Hund nun doch nicht erlaubt. An den Vermieter wenden?
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Ich hab ein Problem. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen oder Tipps geben etc. mal gucken...
...also: Vor zwei Jahren sind wir in unsere jetzige Wohnung gezogen. Wichtig war uns dabei, dass Haustiere erlaubt sind, da mein Freund eine Katze und ich einen Hund wollten. Im Vertrag steht, dass Haustiere nach Absprache erlaubt sind. Ich hab auch nochmal direkt nachgefragt und da meinten sie, dass es kein Problem gäbe, sofern es keine Kampfhunde seien etc.
Nun hab ich um eine schriftliche Einwilligung gebeten, damit ich auf der sicheren Seite bin und da schreiben die mir ganz glatt zurück, dass sie es mir nun doch nicht erlauben können!?
Da war ich doch ganz schön baff. Dürfen die es verbieten, wenn es nicht im Vertrag geregelt ist?Im Haus gibt es außerdem noch drei weitere Hunde. Jetzt weiß ich aber nicht, ob die unerlaubt hier sind (waren schon vor uns da) die wollt ich nun auch nicht anschwärzen, falls es so ist.
Das Ganze geht von unserer Hausverwaltung aus. Ich denke nicht, dass die Vermieterin etwas davon weiß, die soll in einer anderen Stadt wohnen...
Was mach ich denn jetzt? Und was würde passieren, wenn ich mir einfach einen Hund anschaffe? Die Hausverwaltung kümmert sich anscheinend nicht besonders um solche Dinge. Seit unserem Einzug hab ich die hier nicht mehr gesehen. Warscheinlich würden sie es gar nicht bemerken.
Im Moment geht es auch nur darum, dass ich mich als Pflegestelle anbieten möchte. Aber man weiß ja nie was kommt und wenn ich mich von einem Hund nicht mehr trennen kann, würd ich ihn auch gern behalten......soweit erstmal...wenn mir noch etwas dazu einfällt schreib ichs nach...
LG Jenny
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Es ist rechtens, das die Verwaltung andere Hunde erlauben kann, aber dir eine Abfuhr erteilt.
Sprich nur weil dort andere Hunde sind, heißt das nicht, das du automatisch einen Hund halten darfst.
Natürlich kannst du dich noch einmal direkt an den Vermieter wenden, das könnte dir vielleicht auch die Erlaubnis bringen, muss es aber nicht. Vielleicht wäre es erst mal ratsam, bei der Verwaltung anzufragen, warum die ihre Zustimmung nicht erteilen und welche Gründe diese dafür haben. Vielleicht steckt dort ja etwas ganz anderes hinter.Wir haben eine schriftliche Erlaubnis für unsere beiden Nasen. Ein Nachbar aus dem Hinterhaus dachte sich auch, die dürfen und haben, also schaffe ich mir auch einen an. Tja er musste seinen Welpen wieder abgeben, weil der Verwalter ihn erwischt hat und ihm die Erlaubnis verweigert hat.
Leider kam ich auch gerade in dieser Diskussion mit meinen die Treppe runter und wurde leider in die Diskussion mit reingezogen. Die Begründung des Verwalters war, das er von uns noch nie eine Beschwerde hatte, weder über uns noch über die Hunde. Er weiß und kann sich sicher sein, das ich gewährleisten kann, das niemand aus dem Haus belästigt wird und die Hunde im Haus auch nicht ohne Leine laufen - einschließlich Gemeinschaftsgarten und das wir es nicht zulassen, das der Hund in den Garten macht.
Bei ihm - also dem Nachbarn - wäre es anders, es gäbe bereits mehr als eine Beschwerde zu seiner Person und er würde ihm den eine sichere Führung des Hundes nicht zutrauen und immerhin hätte er ja schon entsprechende Produkte von dem Hund im Haus und im Garten gefunden.Nun ja von unseren Hunden war es tatsächlich nicht, den hätte ich was erzählt gegen den Papierkorb zu pinkeln und wenn, hätte ich es sofort entfernt.
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Die Hausverwaltung darf das zwar, aber das letzte Wort hat meines Wissens nach der Vermieter.
Wir sind auch im September in unsere Wohnung gezogen und haben von Anfang an gesagt, dass wir einen Hund halten wollen.
Wir haben dann über unseren Verwalter unseren Vermieter angeschrieben um die Änderung im Mietvertrag schriftlich zu haben-innerhalb einer Woche war alles ok, und Kusko konnte 4 wochen später einziehen.In unserem Zusatz steht:
Das wir einen mittelgroßen Hund halten wollen und dass wir zu folgendem verpflichtet sind:
1) Keine Verunreinigungen der Gemeinschaftsräume (Keller, Waschmaschinenraum) durch das Tier
2) Keine Beschädigung an Bodenbelägen bzw Einbauten
3) Keine Lärmbelästigung durch das Tier ( über das allgemein gültige Maß hinaus).Und als Empfehlung steht noch drunter, dass wir eine Haftpflichtversicherung für Kusko abschließen sollten (haben wir ja eh).
Falls Punkt 1 und 2 mal eintreten sollte müssen wir das reinigen bzw für die Reinigung /Reperatur aufkommen.
(Haufen im Hof machen wir ja immer weg).
und bei punkt 3 kann die Abschaffung verlangt werden.Ich würde mich an deiner Stelle an den Vermieter wenden.
