Mein Schäferhund wurde von Amt als gefährlich eingestuft


  • Wir sind mit Randy im Schäferhundverein und trainieren für die BH die er im November machen soll.Im Verein wurde mir auch schon gesagt das er den Wesenstest ohne Probleme überstehen würde.


    PS: Mit einem "leuchtend blauen Halsband" werde sog. Gefahrenhunde gekennzeichnet.

  • Das muss man erst mal wissen.....


    ...hätte sofocht unseren Nachbarshund angezeigt - der wirklich bissig ist und auf alles und jeden losgeht (und von einer 12jährigen geführt wird!) :motz:

  • Ist auch in der Schweiz nicht anders.


    Vor einigen Wochen geschehen:
    Der Hund einer Kollegin aus der Huschu, läuft durch das Dorf. Er ist ausgebüxt.
    Frauchen sofort hinterher.
    Der Hund war mit Frauchen im Schlepptau, ca. 5 Minuten unterwegs.
    Er hat niemanden angebellt, niemanden gebissen, niemanden belästigt.
    Die Nachbarn sehen das, wenden sich an das Gemeindamt (Ordnungsamt haben wir nicht), die Halterin bekommt ein Schreiben.
    Darin wird sie aufgefordert, den Hund nur noch mit Leine oder Maulkorb zu führen, da die NAchbarn Angst vor dem Hund hätten.
    Wird er je wieder ohne gesehen, wendet man sich an die Polizei.




    Ebenfalls Alltag in der Schweiz.

  • Oh weh..
    was is das denn für ne Sauerei?!


    Dann kann ja jeder dahergelaufene der am besten noch nen Hass gegen Hunde hat jedem Hundehalter ans Bein pinkeln obwohl der Hund eigentlich total gut erzogen ist?!


    Dann hoff ich das des hier keiner von den Leuten weiß *toitoitoi*.
    Direkt bei uns an den Wiesen haben 2 ältere Herrschaften Gärten und sind definitiv Hundefeindlich :|


    Trotzdem assi. Einfach mal Briefe schicken und den Hund als gefährlich einstufen - ohne Kontrolle, ohne Besichtigung, ohne alles :irre:

  • hm...
    Grundsätzlich sind in Deutschland alle behördlichen Entscheidungen anfechtbar. Auf der entsprechenden Ordnungsverfügung muss eine Rechtsmittelbelehrung angegeben sein. Entweder kann man Widerspruch erheben oder direkt klagen. Zuständig dürfte das Verwaltungsgericht sein.


    Zu den Erfolgsaussichten kann ich nichts sagen.


    Wenn es mein Hund wäre, würde ich zunächst Widerspruch erheben, einfach um Zeit zu gewinnen. Aber der Widerspruch hat in solchen Fällen wahrscheinlich keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass zunächst Maulkorbpflicht, Leinenzwang und blaues Tuch Pflicht fortbesteht.
    Wenn ihr eh die Begleithundeprüfung macht - vorausgesetzt es ist die vom VDH und nicht eine vom IJRGV - würde ich das Ergebnis dem Ordnungsamt mitteilen.


    Einen Rechtsanwalt würde ich nur bei bestehender Rechtsschutzversicherung beauftragen und auch nur dann, wenn ihr einen findet, der bereits ein wenig Ahnung von der Materie hat oder unglaublich engagierter Kampfschmuserbesitzer ist.


    Tut mir leicht für euch. Bei meiner alten Kanalratte befürchte ich auch immer, dass mir mal sowas passiert.


    Herzliche Grüße
    Andrea mit Sammi

  • Hallo,


    Ja ich hatte ja beim Ordnungsamt vorgesprochen - weil Liska ja auch für meine Arbeit wichtig ist. Auf die Frage wie es mit Wesenstest aussieht, sagte er, dann könnte!!! vielleicht wieder etwas geändert werden. Nun ist Liska aber ein Angsthase was fremde Menschen betrifft und deswegen ist der Wesenstest für sie noch zu eine große belastung.


    Ob ich ihn noch mache weiss ich nicht genau. Was mich halt ärgert= Als Liska das Trauma vor 1,5 Jahren hatte hat sie wirklich voll durchgedreht wenn da fremde Menschen waren - aus Angst und deswegen kennt sie den Maulkorb auch!
    Mittlerweile ignoriert sie laute, störende, brüllende Menschen - wenn sie nicht selbst angesprochen wird und wir haben den Maulkorb nur noch in engen Gassen use gebraucht (war schon von Kunststoffmaulkorb auf Nylon umgestiegen - weil sie den Nylon nur 2-3 Minuten pro Gassi Runde brauchte)
    Also jetzt wo sie NICHT mehr bellt und verrückt spielt bekam sie die Maulkorbpflicht. Toll. Na wenigstens kennt sie einen Maulkorb und freut sich wenn sie ihn aufsetzt - dann gehts nämlich raus *gg*.


    Liebe grüße
    Dana und Wauzis

  • ungeheuerlich. das sorgt doch dafür, das wirklich "harmlose" Hunde bzw. HH denunziert werden.


    Und bei wirklich "gefährlichen" Hunden geschieht garnichts. (so wie hier)


    Sehr sehr ungerecht.

  • Was mich echt wundert, dass es Leute gibt, die wirklich gefährliche Hunde in der Nachbarschaft haben, die regelmäßig ausbüchsen, andere Hunde beißen etc., und das OA nichts dagegen tut.


    Und in anderen Fällen, in denen sowas überhaupt nicht berechtigt ist, geht sowas scheinbar ganz schnell :kopfwand:


  • Meine Frau hat soeben mit einen (unseren) Anwalt telefoniert.
    Der Widerspruch zum Bescheid wird jetzt eingelegt.Mittwoch haben wir beim RA Termin und besprechen alles weitere.
    Obwohl wir eine Rechtschutz haben,müssen wir trotzdem erstmal die Kosten tragen,da Verwaltungsgerichtskosten nicht direkt von der Versicherung übernommen werden :nosmile:
    Egal.Der Anwalt und unser Verein sind der Meinung das die Chancen auch vor Gericht nicht schlecht stehen das der Bescheid aufgehoben wird.

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