Mit ISDS Border Teilnahme an den FCI WM Qualis möglich?
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Ich bin Eigentümer von zwei Hündinnen (Border Collies), welche als sogenannte Vollschwestern bezeichnet werden, da sie dieselben Eltern haben. Beide Hunde haben also nachweislich die selben Ahnen, sind jedoch in zwei unterschiedlichen Zuchtverbänden CfBrH / ISDS registriert. Die ISDS ist kein Mitglied der FCI, würde daher vom DVG / DHV / VDH als Dissidenz angesehen werden.
In der Ahnentafel meiner älteren Hündin, welche im Club für britische Hütehunde (VDH) gezogen worden ist, sind 24 der dort aufgeführten 30 Ahnen ebenfalls ISDS Hunde. Für meine jüngere Hündin, die in der ISDS gezogen worden ist, würde ich mir bei entsprechender sportlicher Leistung jedoch gerne die Möglichkeit offen halten, an internationalen FCI Veranstaltungen teilzunehmen.
Daher habe ich in den letzten Tagen versucht mich bei diversen Vereinen und Verbänden schlau zu machen, ob eine Teilnahme an internationalen FCI Veranstaltungen möglich wäre. Allerdings konnte mir weder der VDH noch der CfBrH eine verbindliche Aussage gegenüber tätigen. Darüber hinaus ist auch der Teil C Punkt 3 der Wettkampfordnung für Agility der Federation Cynologique Internationale aus meiner Sicht nicht wirklich einfach zu verstehen und schwammig.
Ich bitte daher um Beantwortung meiner zwei Fragen, bei denen jeweils zu berücksichtigen wäre, dass der Hundeführer in Deutschland lebt und Mitglied des DVG ist.
Wäre ein Hund, der mit Papieren des englischen Kennel Clubs (KCR) ausgestattet ist und in Deutschland geboren wurde auf einer internationalen FCI Veranstaltung (Weltmeisterschaft / Europameisterschaft) startberechtigt? (Zur Info: Es besteht eine Hintertürmöglichkeit für ISDS Hunde im englischen Kennel Club aufgenommen und registriert zu werden)
Ist ein Hund, der lediglich mit einer Registrierung in der Livre d`attente des Clubs für Britische Hütehunde versehen ist auf einer internationalen FCI Veranstaltung (Weltmeisterschaft / Europameisterschaft) startberechtigt?
Ich danke Euch für Eure Auskünfte!
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Meines Wissens sind Hunde dann startberechtigt, wenn der Zuchtverband (irgendwie über einen Verband) Mitglied im FCI ist. An den Papieren erkennst Du das, da steht dann immer "Mitglied im FCI" drauf und es ist das Emblem der FCI drauf.
Hintertüren kenne ich keine.
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Zitat
Meines Wissens sind Hunde dann startberechtigt, wenn der Zuchtverband (irgendwie über einen Verband) Mitglied im FCI ist. An den Papieren erkennst Du das, da steht dann immer "Mitglied im FCI" drauf und es ist das Emblem der FCI drauf.
Hintertüren kenne ich keine.
Zwischen dem englische Kennel Club und der FCI gibt es vertragliche Regelungen, die es den registrierten Hunden und deren Besitzern erlauben an den FCI WM´s teilzunehmen. Allerdings werde ich aus der Wettkampfornung Agility der FCI nicht schlau, ob ich dazu meinen Lebensmittelpunkt in England haben muss, oder ob es ausreicht, dass der Hund dort registriert ist.
Im anderen Fall besteht die Möglichkeit den Hund beim CfBrH einer Phänotypisierung zu unterziehen. Der Hund würde dann Regisrierungspapiere des CfBrH bekommen, mit denen lediglich die Zucht verboten ist. Ob das allerdings ausreicht um damit an den Qualis oder darüber hinaus teilzunehmen, kann mir elbst der CfBrH nicht sagen und der CfBrH ist ja bekanntlich Mitgleid im VDH & in der FCI!
