American Stafford/ American Pit Bull

  • Zitat

    Also hier in Stuttgart muss man für einen Listenhund 612 € zahlen, wenn man sich nicht sicher ist, kann man das auch auf deren HP nachlesen oder wenn man die Anmeldung ausfüllt.


    Ja ist abzocke!Diese Kampfhundsteuer sind NICHTIG IN BW.Und dagegen sollte man sich wehren den man bekommt recht!
    Die sogenannte Kampfhund steuer greift erst dan wen ein Anlage.1 Hund Die Verhaltensprüfung (Wesenstest) nicht besteht!Aber wen er sie nicht besteht darf er gar nicht mehr in diesem Landkreis weiterleben.Besteht ein Tier trotzdem den WT geiern einfach viele gemeinden nach dem geld.Und das ist schlicht und einfach abzocke.
    Hier nochmal kurzer auszug aus dem gestzt der HVO.


    Zitat

    die baden-württembergische „Kampfhundeverordnung“ (Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde) für die drei Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sowie ihre Kreuzungen kein generelles Haltungsverbot vor. Stattdessen könne mit einer Verhaltensprüfung, dem sogenannten Wesenstest, selbst bei Hunden der drei genannten Rassen die Vermutung der Kampfhundeigenschaft widerlegt werden. Bestehe ein Tier den Wesenstest, bedürfe es für die weitere Hundehaltung dieses Tieres keiner Erlaubnis Allerdings gelte ein genereller Leinenzwang.


    ich glaube das sagt alles!

  • Zitat

    ja, wenn sie WT haben und trotzdem die hohe steuer zahlen hast du recht, dann werden sie verarscht


    Woher leitet ihr das ab?? Ich hab mir mal mit dem zuständigen Mann bei meinem zukünftigen Wohnort ein kleines E-Mail Duell geliefert, folgende Antwort kam


    § 5 Abs. 4 regelt die Fälle, in denen Hunde als gefährlich gelten, also


    unabhängig von Einzelfall die Gefährlichkeit des Hundes im Rechtssinne vermutet wird. Diese Vermutung knüpft an die ordnungsrechtlichen Gegebenheiten an, wie sie aus § 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden HundeVO) hervorgehen.


    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, HSGZ 2005, S.


    298, 299) bezweckt eine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde in rechtmäßiger Weise, die Zahl der nach ihrer Rasse als gefährlich geltenden Hunde im Gemeindegebiet zu minimieren. An der Verwirklichung des Steuertatbestandes ändert es nichts, wenn der Halter die nach Ordnungsrecht erforderlichen Nachweise erbringt und der Hund den Wesenstest besteht. Entginge der Halter in diesem Fall der erhöhten Besteuerung, verlöre die Steuer ihre generelle Lenkungswirkung. Daher ist es nicht zulässig, im Rahmen der erhöhten Besteuerung der Haltung so genannten gefährlicher Hunde danach zu unterscheiden, ob die nach Ordnungsrecht erforderlichen Nachweisen


    und der Wesenstest erbracht worden sind.




    Somit gilt die "hohe" Steuer, auch bei positivem Wesenstest...



    Verarscht er mich wirklich oder hat er Recht? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Dreht sich hierbei um Hessen...

  • Wie sieht es denn mit dem Maulkorbzwang in BW aus? Besteht eine Befreiung erst nach bestandenem Wesenstest, oder wird er nur nach "Unfällen" auferlegt?

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