Hund nun doch nicht erlaubt. An den Vermieter wenden?

  • sodele, es scheint alles wunderbar aufzugehen. Wir waren gerade bei einem Nachbarn mit Hund und dieser sagte uns, dass sein Hund schon lange und auch schriftlich genehmigt ist. Damit können sie uns ohne triftigen Grund gar keinen Hund verbieten.


    Ich hab gleich mal ein Schreiben aufgesetzt. Könntet Ihr mal bitte schauen, ob das so geht? Bedenkt bitte, dass wir schon viel Ärger mit der Verwaltung hatten (keiner unserer Nachbarn ist mit denen zufrieden) und ich wirklich will, dass danach alles geklärt ist.



    Sehr geehrten Damen und Herren,


    wie wir soeben erfahren haben, gibt es weitere genehmigte Hunde im Haus.


    Wir bitten nun nochmals um eine schriftliche Einwilligung zur Hundehaltung, da Sie sicherlich wissen, dass ein Vermieter in diesem Punkt alle Mietparteien gleich behandeln muss.


    Sollten Sie trotz alledem noch Einwände vorbringen, sehe ich mich gezwungen meinen Anwalt mit diesem Fall zu betrauen.


    Mit freundlichen Grüßen ...


    ...geht das so?


    Danke schonmal =)

  • hmmm ich weiß nicht, das is in meinen Augen schon sowas wie ne erpressung.


    Ich würde wahrscheinlich einfach nur um eine schriftliche Genehmigung bitten, und nochmals erwähnen, das mir beim unterzeichnen des Mietvertrages bzw. beim Einzug versichert wurde, das die Hundehaltung erlaubt sei.

  • das hab ich ja das letzte Mal schon versucht, worauf mir eine glatte Abfuhr ohne jegliche Begründung geschickt wurde. Ich hab natürlich nachgefragt, aber mir wurde nicht geantwortet. Überhaupt antwortet die Verwaltung nur, wenn man ein Einschreiben schickt. Wenn man darauf anspielt hört man nur so etwas wie: muss bei der Post verloren gegangen sein oder die eMailadresse war defekt etc.
    deshalb der etwas schärfere Ton...ich will die Sache danach ein für allemal geklärt haben. Hab keine Lust dauernd zur Post zu rennen um Einschreiben zu verschicken...

  • Also das Schreiben würde ich auf keinen Fall abschicken.


    Aber wie schon erwähnt, wenn der Verwalter oder Vermieter sachliche Gründe vorlegen kann, das er die Hundehaltung verweigert ist das rechtens, auch wenn es schon andere Hund/Katzen im Haus gibt.


    Wenn du nun aber mit Anwalt drohst, wird dich das auch nicht unbedingt glücklich machen. Vielleicht erhältst du dann deine Zustimmung zur Hundehaltung. Aber es ist auch genauso wahrscheinlich, das es dann zu vielen kleinen Sticheleien seitens der Verwaltung kommen kann und euch so das Wohnen dort zur Qual gemacht wird.

  • Hallo :)


    Also wenn ich ganz ehrlich bin, würde ich mir lieber eine Wohnung suchen, wo die Hundehaltung gleich schriftlich erlaubt wird. Denn Vermieter und Hausverwaltungen finden sonst gerne einen Grund Hunde im Haus wieder zu verbieten und das kostet dann wirklich nerven.


    Das können dann kleinigkeiten sein (wie Haare oder Sand im Hausflur) oder der Hund schlägt an wenn es klingelt, oder oder oder. Da sitzt man meistens nicht unbedingt am längerem Hebel.


    Wenn ein Umzug gar nicht in Frage kommt, dann kannst Du natürlich einen brief aufsetzen - aber ich würde es auch anders verfassen. Vielleicht eher so=


    Sehr geehrte Damen und Herrn,


    Hiermit bitte ich um die schriftliche Genemigung für einen Hund. Da es bereits andere Hunde in unserem Haus gibt, die vom Vermieter genemigt wurde bin ich sicher, dass es deswegen keine weiteren Probleme geben wird.


    Ich setze voraus, dass Sie - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - alle Mietparteien gleich behandeln und freue mich auf die Genemigung, die mir sicher in den nächsten Tagen von Ihnen zugehen wird.


    MFG



    Sowas in die Richtung. Also ich würde einfach in der Anfrage voraussetzen, dass ich diese genemigung bekomme.


    Ich wünsche viel Erfolg!


    Liebe grüße
    Dana

  • Ich würde vielleicht noch dazu fügen, das wenn sie der Bitte nach Erteilung einer Erlaubnis zur Hundehaltung nicht nachkommen können, diese bitte mit einer entsprechenden sachlichen Begründung versehen möchten, das du nachvollziehen kannst, warum weitere Hunde im Haus geduldet sind und euch dieses nicht gestattet wird.

  • Rahijana: vielen Dank für die super Vorlage. Das hört sich wirklich besser und nicht so scharf an wie meins. Das werd ich wohl nehmen :)


    Jetzt mal ganz ehrlich: seit wir hier eingezogen sind, haben wir weder die Verwaltung noch die Vermieterin gesehen. Die Vermieterin haben wir überhaupt noch nicht gesehen, geschweige denn eine Adresse oder Telefonnummer von ihr. Kontakt hatten wir also auch noch nicht zu ihr...das geht alles über die Verwaltung und die ist wirklich alles andere als gut. Wenn alle Wohnungen vermietet sind und das Geld pünktlich eingeht, interessieren wir sie gleich null. Wir mussten bisher alles mit Druck machen um es zu bekommen. Das ist doch nicht normal. Wir hatten, als wir einzogen 14 Tage lang keinen Herd, es roch noch nach Farbe, weil der Handwerker nicht rechtzeitig fertig wurde und tausend kleine Dinge wurden noch nicht gemacht...aber denen renn ich jetzt schon nicht mehr hinterher. Das wird mir sonst zu viel.
    Also Haare oder Sand im Hausflur werden sie überhaupt nicht bemerken, weil sie nie hier sind. Höchstens wird das von den anderen Mietern bemerkt, aber die können (wie schon erwähnt) sich ebenfalls nicht für die Hausverwaltung erwärmen. Deshalb seh ich da nicht wirklich ein Problem drin.


    Vielen Dank trotzdem für die Tipps, ich schick den dann mal ab =)

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