American Stafford/ American Pit Bull
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Hey liebe Forianer! Hab da ein paar Fragen, speziell an die ´´Listenhunde Halter`` unter euch.
Bin ein großer Fan dieser Hunde, also Staffs, piddis und co. wenn mein Vater in Rente ist und jemand den ganzen Tag daheim wär würden wir uns gern einen Hund, bevorzugt einen American Stafford zulegen.
Meine Fragen:
1. was kommt papierkram mäßig auf uns zu, hab schon bei unserer gemeine Nachgefragt, alle Hunde kosten gleich im jahr 120€, ob Chiuauhua oder Cane corso. achso wohne in BW. wie ist das mit dem Führungszeugniss?
2. was würdet ihr mir raten? Hündin oder Rüde? ich tendier eher zur Hündin.
3.wie siehts mit der verträglichkeit mit anderen Hunden aus? Mit entsprechendem Training müsste das doch gehen oder?
So das wars erst mal. Falls mir noch was einfällt schreibe ich. Würd mich freuen wenn ich Kontakt zu anderen Stafford Haltern finden könnte.
Gruß Benni
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Zitat
alle Hunde kosten gleich im jahr 120 €,
ob Chiuauhua oder Cane corso.
achso wohne in BWwas heißt denn das?
wohnst du in Baden-Württemberg?
Und wo da?
Die Steuern sind von Stadt zu Stadt verschieden. -
Zitat
was heißt denn das?
Das bei ihm in der Gemeinde alle Hunde gleich viel Steuer kostenwohnst du in Baden-Württemberg?
Schreibt er doch: "Wohne in BW"Und wo da?
Ist doch egal, oder?Die Steuern sind von Stadt zu Stadt verschieden.
Ach nee?Sorry, war jetzt etwas fies, ber konnte ich mir nicht verkneifen.
Leider ich kann dir nur Halbwissen anbieten,
es werden sich aber bestimmt noch die Soka-Spezialisten hier melden.
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Hey,
supi das ich euch für einen Staffi entschieden habt. sind echt super hunde
du musst dich nur wirklich genau erkundingen, wie das mit der anmeldung ist und den steuern. weil staffs sind ja kat.1 hunde und ich weiß nur von mir selber, wohne in bayern, hier zahlst du immer die hohe hundesteuer da kat. 1. aber wie gesagt, erkundige dich und lass es dir am besten schriftlich geben, nicht das du dann wenn du den hund hast probleme bekommst.
und vom erziehen her, such dir einfach eine gute hundeschule, und gehe regelmäßig hin. sozialisiere ihn richtig, probier das du ihn überall mit hin nehmen kannst... geh auch mal mit ihm in den tierpark oder sonst was. hauptsache er kommt unter leute.. aber wenn das alles klappt in der anfangsphase, wirst du bestimmt keine probleme haben..
ach ja und noch ein tipp: bitte keinen von einem "züchter" oder vermehrer.. schau dich am besten erstmal in den tierheimen um, sind teilweise noch super junge hunde, auch welpen, die ein zuhause suche.
kann dir nur sagen das ich mit meiner hündin nur gute erfahrungen gemacht habe. (nicht auf die menschen bezogen, weil die sind meistens behindert was solche hunde angeht
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Zitat
Hey liebe Forianer! Hab da ein paar Fragen, speziell an die ´´Listenhunde Halter`` unter euch.
Bin ein großer Fan dieser Hunde, also Staffs, piddis und co. wenn mein Vater in Rente ist und jemand den ganzen Tag daheim wär würden wir uns gern einen Hund, bevorzugt einen American Stafford zulegen.
Meine Fragen:
1. was kommt papierkram mäßig auf uns zu, hab schon bei unserer gemeine Nachgefragt, alle Hunde kosten gleich im jahr 120€, ob Chiuauhua oder Cane corso. achso wohne in BW. wie ist das mit dem Führungszeugniss?
Also das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich! Rufe beim örtlichen Ordnungsamt an oder geh auf dessen HP, da stehen zumeist viele Informationen dazu!
