Hundeversicherun, Gebührenordnung für TÄ, 1-oder 2Facher sat

  • Hallo,
    Ich bin dabei eine Hundeversicherung im 4-er Kombi abzuschliesen, beinhaltet Hunde-OP-Kranken-, Unfall-Krankenhaustagegeld- und Hundehalter-Rechtsschutzversicherung sowie Hundehaftpflicht.
    Nun wollen die von mir folgendes:
    Erstattung der tierärztlichen Behandlungskosten nach folgendem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 08.07.2008
    da kann ich dann wählen ob ein 1-Facher oder ein 2-Facher, allerdings habe ich kein Plan was da der Unterschied ist.
    Ich danke für eure Hilfe!!

  • Der Tierarzt kann für eine Behandlung, Untersuchung etc. entweder den 1 fachen Satz oder bis zum 3 fachen Satz abrechen. Wobei der 1 fache der günstigere Betrag ist und der 3 fache Satz der teuererste drunter oder drüber darf er nicht.


    Hoffe es hilft :^^:

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