marke und Bescheid zugeschickt. Das Geld haben wir überwiesen, dann wars gut. Die haben ja gesehen, dass ich in der Stadt gemeldet bin. Ich musste nicht persönlich vorbei kommen oder einen Ausweiß zeigen...

  • Zitat

    wir haben angerufen und die haben uns Marke und Bescheid zugeschickt. Das Geld haben wir überwiesen, dann wars gut. Die haben ja gesehen, dass ich in der Stadt gemeldet bin. Ich musste nicht persönlich vorbei kommen oder einen Ausweiß zeigen...


    So wars bei uns auch..

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