Bei meiner ist es so, dass ich eine sog. Haltergenehmigung brauche, diese Haltergenehmigung bekomme ich nur bei positivem Wesenstest des Hundes, Sachkundeprüfung meiner Person, Vorlage einer Versicherungsbescheinigung zur Haftpflichtversicherung, Anmeldebescheinigung zur Steuer und Vorlage eines pol. Führungszeugnisses OHNE Eintragungen. Wobei das Führungszeugnis zur Beantragung einer Haltergenehmigung wohl andere Inhalte haben soll als ein "normales", daher beim Einwohnermeldeamt (wo Du dieses bekommst) darauf hinweisen für welchen Zweck das Führungszeugnis ist!
Dann kann es auch "schon" losgehen ;-)2. was würdet ihr mir raten? Hündin oder Rüde? ich tendier eher zur Hündin.
Das kann man nicht pauschal raten .... Man sagt oft Hündinnen wären leichter zu erziehen und wären "weicher" im Umgang ... aber das ist immer individuell ... es gibt auch sehr sehr selbstbewusste und souveräne Hündinnen .... aber auch "weiche" Rüden ... Da lass einfach Dein Gefühl entscheiden wenns soweit ist!
3.wie siehts mit der verträglichkeit mit anderen Hunden aus? Mit entsprechendem Training müsste das doch gehen oder?
Nur weil es ein Am.Staff werden soll ist das Tier nicht pauschal unverträglich oder neigt, wie in einschlägiger Presse fälschlicherweise postuliert, gesteigert zu Aggressionen! BLÖDSINN!!!!!
Die korrekte HALTUNG, ERZIEHUNG, PRÄGUNG ... ja einfach ein kompetenter UMGANG mit dem Hund und seiner Umwelt machen insbesondere diese Rasse zu einem zuverlässigen nervenstarkem Begleiter! Man sollte aber einige einschlägige Hundeliteratur gelesen haben und gut gerüstet sein (wie übrigens bei JEDEM Hund den man sich anschafft, egal welche Rasse!!!) und wenn Du Dir einen jungen holst, geh bitte in die Welpenschule! Such Dir eine Hundeschule noch BEVOR Du einen Hund hast, schau Dir den Unterricht an, spreche mit Trainern und Hundebesitzern .... Dann sollte das mit der "Verträglichkeit" kein Problem sein! ;-)So das wars erst mal. Falls mir noch was einfällt schreibe ich. Würd mich freuen wenn ich Kontakt zu anderen Stafford Haltern finden könnte.
Gruß Benni
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In BW kannste hund von TH und Privat nehmen egal aus welche bundesland.Aber nicht aus ausland das generell.
Du musst 2Wesenstestmachen.
Siehe hierzu
Stuttgart / Leipzig (aho) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision gegen drei Normenkontrollurteile des VerwaltungsgerichtshofsBaden-Württemberg zur Verordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Halten gefährlicher Hunde nicht zugelassen. Damit besteht Klarheit darüber, dass die baden-württembergische Kampfhundeverordnung vom 3. August 2000 Bestand hat. Auch die Frage, welche Konsequenzen in Baden-Württemberg aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen Gefahrtierverordnung zu ziehen sind, stellt sich somit nicht mehr.
Wie das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg am Dienstag, 29. Oktober 2002, in Stuttgart weiter mitteilte, wies das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen unter anderem darauf hin, dass die Polizeiverordnungen der Länder zur Abwehr der Gefahren, die von gefährlichen Hunden ausgehen, auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen und verschieden ausgestaltet sind. Im Unterschied zur niedersächsischen Gefahrtierverordnung, die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 beanstandet worden sei, sehe die baden-württembergische „Kampfhundeverordnung“ (Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde) für die drei Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sowie ihre Kreuzungen kein generelles Haltungsverbot vor. Stattdessen könne mit einer Verhaltensprüfung, dem sogenannten Wesenstest, selbst bei Hunden der drei genannten Rassen die Vermutung der Kampfhundeigenschaft widerlegt werden. Bestehe ein Tier den Wesenstest, bedürfe es für die weitere Hundehaltung dieses Tieres keiner Erlaubnis Allerdings gelte ein genereller Leinenzwang.