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Also das mit der Phänotypisierung reicht mit Sicherheit nicht. Das würde sehr viele Aussie Besitzer mit ASCA Papieren extrem freuen, wenn es ginge.
Das mit dem britischen Verein weiss ich auch nicht. Auf jeden Fall ist es so, dass Du, wenn Du in D lebst und FCI WM laufen willst, Dein Hund beim VDH (und/oder dazugehörigem Verein) registriert sein muss (bei uns in der CH ist ganz klar SKG (=VDH) Registrierung muss sein). Ob Du aber für Deinen Hund die nötigen britischen Papiere bekommst, mit denen er dann regulär beim VDH(-Verein) angemeldet werden kann, musst Du sonstwie herausfinden.
Und von der FCI wird irgenwo geregelt, dass ein Starter nur für das Land antreten kann, in dem er auch lebt. Das heisst, wenn Du in D lebst, dann musst Du die Qualis in D machen und die Bedingungen des dazugehörigen Reglementes erfüllen.
Aber mal eine andere Frage: Bist Du und ist Dein Hund wirklich sooo gut, dass Du eine Teilnahme an der FCI WM überhaupt in Erwägung ziehen kannst? Wenn nicht, dann würde ich mir an Deiner Stelle den ganzen Aufwand und die Kosten für Nachregistrierung usw. sparen. Die WM und die Qualis dazu sind nur 4 jährliche Termine, an denen Du nicht teilnehmen kannst. Alles andere steht Dir ja offen.
Gruss
Lily -
Zitat
Also das mit der Phänotypisierung reicht mit Sicherheit nicht. Das würde sehr viele Aussie Besitzer mit ASCA Papieren extrem freuen, wenn es ginge.
Ich weiß nicht ob der "CASD" ebenso ein Registrierungsbuch führt wie es der CfBrH macht, so dass man mit ASCA Papieren dort über den Weg der Phänotypisierung irgendwie unterkommt! Aber ich will ja auch nicht züchten, sondern mir geht es um den Sport!
ZitatUnd von der FCI wird irgenwo geregelt, dass ein Starter nur für das Land antreten kann, in dem er auch lebt. Das heisst, wenn Du in D lebst, dann musst Du die Qualis in D machen und die Bedingungen des dazugehörigen Reglementes erfüllen.
Das ist richtig, den Passus habe ich auch gefunden. Aber mir fehlt der Passus in der Wettkampfordnung ob der Hund ebenso in Deutschland in einem Zuchtbuch geführt sein muss oder ob vielleicht eine Registrierung in einem solchen Zuchtbuch ausreicht!
Zitat FCI Wettkampfordnung: Um als Teilnehmer zur Weltmeisterschaft entsandt zu werden, ist für den Hund ein Nachweis zuerbringen, dass er in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen ist und im Agility .................... http://www.hh-rechtes-alsteruf…FCI-Reglement_Agility.pdf
Zitat
Aber mal eine andere Frage: Bist Du und ist Dein Hund wirklich sooo gut, dass Du eine Teilnahme an der FCI WM überhaupt in Erwägung ziehen kannst? Wenn nicht, dann würde ich mir an Deiner Stelle den ganzen Aufwand und die Kosten für Nachregistrierung usw. sparen. Die WM und die Qualis dazu sind nur 4 jährliche Termine, an denen Du nicht teilnehmen kannst. Alles andere steht Dir ja offen.Ob mein zweiter Hund so gut wird kann ich jetzt noch nicht sagen, da sie noch sehr jung ist, aber gewisse Qualitäten schon jetzt vorzuweisen hat und diese zu erkennen sind. Ob ich so gut bin, möchte ich nicht beurteilen, allerdings fehlt mir mit meiner vierjährigen Hündin welche ich zur Zeit führe noch ein Qualiergebnis V für die Zulassung im nächsten Jahr an den Qualifikationsläufen in den A Läufen und eins im Jumping. Ich hoffe alledings, dass wir das bis Februar noch irgendwo hinbekommen.
ZitatGruss
LilyGruß zurück in die Schweiz wo eine liebe Bekannte (Astrid http://www.beechgrove.ch/) von mir lebt
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Na in dem Fall würde sich der Aufwand wohl lohnen...
