"Wachhund" auf eigenem Grundstück
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Wir haben einen Hovawart von 10 Monaten.
Noch ein richtiges Baby.
Aber irgendwann wird er auch mal erwachsen.
Da wir ihn auf unseren Grundstück (Einfamilienhaus mit Garten von 500 qm), auch ohne Aufsicht laufen lassen, haben wir das Grundstück mit einem 160 cm (!) hohen Zaun eingezäunt.
Ausbrechen ist somit nicht, zumal er das auch gar nicht wollte.
Wie ist es aber umgegkehrt? Ich meine mit dem "Einbrechen".Wie hafte ich, wenn jemand, vorsätzlich meinen Zaun überwindet und Ares ihn "erwischt"?
Im Moment würde er noch mit dem Eindringling spielen, das könnte sich aber auch mal ändern.
Ein Hinweisschild auf den Hund, habe ich am Zaun angebracht.Muss ich Anklagen fürchten, wenn jemqand unberechtigter weise eindringt und z.B. gebissen wird???
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Zitat
Muss ich Anklagen fürchten, wenn jemqand unberechtigter weise eindringt und z.B. gebissen wird???ja, das mußt du. dein hund darf nicht beißen.
gruß marion -
Zitat
ja, das mußt du. dein hund darf nicht beißen.
gruß marionGenau so einen Unsinn habe ich befürchtet.
Ein Einbrecher will mich bestehlen, oder Schlimmeres. Wenn mein Hund mich verteidigt, werde ich dafür verklagt.
Ja cool.Ich weise doch auf die Gefahr hin!
Es ist MEIN eingegrenztes Grundstück.
ICH sorge dafür dass er niemanden was antut.Aber ein Fremder mit krimmineller Absicht, dringt in meinen Privatraum ein und wird vom Gesetzt geschützt.
:kopfwand:
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Leider ist es wohl wirklich so, daß selbst wenn der Zaun mit Hinweisschildern gepflastert ist und das in sämtlichen Weltsprachen, du immer noch der Dumme bist wenn dein Hund einen Einbrecher beißt
Wichtig ist wohl, daß auf dem Schild ausdrücklich stehen muss "Betreten verboten" oder "Betreten auf eigene Gefahr" - und selbst dann bist du als Hundebesitzer meist derjenige der die schlechteren Karten hat.Verkehrte Welt....
LG
Ines
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rechtlich siehts wohl so aus!
aber ehrlich gesagt denk ich mir dass niemand ins grundstück kommt wenn da ein warnschild ist.. und wer dann doch so dumm ist einzubrechen wird wohl spätestens wenn er den hund sieht wieder abhauen.. und falls er wirklich gebissen werden sollte kann ich mir nicht vorstellen dass er dich dann anzeigt.. wär ja n schuss ins knie für ihn weil er ja rechtfertigen muss dass er auf deinem grundstück war :irre:
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Hallo!
Leider ist das tatsächlich so und es betrifft nicht nur das Grundstück, wo man ja argumentieren könnte, dass dann auch Kinder hätten "eindringen" können, es betrifft auch Haus oder Wohnung. Der Hund darf bellen und drohen, aber nicht beißen :kopfwand: .
Wenn euer Grundstück so gestaltet ist, dass der Hund sich auch zwischen Eingangstür und Straße aufhalten kann, dann solltet ihr vor eurem Tor einen Briefkasten aufhängen und eine Klingel anbringen, sonst kommt ihr in Teufels Küche, nur weil jemand (und seien es die Zeugen Jehovas) bei euch vorsprechen möchte.
Gesunder Menschenverstand und das beachten von Warnschildern zählen heute leider nicht mehr :kopfwand: .LG
das Schnauzermädel -
Die Sache mit dem Schild kann auch nach hinten losgehen. Dadurch gehst Du nämlich von der Gefährlichkeit deines Hundes aus..
Dein Hund muß in D so gesichert sein, das er niemanden verletzen kann! Ob das sinnig ist oder nicht, ist eine andere Frage
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Hi Thomas,
es kommt noch viel besser :kopfwand: :kopfwand:
Einbrecher dringt nicht nur in deinen Garten ein, sondern verschafft sich während eurer Abwesenheit Zutritt zu deinem abgeschlossenen Haus. Hund stellt ihn und beisst bei "Gegenwehr" des Eindringlings zu.
Der Eindringling (eindeutig ein Einbrecher, was sonst) bekam hinsichtlich Schmerzensgeld usw. recht. Ist einem Bekannten von mir passiert. Man könnte sagen, allein wegen des zugesprochenen Schmerzensgelds oder wie auch immer man das nennt, hat sich der Einbruch schon richtig gelohnt. So viel hätte der Knabe gar nicht stehlen können :kopfwand: :irre: :kopfwand:
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Armes Deutschland.
:x
Ich hab es aber geahnt.
Bei uns wird jeder Krimminelle geschützt.
Aber die Opfer werden noch zusätzlich bestraft.Warum bin ich eigentlich gesetzestreu?
Bin ich doof? -
Zitat
rechtlich siehts wohl so aus!
aber ehrlich gesagt denk ich mir dass niemand ins grundstück kommt wenn da ein warnschild ist..
oh doch, hatten wir schon zwei mal. einmal hat ein netter mensch gemeint, er müßte bei uns im garten ernten. auf meine frage, was er denn da zu suchen hätte, meinte er nur: ihr deutschen habt genug, da nehme ich mir auch was. nettes kerlchen. dem habe ich richtig schnelle beine gemacht. als er aufmucken wollte, habe ich ihm gesagt, dass ich auch die tür öffnen kann und mein hund sicher schneller rennen kann als er und ob er es ausprobieren möchte hätte ich natürlich nie gemacht. aber.....
na, ja, der kerl hat es vorgezogen mit seiner beute, aber ohne hundeantrieb wegzurennenein zweites mal waren kinder über den zaun geklettert. das habe ich zuerst gesehen es folgte ein nettes gespräch mit einer uneinsichtigen mutter, die nämlich abstritt, dass ihre kinder sowas machen, denn sie wissen doch, dass die hunde da wohnen.
manche kinder machen ihre mutproben so, einige springen auf eine straßenbahn. mit sowas muß man immer rechnen und immer ist der hundehalter der gea...... :irre:gruß marion
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