Kann das OA da wirklich nix machen??

  • Zitat

    Wie soll ich das beweisen? Mittels DNA-Test? Alles andere kann ja gelogen sein...

    Also ich denke, eine Bescheinigung der Vorbesitzer würde schon ausreichen. Es würde schwierig sein, jemanden zu finden, der dir unterschreibt, dass in deinem Hund kein Soka vorkommt, wenn dem nicht so ist. Ich hätte Angst, wenn das mal rauskommt, wäre ich der Dumme.

  • Dann müsste man sich die Bescheinigung von dem Vorbesitzer schon beim Kauf geben lassen. Es gibt aber auch viele die keinen Kaufvertrag haben oder sonst irgendwas in der Art. Oder Leute die es sich damals nicht bescheinigen lassen haben und dann Jahre später sowas gebrauchen könnten und dann die Vorbesitzer nicht mehr ausfindig machen können. Die haben dann ein Problem.
    Ich finde es nicht in Ordnung das ein TA einfach hingehen kann und den Hund umdeklarieren kann. Ich habe da vor ein paar Jahren mal einen Bericht zu gesehen.
    Wenn man so einen Hund hat kann man doch auch dazu stehen. In manchen Bundesländern gibt es noch Auflagen bei der Anmeldung wie Wesentest, Haftpflichtversicherung, Polizeilichesführungszeugnis die man vorlegen muss. Aber wenn einem der Papierkram und die Kosten zu aufwendig/zu teuer sind, dann schafft man sich einen anderen Hund oder gar keinen Hund an.


    Lg
    Sacco

  • Zitat

    Dann müsste man sich die Bescheinigung von dem Vorbesitzer schon beim Kauf geben lassen. Es gibt aber auch viele die keinen Kaufvertrag haben oder sonst irgendwas in der Art. Oder Leute die es sich damals nicht bescheinigen lassen haben und dann Jahre später sowas gebrauchen könnten und dann die Vorbesitzer nicht mehr ausfindig machen können. Die haben dann ein Problem.
    Ich finde es nicht in Ordnung das ein TA einfach hingehen kann und den Hund umdeklarieren kann. Ich habe da vor ein paar Jahren mal einen Bericht zu gesehen.
    Wenn man so einen Hund hat kann man doch auch dazu stehen. In manchen Bundesländern gibt es noch Auflagen bei der Anmeldung wie Wesentest, Haftpflichtversicherung, Polizeilichesführungszeugnis die man vorlegen muss. Aber wenn einem der Papierkram und die Kosten zu aufwendig/zu teuer sind, dann schafft man sich einen anderen Hund oder gar keinen Hund an.


    Lg
    Sacco


    Ja da stimme ich zwar zu aber zum Beispiel in Niedersachsen gibt es keine Auflagen und trotz alem soll ich für einen Hund der vorm Gesetz nix anderes ist als jede andere Rasse mal eben knappe 800,-€ Steuern aufn Tisch blättern

  • Hier in München muss man für einen Listenhund auch 790 Euro zahlen. Es sei denn man hat ein Gutachten und beantragt damit das Negativzeugnis, dann zahlt man auch die ganz normale Hundesteuer wie alle anderen.
    Das müsste bei euch auch so sein, dass ihr ein Gutachten oder Wesentest machen könnt und dann weniger zahlt.
    Mit unserem Rotti haben wir einen neuen Wesentest gemacht als wir von NRW nach Bayern gezogen sind. Damit haben wir das Negativzeugnis beantragt und ruhe war.


    Lg
    Sacco

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