Zu welchem Anwalt muß ich gehen?

  • Hallo Murmelchen,


    hab gerade erst gesehen, dass gepostet wurde. Also die steuerliche Frage ist egal, wurscht auf wen der hUnd angemeldet ist. Es kommt rein auf das zivilrechtliche Eigentum an. Das wird chronologisch geprüft:


    Erster Eigentümer war der Eigentümer der Mutterhündin also der Züchter...., dann ging das Eigentum über auf den Erwerber des Hundes.... Es kommt also darauf an, wer den Hund gekauft hat. Nachweisen kannst Du das über die Papiere, Kaufvertrag oder letztendlich über Zeugenaussagen (des Züchters). Allein die Anmeldung sagt gar Nichts aus.

  • Sie könnte aber einen Verwendungsersatzanspruch und somit ein Zurückbehaltungsrecht haben, so dass sie die Herausgabe des Hundes verweigern kann, bis der Bruder ihr die Kosten, die sie zumindest notwendigerweise für den Hund aufgewendet hat, ersetzt.


    Und ob er das macht... ?? ;)

  • Zitat

    Sie könnte aber einen Verwendungsersatzanspruch und somit ein Zurückbehaltungsrecht haben, so dass sie die Herausgabe des Hundes verweigern kann, bis der Bruder ihr die Kosten, die sie zumindest notwendigerweise für den Hund aufgewendet hat, ersetzt.


    Und ob er das macht... ?? ;)


    was ist aber wenn er es wirklich macht :???:


    tut mir leid für euch, was bei euch da abgeht, viel glück

  • So einfach wer den Hund erworben hat ist der Besitzer, ist es eigentlich auch nicht.
    Da der Bruder dann immer noch sagen kann das sie ihm den Hund überlassen oder " geschenkt" hat. So einfach ist das ganze nicht.
    Nur da sie die ganzen anderen Kosten trägt hat sie vermutlich Glück, das man ihm die Schenkung nicht glaubt.
    Es sei denn er würden behaupten das sie nur einen Teil der kosten übernommen hat und darauf bestanden hätte/es von sich aus gemacht hätte. Aber das lässt sich ja beweisen wer alles bezahlt hat durch Quittungen und Zeugen u.s.w.
    Oder er behauptet das sie sich den Hund teilen, dann ist es auch wieder nicht so einfach.
    Das einfachste wäre dann wirklich wie es schon gesagt wurde mit dem verzicht auf Ersatzanspruch und er überlässt dir den Hund.
    Eine blöde Situation in der du da steckst. Hoffe es geht für dich und deine Lee gut aus.


    Lg
    Sacco

  • Jetzt fragt mich bitte nicht, aber ich musste an diesen Thread vorhin denken, als ich am Check in in Warschau stand und vor mir ein älteres Eherpaar mit Hund eincheckte....... ein überanstrengtes Hirn geht manchmal seltsame Wege.


    Es mag ein völlig dämlicher Einwand sein, aber was ist, wenn sie den Hund jetzt einfach auf ihren Namen anmeldet bei der Stadt und ihren Dauerauftrag auf die Anmeldung von ihrem Bruder streicht? (Abmelden wird sie ihn in seinem Namen wohl nicht können, aber er wird das vermutich recht schnell machen, wenn er zahlen muss.....)


    Damit wäre der Hund komplett auf sie angemeldet und ihr Bruder müsste erst mal beweisen, dass es sein Hund ist - wo doch im Moment sie in der "Beweispflicht" ist - oder?


    Ich hab 5 mega anstrengende Tage hinter mir, also steinigt mich bitte nicht, wenn es völliger Blödsinn ist.....

  • Ich weiß aber nicht ob man ein und den selben Hund bei der gleichen Stadt zwei mal anmelden kann. Ich denke mal sie kann den erst anmelden wenn der Bruder den Hund abgemeldet hat.
    Oder meinst du sie soll die Zahlungen erst einstellen warten bis er den Hund abmelden will und dann anmelden?


    Lg
    Sacco

  • Er hat keinen Kaufvertrag. Lee kommt aus Frankreich von einem Vermehrer und der wird den Kauf mit absoluter Sicherheit nicht bestätigen (es gab da etwas Zoff).


    So und jetzt seid mir ned böse, aber mehr möchte ich dazu nicht schreiben. Ich wollte nur wissen, zu welchem Anwalt ich gehen muß/soll und hab wohl eh schon zuviel geschrieben...


    Ich kann ja aber das Ergebnis dann irgendwann mal reinschreiben ;)


  • Aber natürlich gibt es Anwälte, die auf "Tierhalterrecht" spezialisiert sind, musste selber auch schon einen bemühen und habe meine Rechte mit seiner Hilfe durchsetzen können.

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