Wohnungskatze und Vermieter

  • Darf ein Vermieter die Haltung einer Wohnungskatze verbieten? Bei Hunden weiß ich ja, dass der Vermieter entscheiden kann wie er lustig ist, aber wie sieht es mit Katzen aus? Kann es sein, dass der Vermieter deren Haltung nicht so ohne weiteres verbieten kann? Ich mein ich hab mal sowas gelesen... :???:
    Das weiß doch bestimmt einer von euch... :D

  • Evtl kannst du hier mal nachlesen


    http://www.katzenschutzverein-…d/gesetz/ges.2/tipps.html


    oder hilft dir das eher weiter


    Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Mietvertrags-AGB


    In einem Rechtsstreit zwischen einer Wohnungsgenossenschaft und einer Mieterin kam es auf die Wirksamkeit der Formularklausel § 3 des Mietvertrages an: "Das Mitglied verpflichtet sich, keine Katzen und Hunde zu halten". Das Amtsgericht Köln hielt diese Klausel für mit § 9 AGBG unvereinbar und damit für unwirksam. Nach Auffassung des Amtsgerichts ist das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen dem vertragsgemäßen Gebrauch zu Wohnzwecken zuzurechnen. Der Begriff des Wohnens umfasst dabei die gesamte Lebensführung des Mieters in all ihren Ausgestaltungen und mit all ihren Bedürfnissen. Für den Bereich von Eigentumswohnungen auch in städtischen Ballungsgebieten ist anerkannt, dass das Halten eines Hundes oder einer Katze als Inhalt normal anzusehen ist.


    Unter Bezugnahme auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem verfassungsrechtlich geschützten Besitzrechts des Mieters an der gemieteten Wohnung kommt das Amtsgericht Köln zu dem Ergebnis, dass die Haltung von Hunden und Katzen nicht nur in Eigentumswohnungen, sondern auch in Mietwohnungen zum Wohnen gehört und damit bei Mietverträgen über Wohnungen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt. Ein einschränkungsloses Verbot der Haltung von Hunden und Katzen benachteiligt den Mieter gegen die Gebote von Treu und Glauben unangemessen, da es dem Vertragszweck zu wieder läuft.
    Amtsgericht Köln, 13.07.1995, Az.: 222 C 15/95, JW-RR 1995, 1416


    Gleichbehandlung von Mietern bei Haustierhaltung
    Der Vermieter darf die Erlaubnis der Katzen- oder Hundehaltung nicht versagen, wenn andere Hausbe-wohner eine Katze oder einen Hund haben. Er kann jedoch die Haltung eines Kampfhundes verbieten.


    Landgericht Gießen, AZ.: 1 S 128/94

  • Hi ich bin selbst Vermieter, und ich muss sagen, Valetina dein Satz ist klasse. Wenn sich jeder daran halten würde, dann müssten solche Threads nicht entstehen. Man kann vorher fragen, und man kann reden.
    Wir selbst hatten nie Schwierigkeiten, bis auf die letzten beiden Male, wo genau dieses Verhalten, ich tue einfach was, ohne zu fragen, dazu führte, dass die Fronten verhärtet sind.


    Was ist dabei, wenn man fragt? Wenn man sich vorher schon erkundigt.


    Wenn es dich beruhigt, eine Katze muss immer genehmigt werden, da sie sich die meiste Zeit draussen aufhält, Ansicht der Gerichte hier bei uns.
    Hunde kannst du her tun soviele du möchtest. Denn als Vermieter musst du erstmals beweisen, dass dieser Hund wirklich 24Stunden, in den Räumen aufhält. Oder ob es nicht doch ein Besuchshund ist.


    Sage selbst, welcher Vermieter macht sich die Mühe, dies zu kontrollieren und vor deiner Türe zu liegen um zu kontrollieren, wann der Hund raus geht, wie lange er drin ist usw.


    Beweiskraft liegt hierbei immer beim Vermieter, hierbei. Also viel Spass mit deiner Katze, aber vielleicht könntest doch vorher mit dem Vermieter sprechen, es wäre einfach ein schöner Zug. Und würde das Verhältnis enorm erleichtern.


    Tine

  • Nur kurz zur Erklärung:


    Es geht nicht um mich, wir haben eine Katze und das ist auch alles mit dem Vermieter abgesprochen! Es geht hier um eine Freundin, die in eine neue Wohnung ziehen möchte in der Katzen verboten sind - leider hat sie aber schon eine Katze... :/


    Ich wollte jetzt nur wissen, ob der Vermieter die Katzenhaltung wirklich grundsätzlich untersagen kann, da ich mir auch nicht sicher war!

  • Zitat

    .