Dann nochmals mit der Hausverwaltung sprechen.
Einfach so würde ich auf keinen Fall ein Tier anschaffen-nachher musst du es wieder abgeben
Und ansonsten..sucht einfch mal nach einer anderen Wohnung :/ -
Danke schonmal für eure Antworten. Ich hab ihnen jetzt mal eine Mail geschrieben, weil sie nur 4 Stunden Sprechzeiten in der Woche haben. Aber auch wenn ich die Gründe erfahre, würde es denn etwas daran ändern?
Die Hausverwaltung ist einfach Mist. Wir hatten schon so viel Ärger mit denen. Briefe kommen nur an, wenn wir sie als Einschreiben verschicken, dann hatten wir zwei Wochen lang keinen Herd zu Anfang...ich glaub einfach die wollen es sich so einfach wie möglich machen. Das wird alles sein.
Kann ich da denn gar nichts machen? Schließlich sind wir hier eingezogen gerade wegen der Haustierhaltung und mündlich zugesagt hat man es uns auch... :kopfwand: -
na vielleicht ist das schon der Grund, ihr ward denen zu nervig
Nein mal im Ernst, wenn sie euch das begründen, dann kann es sein, das dort steht, das der Vermieter zum Beispiel keine neuen Hunde duldet, aber die alten nicht abgeschafft werden müssen, aber wenn diese dann mal weg sind, sich auch diese Leute keine neuen Hunde mehr holen dürfen.
Wenn es nur eine wischiwaschi - Begründung ist, würde ich es freundlich direkt bei dem Vermieter versuchen.
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Ich hab noch etwas dazu gefunden:
Bei einem Mietvertrag, der die Zustimmung des Vermieters im Einzelfall vorsieht, kann der Mieter allerdings in aller Regel davon ausgehen, dass der Vermieter einer Tierhaltung zustimmen wird. Es sei denn, es würden gewichtige Gründe dagegen sprechen. Ein wichtiger Grund wäre beispielsweise gegeben, wenn ein Nachbar unter einer Allergie leidet
Werden in einem Haus bereits mehrere Hunde gehalten, dann darf der Vermieter nicht willkürlich gegen eine Mietpartei vorgehen. Das heißt, er muss einem weiteren Mieter die Hundehaltung auch genehmigen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass bei Genehmigung eines Hundes direkt der zweite angeschafft werden darf.Das hört sich doch eigentlich ganz gut an oder nicht? Jetzt muss ich nur noch raus finden, ob die Hunde die schon im Haus sind auch wirklich genehmigt sind. Anschwärzen will ich die ja nu nicht.
Cerridwen: Hundehaltung an sich ist ja nicht untersagt. Das hätte man uns sicherlich mitgeteilt. Im Mietvertrag steht halt, dass Tierhaltung nach Absprache erlaubt ist. Ich glaub mitlerweile allerdings schon, dass die das nur reinschreiben um Mieter zu ködern und nachher doch alles untersagen!
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Ja bei uns steht auch nach Absprache oder so. Wir dürfen, unser Nachbar darf aber nicht. Grund: dem Nachbarn wird die soziale Kompetenz und die Rücksichtnahme auf die anderen Mieter nicht zugetraut.
Auch wenn dort - bei dem was gefunden wurde - steht, das er den Hund genehmigen muss, ist das nicht so. Wenn er nicht will, das ihr keine Hund haben sollte - in seiner Wohnung, kann er es verbieten und ihr könnt gar nichts dagegen machen.
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Das kann es doch aber nicht gewesen sein. Schließlich sind wir nur hier eingezogen, weil uns zugesichert wurde, dass das kein Problem wäre. Das ist echt zum kotzen. Bleibt mir ja nur die Heimlichtuerei
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Bei uns im Mietvertrag steht, das Haustiere geduldet sind!
Alleine bei uns im Haus (6 Mietparteien) leben 4 Hunde!
Solange sich keiner beschwert ist alles okay. Wenn sich aber einer beschwert (warum auch immer) muss der Hund/die Hunde weg ... und das ohne wenn und aber ...Hast Du noch mal angefragt warum ihr eine Ablehnung bekommen habt? Dit wurde doch mündliche mitgeteilt das ihr einen Hund halten dürft. Ich würde da echt nochmal nachfragen und auch sagen, das es die Grundvoraussetzung war diese Wohnung anzumieten.
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Wenn die Hausverwaltung das Haus verwaltet, kann sie doch nicht dem einen Mieter einen Hund erlauben und dem anderen nicht.
Das ist doch Willkür.
Ich würd mich mal beim Mieterverein schlau machen.
Die können dir bestimmt besser helfen.
Ach ja ich hab da noch was gefunden:
http://www.hunde-blogger.de/re…nde-und-mietrecht-57.html
Der Absatz ist aus o.g. Link.
Geht es um die Erlaubnis der Hundehaltung, muss der Vermieter alle Mieter gleich behandeln, er kann nach AG Leonberg, AZ: 5 C 836/96, (bei jeweils gleichen Voraussetzungen) nicht einem Mieter verbieten, einen Hund in der Wohnung zu halten, wenn er dies bei anderen Mietern zulässt.Conny die bei der deutschen Bürokratie oft das bekommt!
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