Zu welchem Anwalt muß ich gehen?

  • da auf Tier ja größtenteils immernoch das Sachenrecht angewendet wird, sieht das für mich auch nach Bürgerlichem Recht aus ( es steiten sich 2 Zivilbürger, der Staat ist nicht involviert) und es geht hier um eine klassische Eigentumsfrage. Das wird jeder normale Anwalt übernehmen können.


    Viel Erfolg!!!

  • Hallo Murmelchen,


    erstmal, fühl Dich gedrückt in dieser beschi****en Situation.


    Zu Deinen Fragen:


    - Mediation ist eine außergerichtliche Streitschlichtung zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens. Diese kann sinnvoll sein, wenn die Parteien auch nach Klärung des rechtlichen Problems noch miteinander auskommen wollen bzw. müssen. Es wird versucht einen "vernünftigen" Kompromiss zu finden.
    Da es sich bei Dir um ein familiäres Problem handelt, ist Mediation eigentlich gut geeignet, da ihr ja auch zukünftig wieterhin miteinander "können" solltet.
    Andererseits macht Mediation nur dann Sinn, wenn es eine Kompromisslösung gibt. Da solltest Du in Dich gehen und die Erfolgschancen abwägen. Wenn es keine Zwischenlösung gibt (Besuchsrechte, Abkaufen des Hundes usw), dann bringt auch Mediation nix und Du kannst Dir das Geld sparen.
    Jedenfalls solltest Du die Erfolgsaussichten (also die Eigentumsverhältnisse am Hund) vorab von einem Anwalt prüfen lassen, denn wenn Deine Chancen im streitigen Verfahren schlecht aussehen, kannst Du über Mediation vielleicht noch Deine Position stärken. Der Anwalt wird dann auch Deinen Bruder kontaktieren und mit diesem Abklären, ob er bereit für einen Schlichtungsversuch ist. Falls ja, hilft Dir Dein Anwalt den Mediator auszusuchen, er kommt dafür nicht in Frage wegen Vorbefassung und der Gefahr der Befangenheit.


    - Anwalt: hier kannst Du zu dem Anwalt Deines Vertrauens gehen. Die Sache hat Nichts mit Tierrecht zu tun, sondern es handelt sich um eine Frage des Eigentums am Hund, also allgemeines Zivilrecht (Sachenrecht). Das machen die meisten Anwälte (außer reine Strafverteidiger oder Öffentlich- Rechtler). Kernpunkt des Falles wird dann sein, "wer ist Eigentümer des Hundes".

  • Wurde ja alles schon gesagt aber ich wollte Dir auch nochmal viel Glück und Kopf hoch wünschen. Und wenn Dein Bruder weiterhin so ein A :zensur: h bleibt sag ihm das Atréju und ich zu ihm kommen und ihn hauen/beissen ;)


    Na im ernst.....


    Viel Glück, ich denk an Dich!


    Sag bescheid wies läuft.

  • Das wird auch deine Anwältin übernehmen können. Da es sich eher nach was Zivilrechtlichem anhört.
    Auf wen ist denn der Hund angemeldet oder wieso meint er den Hund behalten zu können, wenn es deiner ist?
    Wenn der hund auf deinen Bruder angemeldet ist und du nichts schriftliches hast oder es beweisen kannst das es deiner ist, wird es schwer.
    Aber da kann dich deine Anwältin beraten.


    Lg
    Sacco

  • Ach Du Sch...,
    das ist aber keine schöne Situation, in der Du da steckst.


    Bezüglich Anwalt würd ich auch einen "normalen" Anwalt nehmen, vielleicht kennt ja ein Bekannter einen Anwalt, bei dem Du auch ein gutes Gefühl hast.


    Aber kurz gefragt, auf wen ist Lee denn steuerlich, oder beim Ordnungsamt angemeldet? (Auf wen ist der Chip registriert bei Tasso?)


    Wenn das jedesmal Du bist, ist die rechtliche Frage doch eigentlich geklärt, und dein Bruder muss sich damit abfinden.


    Wenn Lee auf dich angemeldet ist, würde sogar die Polizei den Hund bei deinem Bruder rausholen, denn das wäre dann "Unterschlagung von Eigentum".

  • Und genau liegt u.U. das Problem. Chip läuft auf mich, TA läuft auf mich, Futter läuft auf mich, Ausbildung geht auf mich, Versicherung läuft auf mich... Alle Kosten laufen auf/über mich und dafür habe ich auch Belege (bzw. kann sie ohne Thema besorgen) und da kommt einiges zusammen an Geld... Bis auf die Steuer. Das kann ich aber ggf. recht einfach erklären. Nämlich durch Pepper. Ein 2. Hund kostet die doppelte Steuer und bis jetzt ging es hier so, das 2 Hunde über 2 Bewohner einer Wohnung gemeldet sein konnten und jeder nur 96 Euro kostet (statt einer 96 und einer 192 Euro). Das hat sich jetzt geändert und ich werde Lee wieder auf mich anmelden, aber sie lief eben auf ihn. Macht das arg viel aus??


    Morgen ruf ich mal meine Anwältin an =)

  • Wie ist denn das bei euch mit der einem Sachkundenachweis für Hundehalter?


    Braucht ihr den in BaWü auch??


    Hat dein Bruder eine? :pfeif:


    (Und Zeugen, dass Du mit dem Hund "arbeitest" Schule machst etc. gibts ja nun wirklich zu Hauf.)

  • Nö braucht man nicht. Außer ggf. bei den Listenhunden oder wenn der Hund irgendwann als gefährlicher Hund eingestuft wird. Ansonsten ist das hier keine Pflicht *sfz*

  • Es macht viel aus wenn Lee über deinen Bruder läuft.
    Da du aber beweisen kannst das du die ganzen kosten und die ganze "arbeit" hast, könntest du eine Chance haben.
    Sonst hättest du wohl eher keine Chance. Es sei denn du hättest so was wie einen Vertrag oder schriftliches das du sie bekommst, bei Auszug oder sonstigem.
    Berichte bitte mal was deine Anwältin gesagt hat.


    Lg
    Sacco

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