komplizierter Fall ,Hund beißt Hund.Wer hat ähnlichen Fall
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Hallo bitte mal um Ihre Meinung bei folgenden Problem um evt. mein Wochenende noch zu retten.
Wir wohnen in der Hälfte eines Forsthauses. Nebenan wohnt ein Berufsjäger ( ist aber nicht hier im Wald Jäger)der hier eine ******hundstation
betreibt. Er hat 2 Hunde und wir haben auch zwei. Zwei deutsche Doggen.
Jedenfalls haben wir rings um die Weiden für unsere Pferde gepachtet sowie den Stall. Der Nachbar hat nichts außer seiner Haushälfte.
Auf unserem gemeinsam genutzten Platz vor dem Haus lässt er schon immer seine Hunde unangeleihnt laufen. natürlich kennen die Hunde keine Besitzstände
und rennen auch über unsere Koppeln und Gärten . Sie koten auch alles voll.
Unsere Vormieter hatten auch schon Ärger mit dem Nachbarn weil er denkt das er tun und lassen kann was er will weil er ein Jäger ist.Nun zum eigentlichen Fall:
Meine Hunde hatten Welpen welche wir in unserem Stall hatten. Die Elterntiere hatten wir auch dort untergebracht. Eines Tages ging ich mit meinen zwei Hunden auf unsere Weide hinter dem Stall spielen. Meine Frau machte Gartenarbeit. Sie sah noch wie unser lieber Nachbar wieder einfach seine Haustür öffnete und sein Hund zum Geschäft verrichten raus ließ und die Tür wieder von Innen zumachte. Er machte das immer so, denn er geht mit den Tieren nicht Gassi.
Es kam wie es kommen musste. Der Hund des Nachbarn sah mich mit meinen zwei Hunden auf der Weide und kam kläffend auf uns zugerannt . Auch noch an dem Stall vorbei wo die Welpen drin waren. Meine Hündin natürlich voll auf den Hund des Nachbarn drauf (auf unsere Weide) ich rief sie sofort zur Ordnung und der Nachbarshund lief jammernd nach Hause. Von dem Vorfall aufmerksam geworden kam der liebe Nachbar dann auch gleich raus und fragte was los gewesen sei. Ich sagte ihm was passiert ist und er war außer sich. Er fuhr zum Tierarzt . Er behauptete das mein Rüde seine Hündin angefallen habe. Er macht Flyer auf dem sein Hund auf dem OP Tisch lag und schrieb darunter das mein Rüde seinen Hund hinterrücks angefallen hat und heftete diese Flyer Leuten ans Auto die sich bei uns Welpen ansahen .
Ein Schreiben von seinem Anwalt ließ auch nicht lange auf sich warten. Er verlangte das ich die volle Summe der OP (450) Euro zu übernehmen habe oder ich solle ihm die Haftpflicht mitteilen. Ich lehnte ab, da ich mich bis dato in Recht fühlte .
Einige Tage später kam das Ordnungsamt ins Haus da eine Anzeige wegen des Beißvorfalls vom Nachbarn gestellt wurde. Die Beamten begutachteten meine Hunde insbesondere den Rüder weil ja er angeblich der Verbrecher war und laut Nachbar sei er auch noch psychisch gestört da er ein Weibchen angefallen hat.Die Beamten befanden meine Hunde als normal aber übergaben den Fall der Kreisamtstierärztin. Sie ließ auch nicht lange auf sich warten und begutachtete ebenfalls meine Hunde. Sie führte mit beiden eine Art Wesens test durch und befand sie als völlig normal und auf meine Befehle hörend. Sie schrieb in ihren Bericht das nicht einmal eine Maulkorb pflicht besteht. Die Akte wurde geschlossen und die Anzeige niedergelegt.
Die ganze Sache ist nun bestimmt 3 Monate her. Es ist wieder alles beim alten. Der Nachbarn lässt seine Hunde frei rumlaufen, diese jagen meine Katzen auf unserem Grundstück und die Antwort vom Nachbarn ist darauf das läge in der Sache der Natur das Hunde Katzen jagen.
Ich wiederum habe mich entschlossen meine Hunde nur noch mit Maulkorb auf unseren Weiden laufen zu lassen damit so ein Vorfall nicht wieder passiert.
Heute kam ein Ladung zur Verhandlung beim Amtsgericht wegen dem Beißvorfall. Wir sollen dem Nachbarn rund 600 Euro plus Anwaltskosten und Zinsen erstatten.