    Wenn es dich beruhigt, eine Katze muss immer genehmigt werden, da sie sich die meiste Zeit draussen aufhält.
    Tine


    Sry, auch wenn es OT ist, aber seit wann hält sich eine Katze denn meistens draußen auf? Es gibt doch auch viele Wohnungskatzen. :???:

  • Hi,


    ich und mein Freund haben z. Z. das gleiche Problem mit unseren 2 Wohnungskatzen. In der genannten Wohnung, in die wir ziehen wollen, steht die Klausel "Haustierhaltung in den Räumlichkeiten ist verboten" :/ also eigentlich ne unwirksame Klausel, da sie ja besagt, dass ich nichtmal Kleintiere wie Fische oder Hamster usw halten dürfte.


    Tja, also müssten wir nachfragen was jetzt mit unseren Katzen ist. Leider waren wir 9 Monate aufgrund meines Rollstuhls und auch wegen der Katzen auf Wohnungssuche und bekamen entweder wegen dem Rollstuhl ne Absage, es ging augrund Stufen nicht oder die Katzen waren eben nicht erlaubt. Und selbst wenn es jetzt unwirksam ist Katzen zu verbieten: Was nutzt es mir irgendwo einzuziehen, wo der Vermieter von vornerein dagegen ist? Rechtssprechung hin oder her? Streit und Stress gäbe es trotzdem und will man dann wirklich jahrelang in solch einer Wohnung wohnen, wenn man nur Theater mti Vermieters hat?


    Aber ich bin momentan selber der Meinung, dass ich NICHT wegen meiner 2 Katzen nachfragen werde bis wir eingezogen sind und ich nicht beim Mieterschutzbund mit dem Mietvertrag war, da es sonst wieder mit der Wohnung nix wird und ich hab gemerkt, wie schwer es in Mannheim mit nem Rollstuhl ist ne Wohnung zu finden. Später kann ich nen Brief an den Vermieter schreiben und den Sachverhalt erklären und bissl auf die Tränendrüse drücken wegen der Katzen.


    Nur frage ich mich halt, was tun, wenn Vermieters sagen sie wollen die beiden Katzen nicht im Haus haben und sie müssen weg? Weggeben kommt allerdings für mich überhaupt nicht in Frage, selbst wenn ich nur eine Katze weggeben müsste. Für welche sollte ich mich denn entscheiden?! Dann such ich lieber wieder ne andere Wohnung, einfach so rauswerfen können mich die Vermieter ja nu auch nicht einfach so.


    Ich hoffe, es kommt bald mal nen Gesetz raus, welches wirksam für die gesamte BRD ist, welches Tierhaltung wirklich 100% klar regelt und nicht so wischiwaschi, dass es mal heisst: "Katzen sind Kleintiere", "Kleine Hunde und Katzen erlaubt", "Katzen und Hunde genehmigungspflichtig", "Haustierhaltung verboten" usw.


    Lieben Gruß


    Carina

  • Zitat

    Sry, auch wenn es OT ist, aber seit wann hält sich eine Katze denn meistens draußen auf? Es gibt doch auch viele Wohnungskatzen. :???:


    Ich selbst habe zwei Wohnungskatzen, weiß aber von einem Fall, indem das Gericht hier entschied, dass Katzen ja draussen sind, die meiste Zeit. Alles andere muss der Vermieter beweisen.


    Es geht nicht darum, was ist, sondern was sein könnte und was ist musst du beweisen.
    Ich finde es halt einfach gut zu fragen. Auch, wenn es wie in diesem Fall nicht erlaubt ist, man kann doch die Katze mitnehmen und nochmals anfragen. Vielleicht fällt der Vermieter doch um, wenn er das Tier sieht.


    Stellt euch doch mal vor, ihr sagt klar, dass möchte ich nicht und die andere Person sagt, ja ok.
    Dann macht die andere Person was sie will und der Vermieter ist durch.


    Hier wurde von Anfang an gesagt, ich will kein Tier. Warum und ob es gut ist oder nicht, geht ja keinem was an.
    Und jemand anderes nimmt einfach sein Tier mit und sagt ätsch bätsch, hier sitze ich und hier siege ich.


    Und dann kommt das Gericht und sagt zu dem Vermieter stell dich doch nicht so an, ist doch bloss ein Kätzchen, dass die meiste Zeit draussen ist. Ihre Katze ist doch die meiste Zeit drausse, aber ja Herr Richter, natürlich.
    Sehen sie lieber Vermieter, damit ist die Sache vom Tisch, die Katze bleibt.
    Selbst miterlebt, bei Bekannten. Das der Vermieter stinkig war, ist doch klar und das Verhältnis mehr als getrübt auch klar.


    Versteht ihr, man kann doch vorher auch anfragen.
    Egal ob wir es toll finden oder nicht, dass man immer weniger an Tierbesitzer und Familien vermietet. Finde ich auch nicht in Ordnung, aber fragen, kostet doch nichts.


    Ich möchte halt vorher gefragt werden.


    Tine

  • ich war eben noch bei der verbraucherzentrale und hatte dort ein buch in der hand über mietrecht. zur tierhaltung stand da, dass katzen nicht verboten werden können. katzen und kleintiere sind immer okay, klauseln im vertrag nicht rechtens.
    stand da zumindest.

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