Darf Vermieter einfach in die Wohnung/Termin durchziehen?
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Sagt mal, ein Vermieter darf doch nicht einfach in eine Wohnung bzw. einen abgesagten Termin einfach durchziehen, oder?
Unser Vermieter wollte morgen kommen, um 11 Uhr. Allerdings haben wir da keine Zeit. Wir haben ihm nun 3x auf den AB geredet und auch mit ihm persönlich telefoniert. Er weiß, das wir morgen nicht können und da er noch bis zum 31.7. vorbei kommen will, haben wir ihm das WE vorgeschlagen. Das wollte er noch mit seiner Frau besprechen und sich dann nochmal melden. Hat er nicht getan. Also gab es eine SMS (ich seh es nicht ein, ihm hinterher zu telefonieren, immerhin will er was von uns!) mit der Bitte Bescheid zu geben wegen einem neuen Termin -> keine Reaktion :motz:
Ich bin morgen ab 7 Uhr weg und mein Bruder hat eigentlich um 11 Uhr einen Termin. Er hat das jetzt mit einigem Theater um 1,5 Stunden verschieben können, was die Vermieter allerdings nicht wissen. Ich bin mir fast sicher, die tauchen hier morgen um 11 Uhr auf und gehen in die Wohnung (haben einen Zweitschlüssel).
Was ist, wenn sie das echt machen? Mein Bruder ist ja bis 12 Uhr daheim. Muß er sie in die Wohnung lassen, obwohl wir insgesamt 5x gesagt haben, das es morgen nicht geht?
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Hi
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Ich hatte ja selbst ärger mit meinem alten Vermieter und der Anwalt meinte zu mir folgendes:
Rein rechtlich dürfe der Vermieter nur die Wohnung betreten, wenn er mindestens 2Wochen vorher schriftlich einen Termin ausgemacht hat.
Wenn er dennoch die Wohnung betreten will, muss man ihn nicht reinlassen.
Wenn er ohne eure Anwesenheit die Wohnung einfach so betritt OHNE sich angemeldet zu haben, fällt es unter Hausfriedensbruch und ist somit strafbar.Daher würde ich sagen: Nö, ihr habt abgesagt und müsst ihn daher nicht reinlassen.
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NEIN, das dürfen sie nicht und das Recht zu einem Zweitschlüssel haben sie sowieso nicht...was wollen die überhaupt in eurer Wohnung???
Mal ehrlich- ich würde das Schloss auswechseln- Problem gelöst *grinst* gibt diese Schlösser für sehr günstig...
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Oh das haben wir schon und dann gab es riesen Zoff.. "Wenn es mal brennt blablablubb"
Tja was will er hier...
Es gibt hier Theater mit 2 Bewohnern (1x Eigentümer, 1x Mieter) die einfach nur Müll erzählen, das wird nun wohl über einen Anwalt geklärt (deswegen sag ich dazu auch nichts genaues). Am 31.7. ist Eigentümerversammlung und er will vorher mit uns reden, weil es da eben genau um dieses Problem geht und dabei auch mal die Wohnung anschauen. Das ist ansich ja kein Problem, die anderen sind ja alle bei der Versammlung dabei deswegen müssen halt nur wir uns mit den Vermietern hinhocken und über das Problem reden (der andere Mieter hat schon mit seinem Vermieter geredet). Wohnung kann er auch gerne anschauen, ist ja nett das er endlich seinen :zensur: hochbekommt, nachdem wir schon ewig lang sagen es stimmt was nicht der Elektronik.. Aber bitte nur, wenn wir Zeit haben...
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Zitat
Oh das haben wir schon und dann gab es riesen Zoff.. "Wenn es mal brennt blablablubb"
Tja was will er hier...
Es gibt hier Theater mit 2 Bewohnern (1x Eigentümer, 1x Mieter) die einfach nur Müll erzählen, das wird nun wohl über einen Anwalt geklärt (deswegen sag ich dazu auch nichts genaues). Am 31.7. ist Eigentümerversammlung und er will vorher mit uns reden, weil es da eben genau um dieses Problem geht und dabei auch mal die Wohnung anschauen. Das ist ansich ja kein Problem, die anderen sind ja alle bei der Versammlung dabei deswegen müssen halt nur wir uns mit den Vermietern hinhocken und über das Problem reden (der andere Mieter hat schon mit seinem Vermieter geredet). Wohnung kann er auch gerne anschauen, ist ja nett das er endlich seinen :zensur: hochbekommt, nachdem wir schon ewig lang sagen es stimmt was nicht der Elektronik.. Aber bitte nur, wenn wir Zeit haben...
Kathrin meintest du nicht vielleicht Elektrik?
Conny
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Kann man im übrigen auch als Einbruch auslegen, nicht nur als Hausfriedensbruch.
Wenn du nicht möchtest, hat der Vermieter nichts in deiner Wohnung verloren. Punkt aus und fertig.
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Nein, das darf er wie ja schon gesagt wurde definitiv nicht!!! Die einzige Ausnahme ist, soweit ich weiß, wenn "Gefahr in Verzug ist", also, wenn in Eurer Wohnung ein Rohr gebrochen ist, ein Feuer ausgebrochen ist usw. und Ihr nicht umgehend zu erreichen seid.
Ansonsten würde ich sämtliche Terminvereinbarungen und Absagen schriftlich festhalten, d.h. er hat Euch rechtzeitig schriftlich zu informieren inkl. den Kosten, die auf Euch zukommen können, wenn der Termin verlegt wird (wie z.B. Ablesetermine) und Ihr schreibt ihm schriftlich, welchen Ausweichtermin Ihr vorschlagt.
Den Zweitschlüssel würde ich ihm allerdings auch sofort wegnehmen, denn auch dafür benötigt er Euer Einverständnis.
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Hallo Murmel,
schau mal hier.
http://www.mieterschutzverein-…tBesichtigungsrechtVM.pdf
Liebe Grüße Brigitte
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Conny nööööö, ich meinte Eletronik
Das Problem ist, wenn wir jetzt anfangen zu zicken (wie er es nennen wird), fliegen wir raus (Eigenbedarf). Das wurde hier im Haus wohl schonmal so durchgezogen.. Ich werde zwar eh ausziehen, aber erst wenn das mit der anderen Wohnung klar ist..
Souma wir haben zwar nichts schriftliches aber Zeugen. Ist das auch ok?
Danke Brigitte
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Zitat
Souma wir haben zwar nichts schriftliches aber Zeugen. Ist das auch ok?
Zeugen sollen wohl auch o.k. sein, soweit ich gehöhrt habe, aber schriftlich ist immer besser.
Und so schnell fliegt man auch bei Eigenbedarf nicht raus. Sucht Euch einfach guten Rechtsbeistand durch einen Anwalt oder den Mieterschutzbund und schon habt Ihr viele unnötige Sorgen weniger, weil Ihr über Eure Rechte ganz genau Bescheid wisst.
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