Kann Tierheim Hundeschule vorschreiben??
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Hallo an alle!
Eine Bekannte von mir möchte sich einen Hund aus dem Tierheim holen. Sie geht seit fünf Wochen regelmäßig mit ihrem auserwählten Hund Gassi und kommt auch prima mit ihm zurecht. Er hat eine schwierige Vorgeschichte, aber sie geht wunderbar auf ihn ein, berücksichtigt seine Vorgeschichte und der Hund weicht ihr nicht von der Seite. Sie sagte nun dem Tierheim, dass sie in die Hundeschule mit ihm gehen möchte, in der sie auch mit ihrem vorigen Hund war, aber da hat man ihr deutlich gemacht, dass sie in einen der zwei Vereine gehen muss, mit denen sie zusammenarbeiten, sonst kriegt sie den Hund nicht. Es ist nun nicht etwa so, dass sie Hundeschule meiner Bekannten schlecht wäre, ganz im Gegenteil. Aber das Tierheim hat eine üble Vetternwirtschaft und macht alle gewerblichen Hundeschulen und die anderen Vereine in der Umgebung schlecht. Eine Hundetrainerin in dem einen Verein, bei dem die Bekannte sich mit dem Hund vorstellen mußte, meinte, der Hund brauche eine harte Hand, weil der Hund, der bekanntermaßen handscheu ist, nach der Trainerin schnappte, als sie ihn plötzlich am Kopf eine Klette wegmachen wollte. Sie macht einen groben Fehler und der Hund wird als aggressiv eingestuft und die Bekannte als unfähig, den Hund zu führen. Nach ihr schnappt er aber nicht, weil sie umsichtig mit ihm umgeht.
Als sie nun im Tierheim sagte, dass sie auf keinen FAll in diesen Verein gehen würde, da wurde ihr vorgeschrieben, dass des dann aber der andere Verein sein müsse (in dem eine der TH-Mitarbeiterinnen arbeitet), sonst würde sie den Hund nicht bekommen. Er brauche halt eine harte Hand... Wegen dieser harten Hand sitzt der Hund aber im Heim und hätte nun endlich die Chance, zu einem verständigen, ruhigen Menschen zu kommen. Ich könnte ja verstehen, wenn sie sagen würden "Wir würden uns freuen, wenn Sie in den Verein X oder Verein Y gehen würden, denn die kennen wir gut und mit denen arbeiten wir zusammen". Aber so??
Kann ein TH eine Hundeschule verbindlich vorschreiben?? Ist das nicht ein Fall für eine Meldung an den Tierschutzbund, wenn Vetternwirtschaft und Klüngelei dem Wohl des Hunde vorangestellt wird?
Liebe Grüße von
Wonda
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Hi
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Also Wonda,
da stellen sich mir ja die Nackenhaare auf! Anstelle Deiner Bekannten, würde ich zu Allem ja und Amen sagen, den Hund holen und anschließend tun und machen, was sie für richtig hält!
Hat sie den Hund erst einmal, ist es für das TH nicht mehr möglich, solche Vorgaben zu machen!
Selbst wenn das ein Vertragsbestandteil sein sollte, so fällt das sicherlich unter "Knebelverträge", und diese sind nicht bindend!
Zusätzlich würde ich mich erkundigen, welche Möglichkeiten bestehen, dagegen anzugehen!
Eine meiner Bekannten hat mal gegen ein TH einen Prozess geführt und gewonnen, als diese ihr eine Katze nicht geben wollten, weil ihnen der Wohnbezirk für Katzen zu gefährlich war!
Also wie gesagt, um das Tier dort heraus zu holen, würde ich persönlich erst mal so vorgehen!
LG, Steffi
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Wer wird den Eigentümer des Hundes? Wer Eigentümer einer Sache ist kann über diese frei verfügen!
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Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass bei Übergabe des Hunde eine "Schutzgebühr" fällig wird, oder??
Diese Gebühr macht den angeblichen Schutzvertrag (den eigentlich die meisten Tierheime verwenden) zu einem ganz normalen Kaufvertrag. Und das heißt: das Eigentum am Hund geht auf deine Bekannte über und sie hat uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den Hund. Ein Vorschreiben der Hundeschule ist dann seitens des Tierheimes nicht mehr möglich, weil das die Eigentumsrechte einschränken würde. (wäre ja fast so, als wenn ich mein Auto verkaufe, aber dem nächsten Besitzer vorschreibe in welche Werkstatt er zu fahren hat :irre: )
Ich würde also dazu raten den Hund zu sich zu nehmen, den Vertrag ruhigen Gewisses zu unterschreiben und dann mit dem Hund in die Hundeschule zu gehen, die deine Bekannte für richtig hält. Rechtlich gesehen ist sie damit auf der sicheren Seite. Den Streß mit dem TH muss sie dann allerdings aussitzen.