Vielleicht bekommst Du hier weitere genauere Infos: http://www.agility-forum.de
(Falls nicht erlaubt, dann soll's ein Mod löschen.)
Gruss
Lily -
Hi Peter,
ich würde mal sagen NEIN.
Punkt 1: ISDS ist "Dissidenz", Hund wird mit ISDS-Papieren nicht ins Zuchtbuch eingetragen. Und Registereinträge im "Livre d'Attend" zählen nicht.
Einzige Ausnahme .... es gibt wohl für Aussies wenn ich das richtig mitbekommen habe, die zwar bereits innerhalb eines FCI-Zuchtverbands gezüchtet wurden, aber noch im Register eingetragen sind, da noch keine 3 Generationen FCI-eingetragene Vorfahren in der Ahnentafel stehen, derzeit eine Übergangsregelung, dass diese Hunde teilnehmen dürfen. Grund für diese Ausnahmeregelung ist, dass der Aussie als Rasse von der FCI noch nicht lange anerkannt ist.Punkt 2: Es nützt Dir nichts, wenn dein Hund beim britischen Kennel Club registriert ist. Denn um auf den WM-Qualis starten zu dürfen, muss der Hund in das Zuchtbuch des Landes, für das Du starten möchtest, eingetragen worden sein.
Punkt 3: JEDER Zuchtverband innerhalb der FCI muss ein Register führen. Auch der CASD. Und gerade im CASD sind derzeit viele Hunde im Register eingetragen, weil diese vom ASCA "rüberwechseln". Aber für die Nachkommen dieser Hunde, wohlgemerkt, die NACHKOMMEN, nicht die, die über die Phänotypisierung eingetragen wurden, gilt wohl für die nächsten paar Jahre eine Ausnahmeregelung. Aber wie gesagt, das habe ich nur gehört. Ob es wirklich stimmt ..... keine Ahnung.
Letztendlich muss man eben wissen, was man will .... FCI-WM ja oder nein. Entsprechend FCI-Hund oder auch nicht.
Für Nicht-FCI-Hunde gibt es ja durchaus genügend internationale Veranstaltungen, an denen sie starten dürfen. Und auch nicht jeder in der FCI gezogene Hund kann bei der WM starten. -
Wenn die "ISDS" als Dissidenz gilt, warum stehen dann 24 ISDS Hunde in der Ahnentafel meiner "CfBrH" Hündin. Hier wiehert dann doch der deutsche Amtsschimmel!
edit hat mir geraten: schreib mal Christa Bremer, deine Präsidentin und Vizepräsidentin im VDH sowie DHV an. Also habe ich es eben getan! Mal abwarten was als Ergebnis dabei rauskommt!
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Peter
nun, zumindest ist die ISDS kein Mitglied der FCI. Nicht wahr?Und früher gab es wohl die Möglichkeit, ISDS-Hunde nicht nur zu registrieren, sondern auch mit ihnen im VDH zu züchten. Das regelt jeder Verband wie er möchte.
In "meinem" Verband (VDP - Verband der Pudelfreunde Deutschland eV) bsp. ist es überhaupt kein Problem, mit einem Registerhund zu züchten. Der Hund muss phänotypisiert werden, erhält einen Registereintrag und wird dann, wenn alle Vorgaben korrekt erfüllt sind (Gesundheitschecks usw.) auf einer ZTP zuchttauglich geschrieben (oder auch nicht).
Und dann darf dieser Hund in die Zucht. Wobei natürlich die nächsten 3 Generationen ins Register eingetragen werden.
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Zitat
Peter
nun, zumindest ist die ISDS kein Mitglied im VDH. Nicht wahr?Wie auch, die sitzt ja auch in England. Welch ein Irrsinn, wenn die ISDS Hunde nachweislich in England geboren sind, kriege ich sie immer noch in den CfBrH umgeschrieben! Nur für in Deutschland geborene ISDS Hunde geht das nicht! :kopfwand:
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