Die Verhandlung ist in 2 Wochen.Hat jemand Erfahrung in einen ähnlichen Fall? Was wird auf uns zu kommen? Wer hat Recht? Wir oder Nachbar. Falls Nachbar Recht bekommt, kann man das nachträglich der Versicherung melden oder wird diese sagen zu spät? Wenn wir recht bekommen könen wir wegen falscher Behauptungen anzeige Erstatten? A war es nicht mein Rüde und B war es nicht im Wals wie er jetzt behauptet.( Wald grenzt an die Koppeln) Reicht meine Frau als Zeuge? Er hatte keinen.
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Ich würde mir jetzt erstmal nicht so viele Sorgen machen weil Ihr ja vom Tierarzt grünes Licht bekommen habt das mit Euren Hunden alles in Ordnung ist. Wenn Ihr aber schon einmal da seit dann würde ich die Gelegenheit nutzen den Richter mal darauf aufmerksam zu machen das der Hund sich ständig auf EUREM Grund und Boden rumtreibt! Weil das würde ich auf jedenfall nach so einem Vorfall gerichtlich verbieten lassen! Ich drücke die Daumen und schreib mal was draus geworden ist.
LG Tanja mit Luna
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hallo , der Fall ist etwas sehr kompliziert. Der Vermieter ist ein Schloß das selbst genügend Länderein und Wälder hat. Der Nachbar ist ein Berufsjäger von einem großen Autohaus. Der Besitzer des Autohauses ist der Stellvertreter von einem Jagtverein-Hegeverein . Der Vorsitzende ist der Verwalter des Schlosses
Der Autohausbesitzer ist der Mieter der anderen Doppelhaushälfte und diese seinem Jäger als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt.Kompliziert sage ich ja. Wir haben schon viele Beschwerden an die Ämter und den Vermieter( Verwalter vom Schloss) geschickt. Der Waffenschrank stand tagelang in der Scheune offen. Ein Gewehr lag auch mal in dem Vorraum der Scheune rum , Wild wird hier verkauft schwarz unter der Hand gleich neben unseren Pferdestall (pfui)
und zuletzt hatte er den Hund seines Chefs, der anscheinend in den Urlaub gefahren ist ,eine Woche tag und nacht in einem kleinen Käfig auf der Ladefläche seines Transporters gehalten. Unter der Plane. Ich habe das Ordnungsamt informiert und nichts ist geschehen.Man kämpft hier anscheinend auf verlorenen Posten.
Was mir zudenken gibt
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Sein Hund ist unbeaufsichtigt auf einem "fremden" Grundstück herumgelaufen. Er war nicht da, um ihn zu kontrollieren. Das kann ihm zur Last gelegt werden.
Aber sag mal, wie lange wollt ihr das noch mitmachen? Dass er seine Hunde unter Kontrolle hält, und die Hundehaufen wegräumt wäre doch wohl das mindeste. Könnt ihr das nicht von ihm verlangen? Was sagt denn euer Anwalt dazu? Dazu kommt, dass er sich so prollig benimmt. Und auch noch, dass er aktiv Rufschädigung betreibt mit den Flyern. Das ist doch, naja, nicht rechtens, oder? Warum schmeißt ihr ihn nicht raus?
Und warum haltet ihr eure Hunde im Stall?
Wann habt ihr erfahren, dass die Vormieter auch schon Ärger mit ihm hatten? Könnt ihr die andere Haushälfte nicht kaufen?
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Also:
Grundsätzlich haftet nach § 833 BGB BGB der Halter für das Tier unabhängig von einem Verschulden.
Aber:
Den Halter des anderen Hundes wird ein sogenanntes Mitverschulden treffen.
Wie hoch im konkreten Fall der Mitverschuldensanteil des Jägers aussieht, wird niemand genau sagen können. Ich halte es jedoch für möglich - jedoch keinesfalls für sicher - , dass ausnahmsweise das Mitverschulden so groß ist, dass ihr nichts zahlen müsst.Welcher Hund jetzt welchen zuerst angegriffen hat, spielt nur eine untergeordnete Rolle und auch nur im Rahmen des Mitverschuldens.
Ihr solltet unverzüglich eure Versicherung informieren. Falls ihr überhaupt noch eine Chance habt, dass die zahlt, dann sicher nur dann, wenn die Versicherung in das gerichtliche Verfahren involviert ist.