LG Julia
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Hi Wonda,
im Normalfall bin ich eher diejenige, die sagt, dass man Verträge nur dann unterschreiben sollte, wenn man auch gedenkt, sie einzuhalten. Bsp. wenn in einem Vertrag ne Kastrationsklausel enthalten ist (ist zwar auch nicht durchsetzbar, aber ..... ). Nur in so einem Fall, also da würde ich auch so handeln ... Vertrag unterschreiben und wenn ich den Hund habe, können die mich mal .... .
Viele Grüße
Cindy -
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Zitat
das Eigentum am Hund geht auf deine Bekannte über und sie hat uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den Hund
Das ist juristisch nicht ganz korrekt. Bestandteil der Vertragsfreiheit ist, dass die vertragsschließenden Parteien den Vertrag aushandeln können. So kann man z.B. als Züchter ohne weiteres ein Vorkaufsrecht für den Fall vereinbaren, dass der Käufer den Hund wieder verkaufen möchte.
Theoretisch kann der Vertrag also auch vorgeben, dass man eine bestimmte Hundeschule besuchen muss. Dies wird dann Bestandteil des Vertrages, der von beiden Parteien unterschrieben wird.
So weit zur Theorie. In der Praxis stellt sich natürlich die Frage, was passiert, wenn eine Partei sich nicht an die Vertragsvereinbarungen hält. Um seinen Anspruch durchzusetzen, muss dann eine Partei gegen die andere klagen und unter Umständen vor Gericht ziehen. Dort kann dann auch geprüft werden, ob die Vertragsklausel überhaupt gültig ist. In diesem Fall müsste dann das Tierheim vortragen, warum diese Klausel elementarer und unverzichtbarer Bestandteil des Vertrages sein muss.
Du wirst aus dem gesagten schon heraus lesen: Man kann alles vereinbaren. Ob es dann in der Realität durchsetzbar ist steht auf einem anderen Blatt.
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:irre: einfach nur :irre:
Ich kann mich immer nur wiederholen; ich bin heil froh, das es solche Organisationen wie z.b. TH gibt, aber das ist schon wieder so eine geschicht, wo ich ne kriese kriegen könnte.
Da ist ein mensch, der sich um ein Tier bemüht, regelmäßig mit dem Tier läuf, das Tier kennenlernt und Vertrauen zu ihm auf baut und dann so ein sch....!!! :kopfwand:
Ein HS besuch zu müssen-fände ich super als Bedingung, aber doch bitte nicht Vorschreiben, welche es zu sein hat :motz:
Und da wundert man sich, das so viele Leute sich keine TH-Hunde holen, sondern sich anderweitig umschauen.
Einfach idiotisch!!!
ZitatEr brauche halt eine harte Hand...
Ein Hund braucht keine harte Hand!!!-Ein Hund braucht einen Besitzer, der sich im klaren ist was es bedeutet einen Hund aufzunehmen und der mit dem Hund konsequent arbeitet!!!Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.
LG Nadine
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Ich weis nicht, sind solche Klauseln nicht eh hinfällig?
Ein Autoverkäufer kann mir doch auch nicht vorschreiben, dass ich mit dem neu erworbenen Auto keine Autobahnen befahren darf!
Ist es nicht wie beim Autokauf so, dass die "Sache" Hund in mein Eigentum übergeht?!Ich persönlich würde auch Ja und Amen sagen, mich vorher mit einem Rechtsanwalt kurzschliessen und zu der Hundeschule MEINER Wahl gehen!
Schon schlimm genug, das Tierheime einer Hundeschule vertrauen, wo Erziehungmethoden wie "eine harte Hand" gegenüber einem wehrlosen Tier, dass schon einiges erlebt haben muss, propagiert wird. :nein:
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Naja, es könnte ja auch schlicht immer ein total wichtiger Termin in die Übungszeiten der Vereine fallen, so dass man gar nicht hingehen kann. Das hat man vorher natürlich nicht gewusst
Ist mal wieder der Beweis dafür, dass im Tierschutz zuviele Leute unterwegs sind, die es im echten Leben nicht gebacken bekommen und sich dort ein Plätzchen zum Auch-mal-was-bestimmen gesucht haben
Viele Grüße
Corinna -
- Vor einem Moment
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