Bei den neun weiteren in der baden-württembergischen Verordnung genannten Rassen führen erst im Einzelfall hinzu kommende Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit zur möglichen Begründung einer Kampfhundeigenschaft und damit zur Erlaubnispflicht für die Hundehaltung, den Leinen- und Maulkorbzwang sowie das Vermehrungsverbot und die Unfruchtbarmachung.
Nach Auffassung des Innenministeriums besteht jetzt für das Land Baden-Württemberg, gut zwei Jahre nach Inkrafttreten der Polizeiverordnung, erfreulicherweise Klarheit. Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen Gefahrtierverordnung müssten im Land nicht gezogen werden. Die bisher von der Polizei getroffenen Maßnahmen seien korrekt gewesen und Änderungen in der Vorgehensweise seien aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich. Darüber habe das Innenministerium die Regierungspräsidien, die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise sowie den Polizeivollzugsdienst unterrichtet. Auch die Ortspolizeibehörden seien informiert.Achja die sogenannte Kampfhundsteuer ist in BW nichtig.
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Zitat
Achja die sogenannte Kampfhundsteuer ist in BW nichtig.
Was meinst du damit?
Ein Bekannter hat einen fast 10-Jahre alten American Stafford (ganz toller und lieber Hund), und er bezahlt seit Jahren schon jährlich an die 600 Euro, weil unsere Gemeinde das so will. :x
Achja, wir wohnen in BW, und der Hund ist dank Wesenstest Maulkorbbefreit (und Leine glaub ich auch, zumindest läuft der Hund viel frei). -
Hi,
meine Ma wollte eine Staffhündin aus BW aufnehmen und uns wurde auf der Gemeinde und von einem auf Listenhunde spezialisierten Trainier mitgeteilt, dass ein Hund der Kategorie 1 bei der Einfuhr aus einem anderen Bundesland nicht älter als 6 Monate sein darf. Diva war ein Jahr oder sowas, wir konnten sie also nicht aufnehmen. Die Auflagen wären sowas von absolut nicht machbar gewesen, dass es einfach nicht ging.
Bei meiner Rotti-Dame war das alles recht einfach, wobei es sich da ja auch um einen Hund der Kategorie 2 handelt. Ich musste bei der Anmeldung den Wesenstest und eine Haftpflichtversicherung vorweisen und gut war. Ich hatte (dank sozialer Gemeinde!) weder ne erhöhte Kampfhundsteuer, noch irgendwelche seltsamen Auflagen.
Wenn du bei der Gemeinde doch eh schon nach der Hundesteuer gefragt hast, warum hast du dich dann nicht gleich mit nach den Bedinungen erkundigt?
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Nene die kampfhund steuer wird meist nur gemacht weil sie damit euch abzocken können die gibt es gar nicht! Alles erfunden! Nichtig!
Und das mit 6monate einfuhr schwachsinn du kannst die staffhündin oder welchen hund du auch immer magst nach BW holen sitzt z.B in Duisburg ein Pitbull kannst du ihn ganz easy einführen du musst halt noch den WT mit ihm machen.Nimmst du einen Listenhund aus BW mit WT gelten keine auflagen keine genehmigung das heisst du musst gar nix mehr machen.
noch fragen? -
das mit der abzocke siehst du vielleicht so, ich ja auch, aber trotzdem musst du, wenn der hund ca. 18 monate ist, einen wesenstest machen. Besteht er diesen nicht, dann musst du die hohe kampfhundesteuer zahlen.. des ist gesetzlich so geregelt und dagegen kannst du dann auch nix machen.. ich muss hier in bayern für einen kat. 1 hund immer die hohe hundesteuer zahlen, auch wenn ich den wesenstest habe, wegen dem gesetz. oder was tust du denn bitte dagegen?
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