Zudem wäre es sicher hilfreich, wenn ihr den Jäger in der Vergangenheit mal schriftlich aufgefordert hättet, seine Hunde nicht auf eurem Grundstück laufen zu lassen, und das entsprechende Schreiben dem Gericht vorlegen könntet
Auch wäre es gut, wenn ihr all die Unterlagen (Anzeigen bei Ordnungsbehörden etc), über das Verhalten des Jägers in Bezug auf seine Hunde und euer Grundstück, dem Gericht noch vor dem Termin übersenden würdet.Soweit hier vorgeschlagen worden ist, das Gericht sollte dem Jäger verbieten, seine Hunde auf eurem Grundstück frei laufen zu lassen, geht das nicht so ohne Weiteres in dem bereits anhängigen Verfahren.
Ihr hättet natürlich grundsätzlich die Möglichkeit, ein separates Klageverfahren gegen den Jäger anzustreben, um dem es - ggf im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens - gegen Androhung eines Zwangsgeldes zu untersagen, seine Hunde frei laufen zu lassen. Die Chancen schätze ich relativ gut ein.Habt ihr einen Anwalt?
Hat der Jäger einen Anwalt?
Was steht in der gerichtlichen Ladung genau? Was für ein Termin soll das sein?
Wieviel Schriftverkehr gab es schon über das Gericht?
Die Klageschrift müsst ihr ja haben. Wie habt ihr erwidert?Üblicherweise wird vor dem Amtsgericht fast alles verglichen. Ich würde mich also bereits innerlich darauf einstellen, dass ihr einen Teilbetrag zahlen werdet. Auf mehr als 50 % würde ich mich nicht einlassen, weniger als 25 % werden es wohl nicht werden. Allerdings würdet ihr entsprechend dieser Quote auch die Kosten des gegnerischen Anwalts zu tragen haben und der Jäger natürlich entsprechend eure Anwaltskosten.
Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, würde ich mich - falls noch nicht geschehen - an einen Anwalt wenden. Auch sonst lohnt sich zumindest ein Beratungsgespräch.
So, ob das jetzt euer Wochenende rettet, weiß ich nicht ;-)
Trotzdem herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Andrea mit Sammi -
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Hallo Andrea, vielen Dank für die fundierte Antwort.
Die Klageschrift kam erst heute . Der Nachbar hat einen Anwalt wir noch nicht. Sie kennen sich aber gut aus . Falls Sie Jurist sind, könnte ich Ihnen ja mal die Klageschrift per Mail zur Einsicht schicken.
Eine Rechtsschutzversicherung haben wir erst seit 3 Monaten. Hatten wir nach dem Beißvorfall abgeschlossen und wird bestimmt für diesen Fall nicht mehr greifen oder ist der Fall erst jetzt? Wird die Haftpflicht nicht einen Anwalt stellen? Welche Haftpflicht soll ich nehmen? Die vom Rüden der beschuldigt aber unschuldig ist oder die der Hündin welche es war aber die keiner beschuldigt? -
Kenne mich damit leider nicht aus. Finde es aber schon der Hammer, wenn der "Nachbar" Recht bekommen würde! :x
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Ja hier ist nichts unmöglich. Unser lieber Vermieter wollte nach dem Beißvorfall das wir die Hunde umgehend abgeben müssen.
Das der Vorfall nie gewesen wäre wenn der Schweißhund nicht immer unbeaufsichtigt durch die Gegen rennt hatte niemand interessiert.
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Hallo MikeschundBoby,
Zivilrecht ist nicht mein Fachgebiet und Rechtsberatung darf ich nicht betreiben ;-)
Ich vermute, dass die Rechtsschutzversicherung noch nicht greift, aber fragen kostet nichts.Den Sachverhalt würde ich beiden Haftpflichtversicherungen für die Hunde schildern, wobei es durchaus sein kann, dass der "Schaden" sofort hätte gemeldet werden müssen. Genaueres wird in den Versicherungsbedingungen oder den AGB's stehen. Bevor man die versteht, kann man jedoch auch gleich den Fall melden und schauen, was passiert.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und Gelassenheit
Herzlichst,
Andrea mit Sammi -
Ja Sie haben Recht.
Vielleicht zeigen dem Gericht ja meine vielen Eingaben ans Ordnungsamt Betreff des Waffenschrankes , der Waffen und und und was für ein verantwortungsloser Mensch das ist. Unsere Vormieter ein Polizistenehepaar
hatte auch schon sehr viel Arger mit ihm. Sein Schweißhund hatte deren Hühner gerissen , ihren Hund gebissen und die Tochter ins Bein gezwackt.
Leider wollten die beiden immer keinen privaten Streit um sich das Wohnen nicht unnötig schwer zu machen. -
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